Falsches Einzugsdatum bei Rundfunkbeitragsanmeldung angeben?
Ich wohne seit einem Jahr in einer WG und habe mich jetzt erst umgeldet ( und dafür 25 Euro Bußgeld kassiert).
Nun haben natürlich auch die Runfunkbeitragsgebühren nicht lange auf sich warten lassen. Im Anmeldebogen muss man dafür sein Einzugsdatum angeben. Wenn ich jetzt das wirkliche Datum eintrage, müsste ich die Gebühren für ein Jahr nachzahlen, daher stelle ich mir die Frage, wie riskant es wäre, die Jahreszahl zu diesem Jahr umzuändern.
Gleicht der Beitragsservice die Angabe im Formular mit dem Meldeamt ab?
Also: Sollte ich lieber in den sauren Apfel beißen und die Gebühren vom letzten Jahr nachbezahlen?
Oder kann mans riskieren das Jahr zu ändern?
VIelen Dank für Einschätzungen
6 Antworten
ich würde es direkt nachzahlen... ich habe im internet schon von ähnlichen fällen gelesen und da kam es teilweise erst nach jahren raus und die mussten dann natürlich alles nachzahlen PLUS strafe.
Hat bisher in der WG niemand bezahlt?
Einfach dessen Teilnehmernummer nennen und gut.
Gleicht der Beitragsservice die Angabe im Formular mit dem Meldeamt ab?
Umgekehrt! Die Meldeämter melden Änderungen bei Volljährigen an den Beitragsservice:
Im Rahmen des anlassbezogenen Meldedatenabgleichs übermitteln Einwohnermeldeämter dem Beitragsservice Informationen, wenn sich bei volljährigen Einwohnern Daten geändert haben.
Erstens hat der Beitragsservice das richtige Einzugsdatum schon vom Meldeamt. Und zweitens wäre die Angabe eines falschen Datums natürlich zumindest ein Betrugsversuch. Also besser nicht schummeln.
Na gib das an, was du schwarz auf weiß hast (das wäre dann deine Ummeldung, richtig?!)
Aber mal ne andere Frage: Wenn du in einer WG wohnst, zahlt da nicht schon jemand GEZ? Ich dachte seit der Reform muss nur noch pro Haushalt gezahlt werden.