Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen, Jobcenter zahlt Miete nicht mehr. Dürfen die das?
Hallo,
Habe von meinem Vermieter zum 31.08. eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen.
Habe allerdings noch keine neue Wohnung bekommen, so das mir die Obdachlosigkeit droht.
Deshalb kann! und werde! ich zum 31.08. nicht ausziehen können.
Da mir aber zum 31.08. gekündigt wurde zahlt das Jobcenter ab/für den 01.09. die Miete nicht mehr!
Damit würde mir
1. Die "Fristloser Kündigung samt Räumungsklage" drohen und
2. Ich keine gute Karten für einen weiteren verbleib in der Wohnung haben, obwohl ich dann Obdachlos wäre.
Eine "Miet-Bescheinigung" bzw. eine Bestätigung das ich weiter dort wohne bzw. wohnen darf, stellt mir der Vermieter natürlich nicht aus, da er mich ja so schnell wie möglich "raus haben will".
Ich bin nun schon seit Monaten eine neue Wohnung am suchen, habe aber (wohl wegen meiner Arbeitslosigkeit, negativen Schufa und Privatinsolvenz) noch keine bekommen.
Mir droht also definitiv die Obdachlosigkeit!
Zu meiner Person, Bin 50 Jahre, geschieden, Papa und habe meine Kinder (leider) nur alle 14 Tage. Auch das wäre bei einer Obdachlosigkeit nicht mehr möglich.
Was kann ich tun? Bitte um Hilfe!
Liebe Grüsse
15 Antworten
Womit wurde der Eigenbedarf konkret begründet? Diese Kündigungsart ist sehr reglementiert. Es könnte durchaus sein, dass dieKündigung deshalb unwirksam ist. Du hast bisher dazu nichts ausgeführt.
Wenn du nicht zum Termin ausziehst, käme verm. die Räumungsklage (keine fristlose Kündigung). Spätestens dann wird ein Richter entscheiden, ob die RK gerechtfertigt ist/war.
In dem Fall ist dein Widerspruchsrecht nicht verfristet, du kannst noch jetzt wegen sozialer Härte widersprechen bzw. wegen nicht beschaffbarem Ersatzwohnraum. Spätestens ist das zulässig im Rahmen einer vom Vermieter angestrengten Räumungsklage.
Die Kündigung an sich bleibt trotzdem wirksam.
Bitte trotzdem den Wortlaut im Original hier einstellen, wenn Foto nicht möglich.
Ich zitiere " sehr geehrter Herr ...
Leider sehe ich mich gezwungen, dass mit ihnen für das Objekt .... geschlossene Mietverhältnis ordentlich unter Einhaltung der lt . Mietvertrag vereinbarten, gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten zum 31.08.2021 zu kündigen.
Die Kündigung erfolgt wegen Eigenbedarf gemäß Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB, da ich nach der Anschaffung diese Wohnung zu eigenen Wohnzwecken nutzen möchte.
Als Übergabetermin schlage ich ebenfalls den 31.08.2021 vor, an diese, Termin sind sämtliche an sie ausgehändigte Schlüssel an mich zu übergeben. Die Wohnung muss besenrein und im ordentlichen Zustand übergeben werden.
Fall sie vorher schon eine neue Wohnung für sich finden, können wir einen früheren Übergabetermin vereinbaren. Hierbei würde ich auch auf die Kündigungsfrist und die damit in Zusammenhang stehenden anteiligen Mietzahlungen verzichten.
Gerne können Sie mich telefonisch unter der Tel. .......... oder per Mail ..........@AOL.com erreichen.
Ich bedanke mich für das wenn auch sehr kurze Mietverhältnis und verbleibe,
Mit freundlichen Grüßen
....."
Danach, als ich ihn bat mir mehr Zeit zu geben, da ich noch keine neue Wohnung gefunden habe, würde er ander! also fordernd und unfreundlicher und besteht auf diesem Auszugstermin, obwohl er weiss das ich dann obdachlos wäre.
Nun, das könnte so anerkannt werden. Trotzdem jetzt schnellstens per Einwurfeinschreiben der Kündigung widersprechen. Begründung: Trotz umfangreicher Bemühungen (Beweise1) keine Wohnung zu bekommen. Wenn du dann nicht ausziehst, könnte es zur Räumungsklage kommen. Da lässt du dich rechtsanwaltlich vertreten. Da du Harz 4 bekommst, bekommst du Beratungsbeihilfe und Prozesskostenhilfe.
Er, der neue Eigentümer, an dem Die Wohnung von meiner (alten) Vermieterin im April verkauf wurde, hat mir dann im Mai zum 31.08. wegen Eigenbedarf (er, der noch bei den Eltern wohnt will dann selbst HIER einziehen) gekündigt. Und obwohl mir die Obdachlosigkeit dann droht, bleibt er kaltherzig dabei.
Aber hat er auch erläutert und begründet, warum er konkret in diese Wohnung ziehen will?
Bitte mal den Text wortwörtlich hier einstellen, besser noch als Kopie.
Außerdem: Kauf im April, da bezweifle ich, dass er im Mai bereits im Grundbuch eingetragen war, als er kündigte. Das wäre die Voraussetzung gewesen, um überhaupt kündigen zu dürfen.
Und: Seit wieviel Jahren wohnst du in der Wohnung?
Bild habe ich hochgeladen! Im Mai (nach Grundbucheintrag) Kündigung ausgesprochen! Ich wohne seit 4 Jahren da.
Er will HIER laut Paragraph 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB nach Anschaffung zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzen. Bild habe ich versucht HIER hochgeladen! Im Mai (nach Grundbucheintrag) Kündigung ausgesprochen! Ich wohne seit 4 Jahren da.
