Was kann man machen, wenn der Wohnungsgeber einfach keine Bescheinigung für das Einwohnermeldeamt ausstellt?

6 Antworten

Offenbar steht sie in keinerlei Vertragsverhaeltnis mit dem Vermieter ihres Lebenspartners. Dann ist der Lebenspartner Wohnungsgeber und muss als solcher auch die Wohnungsgeberbescheinigung ausstellen.

Der Wohnungsgeber ist der Lebensgefährte, denn die Freundin hat keinen Mietvertrag mit dem Vermieter des Lebensgefährten. Daher Formular ausdrucken, ausfüllen, unterschreiben und ab zum EWA.

Wenn sich Mieter bei einer neuen Adresse anmelden, müssen sie laut Bundesmeldegesetz innerhalb von zwei Wochen die Wohnungsgeberbestätigung vorlegen. Ausgestellt wird sie vom Wohnungsgeber, also üblicherweise dem Vermieter. Dieser bestätigt mit dem Dokument, dass der Mieter tatsächlich in die Wohnung eingezogen ist.

Bei Mietverhältnissen, die vor dem 01.11.2016 beendet worden sind, muss auch die Abmeldung durch den Vermieter dokumentiert und gegenüber dem Mieter bescheinigt werden. Ab dem Stichtag 01.11.2016 muss nur noch die Anmeldung bestätigt werden.

Nirgends steht im Gesetz, dass der alte Vermieter den Auszug bestätigen muss!

ABER:

Hat sich die Freundin denn beim "alten" EWA abgemeldet? Ohne die Ab,eldung kann sie sich nicht neu woanders anmelden.

Sie hat die Abmeldung vorgelegt? Dann beim Einwohnermeldeamt mal den Vorgesetzten verlangen und fragen, was der Scheis.s soll!

Silo123 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 13:36

Nein abgemeldet hat sie sich nicht, weil sie es eigentlich BISHER nur so kennt, daß die Ummeldung gleichzeitig die Abmeldung am alten Wohnort ist. Sollte sie sich da , am alten Wohnort abmelden? Dann wäre sie ja danach wohnungslos oder? - meldetechnisch gesehen. Bitte kläre mich weiter auf, auch wenn Dir die Frage vielleicht dumm erscheinen mag.

Dea2019  19.06.2020, 14:01
@Silo123

Das Problem hatte ich auch mal.... ich bin zum "alten" EWA gefahren mit dem neuen Mietvertrag in der Tasche, habe mich zum XX abgemeldet. Mit der Abmeldebestätigung dann zum neuen EWA gefahren und mich zum Folgetag angemeldet (rückwirkend) und alles war wieder paletti.

Dass man sie da beim neuen EWA nicht drauf hingewiesen hat ist ein echtes Armutszeugnis für deren Angestellte!

Die Verwandte war hoffentlich schon beim Einwohnermeldeamt. Da sollte sie nochmal und nochmal hingehen und immer erklären, dass der Vermieter die Bescheinigung einfach nicht ausstellt. Schließlich muss das EWA diese selbst bei Deinem Vermieter und Androhung oder Verhängung von Bußgeld einfordern. Das ist dann nicht mehr Sache Deiner Verwandten.

DerCaveman  19.06.2020, 13:37

Wohnungsgeber scheint hier aber der Lebensgefaehrte zu sein, zu dem sie gezogen ist.

Silo123 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 13:41
@DerCaveman

Auch wenn es keine eigentliche Untervermietung ist?

DerCaveman  19.06.2020, 13:43
@Silo123

Auch dann. Er ist Besitzer (nicht Eigentuemer) der Wohnung und gestattet ihr, dort zu wohnen. Somit ist er der Wohnungsgeber.

Silo123 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 13:44
Silo123 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 13:32

Sie hatte da schon einen Termin, da wo , wie jetzt wohnt, muß man erstmal einen Termin zur Ummerldung beantragen. Den hat sie dann abgesagt, weil die Wohnungsgeberbescheinigung einfach nicht kam, den nächsten : das gleiche. Die sagten ihr, daß sie ohne Wohnungsgeberbescheinigung gar nicht kommen brauche..

