Bescheinigung vom Vermieter über Durchlauferhitzer?
Hallo
Ich habe KdU beim Jobcenter beantragt. Da Warmwasser mit einem Durchlauferhitzer erzeugt wird, brauch ich eine Bescheinigung darüber.
Der Mietvertrag enthält keine Zeile dazu und der Vermieter weigert sich mit eine Bescheinigung auszustellen. Er fragt warum ich diese benötige, aber ich will es eben auch nicht sagen. Es geht ihn ja auch nichts an.
Muss er mir eine Bescheinigung ausstellen?
7 Antworten
Das geht anders:
Du reichst deine Nebenkosten Abrechnung ein. Da wird der Posten Warmwasser fehlen.
Das ist ein Anzeichen, für das Jobcenter, dass in dem Haus das Warmwasser nicht Zentral bereitstellt wird und somit auch nich auf der Abrechnung auftaucht...-> Durchlauferhitzer.
Ja, das stimmt. Aber es wird interessant werden, ob die das auch so annehmen.
Ich wüsste nicht das er gesetzlich dazu verpflichtet wäre !
Wenn du es ihm also nicht sagen möchtest, dann musst du halt damit leben, oder es dem Jobcenter anders nachweisen, z.B. durch eine Betriebskostenabrechnung, da sollte dieser Posten ja dann fehlen.
Kannst dem Jobcenter natürlich auch schriftlich mitteilen das dein Vermieter sich weigert dir das zu bestätigen und bittest das Jobcenter deine Angaben durch eine Wohnungsbesichtigung zu prüfen.
Wenn du es ihm nicht sagen willst, gibt er dir eben keine Bescheinigung. Das ist ganz einfach.
Er wäre verpflichtet, dir dieses Dokument auszustellen. Aber dafür musst du ihm den Vordruck liefern. Der ist übrigens beim Wohngeld genau der gleiche.
Ich habe verschiedene Vordrucke gefunden. Diese muss man noch nicht einmal verwenden. Mir wurde gesagt, es reicht einfach eine Zeile und fertig.
Wenn Du dem VM nicht sagst warum Du diese Bescheinigung brauchst wird er sie dir nicht geben. So einfach ist das.
Du willst was von ihm und nicht umgekehrt. Er muss dir das nicht bescheinigen.