Aber Du meinst, daß Einwonermeldeamt könne die auch unter Androhung von Bußgeldern anfordern? Hast Du da vielleicht zufällig eine Quelle zu? Die würde sie in einem weiteren Schreiben an den Vermieter zitieren. Sie hat beim Erstschreiben sogar frankierten Rückumschlag usw. beigelegt, weil sie dem keinen Stress machen will. Beim nächsten Schreiben aber nichts mehr. Nur, wenn er dann immer noch nicht reagiert, würde sie weiteren Stress machen.

Sie will sich ja mit dem nicht anlegen, aber ohne weitere Maßnahmen geht es wohl nicht

bwhoch2  19.06.2020, 14:54
@Silo123

Wenn sich jemand nicht rechtzeitig anmeldet, ist der/diejenige von vornherein mit einem Bußgeld bedroht. Deshalb ist es wichtig, dass man die Terminvereinbarungen, die man nicht wahrnehmen konnte, auch vorweisen kann.

Quelle? Meldegesetz! §19 Satz 1 und 2

(1) Der Wohnungsgeber muss mitwirken.

(2) Wenn der Wohnungsgeber nicht mitwirkt, also die Bescheinigung nicht ausstellt, muss der Meldepflichtige das der Behörde melden.

Was die Behörde nun will, den Meldepflichten durch ständiges Wegschicken an der Ausübung seiner Meldepflicht zu hindern, ist somit gesetzwidrig.

Da der Meldepflichtige keine Polizeigewalt und auch keine Behördenmacht hat, um den Wohnungsgeber zur Mitwirkung zu zwingen und weil dies im Gesetz auch gar nicht verlangt wird, dass der Meldepflichtige seinen Wohnungsgeber zu irgendwas zwingt, ist es doch logisch, dass die Meldebehörde gesetzwidrig handelt, wenn sie die Anmeldung nicht ermöglicht und sich nicht selbst um die Wohnungsgeberbescheinigung kümmern will.

Fragt man jetzt noch nach dem Sinn des Meldegesetzes, so schädigt ein Einwohnermeldeamt die eigene Stadt oder Gemeinde, wenn sie Anmeldungen nicht zulässt, denn schließlich hängt von der Einwohnerzahl und von jeder gemeldeten Person auch Geld ab, das die Kommune einnimmt oder nicht.

Wenn es dann beim Meldegesetz auch noch darum geht, dass der Staat jederzeit weiß, wo seine Bürger gemeldet sind, wird auch noch das Informationsinteresse des Staates geschädigt, wenn rechtzeitige Anmeldungen durch das Amt selbst verhindert werden.

Sollte das Amt einen Meldepflichtigen noch einmal wegschicken, sollte diese Person sich einfach mal in der Stadt direkt beim Bürgermeister über das Versagen seiner Behörde informieren und wenn das auch nichts nützt, gibt es noch die Aufsichtsbehörden mindestens eine Stufe drüber.

Der eigentliche Mieter soll seine Freundin per Untermietvertrag beim Einwohnermeldeamt anmelden. Beide müssen wahrscheinlich hin. Bei mir hier hat eine Familie das mit ihrem ältesten volljährigen Sohn so gemacht. Das ging.

Silo123 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 13:43

Auch, wenn es eigentlich keine klassische Untervermietung ist?

adelaide196970  19.06.2020, 14:30
@Silo123

geht doch nur so, wenn der Vermieter nicht mitspielt oder zu saumselig ist. Und was ist eine klassische Untervermietung? Ihr macht einen Untermietvertrag und dann ist es eine.

Silo123 
Beitragsersteller
 19.06.2020, 15:03
@adelaide196970

Naja, Untervermietung muß eigentlich laut Mietvertrag erlaubt sein! Das hat sich meine Verwandte in den letzten Mietvertrag auch extra reinschreiben lassen! Sie durfte nach ihrem Mietvertrag einen Untermieter, eine Untermieterin haben. . Das waren dann auch immer "richtige" Untermieter, wg- ähnlich. Am Ende des Mietverhältnisses hat sie auf Untermieter verzichtet, war ihr zu nervig.. Jetzt ist eine neue Lebensepoche- deswegen Aufösung der eigenen Wohnung. Geheiratet, wird, wenn später, ist sogar angedacht., aber heutzutage macht man sowas doch zum Glück nicht mehr, um der Moral genüge zu tun. Man kann sein Zusammenleben erstmal erproben. Der Honeymoon dauert übrigends an. (eine Freundin von mir- da kam dann nach 3 Wochen die Trennung)