Hast Du einmal geprüft ob die Kündigung überhaupt rechtsgültig ist und hast Du dieser fristgerecht schriftlich widersprochen.
Denn bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, kann es je nach Mietdauer eine längere Kündigungsfrist geben, min. jedoch 3 Monate.
Nur wenn Du weniger als 5 Jahre in der Wohnung lebst, wären die 3 Monate Kündigungsfrist korrekt.
Ab 5 - 8 Jahre wären es schon 6 Monate und über 8 Jahre Mietdauer sogar 9 Monate Kündigungsfrist.
Wenn dein Mietvertrag ausgelaufen ist, dann zahlt das Jobcenter auch keine Miete mehr, weil Du dem Vermieter ja auch keine mehr schuldig bist, da es keine rechtliche Verpflichtung mehr gibt.
Ich würde dir raten, so schnell es geht, mit deinem aktuellen Bescheid vom Jobcenter, deiner Kündigung und aktuellen Kontoauszügen zum Amtsgericht zu gehen und da einen Beratungsschein für einen Anwalt zu beantragen und damit dann umgehend einen ( am besten Fachanwalt für Mietrecht ) Anwalt suchen, da würdest Du dann im Regelfall nur um die 20 € zahlen müssen.
Kündigungen können nur wirksam oder unwirksam sein. Der Kündigung kann immer noch widersprochen werden unter Berufung auf die § 574 ff BGB.
Er hat mich in der Kündigung nicht auf das Widerspruchsrecht bzw. auf eine Widerspruchsfrist hingewiesen!
Das macht die Kündigung zwar nicht unwirksam aber daher musst du den Widersprcu jetzt und nachdrücklich geltend machen und auf deine Lage hinweisen.
Und was ist da der Unterschied zu rechtsgültig ?
In meinen Augen gibt es da keinen !
Für mich bedeutet das nichts anderes als gültig oder ungültig.
Und das es nicht mehr möglich ist einen Widerspruch einzulegen, habe ich auch nicht behauptet, sondern nur gefragt ob er fristgerecht einen Widerspruch eingelegt hat.
Nur Gerichtsurteile und gerichtliche Vergleiche können als rechtsgültig bezeichnet werden. An deiner Auffassung gültige oder ungültige Kündigung wär eher wirksam oder unwirksam zu setzen.
Mag schon sein, ändert doch aber im Endeffekt nichts am Ergebnis.
Da fehlen noch wichtige Angaben, hast du der Eigenbedarfskündigung fristgerecht widersprochen? Falls nicht wird der Vermieter jetzt sowieso direkt die Räumungsklage erheben. Denn dann stehst du in keinem rechtmäßigen Mietverhältnis mehr und das Jobcenter muss dann meines Erachtens auch nicht mehr zahlen. Falls du widersprochen hast liegt noch keine rechtswirksame Kündigung vor und das Jobcenter muss erstmal weiterzahlen.
Ich habe ihm vor etwa einen Monat "nur" geschrieben das ich nicht zu diesem Zeitpunkt ausziehen kann, da ich noch keine Wohnung gefunden habe. Gilt das als Wiederspruch?
so etwas ist juristisch immer kompliziert- ich habe selber auch mal einer Eigenbedarfskündigung erfolgreich widersprochen, bzw. dann den Auszug verzögern können. Mietrecht ist jetzt nicht mein Spezialthema, ich weiß aber, dass eine Frist von zwei Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses besteht für den Widerspruch, man im Härtefall aber auch später noch widersprechen kann. Du solltest deshalb unmittelbar nochmal schriftlich widersprechen und einen Härtefall ausdrücklich anführen. Relevant wäre auch, ob die Kündigung rechtswirksam formuliert wurde, kam die vom Anwalt?
Die Kündigung kam direkt vom Vermieter! Er droht allerdings das er mit seinem Rechtsanwalt zusammen arbeitet und auf mich massive Kosten zukommen wenn ich nicht pünktlich ausziehe.
Wurde dir fristgerecht und ausreichend begründet gekündigt muß das JC due Miete nicht mehr zahlen.
Schließlich hast du bei korrekten Ablauf die Pflicht auszuziehen, weigerst du dich hat das Konsequenten. Würde das JC weiter zahlen könnte man auf die Idee kommen das die dich dabei unterstützen.
Bevor das JC die Zahlungen einstellt prüfen die die Rechtmäßigkeit der Kündigung, du hattest sicher mehr als 3 Monate Zeit dich um eine andere Wohnung zu kümmern.
Es ist nun mal so das auch VM Rechte haben…
Aber wenn ich in der Zeit nun mal keine Wohnung bekommen habe!? Soll ich jetzt unter eine Brücke ziehen und Obdachlos werden. Solche HERZLOSEN Rechte haben Vermieter!?
Kümmere dich um ein Ausweichquartier, dir stehen auch Pensionen zur Verfügung.Beantrage einen WBS - Schein, damit kommst du einfacher an günstigen Wohnraum.
Seit Mai weißt du Bescheid, statt bockig nach Ausreden zu suchen solltest du viel aktiver werden. Zeit hast du ja genug.
In jeder Stadt gibt es Notunterkünfte, je nachdem in welcher Stadt solltest du aber einen Umzug in Erwägung ziehen. In vielen Städten bekommt man auch noch problemlos Wohnungen angemietet, besser als in Notunterkünften zu leben.
"Soll ich jetzt unter eine Brücke ziehen und Obdachlos werden. Solche HERZLOSEN Rechte haben Vermieter!?"
Rechte sind nicht herzlos, Sie nehmen sie lediglich so wahr, weil sie rechtmäßig in der Sch... sind. Vermieter haben auch Rechte und das bedeutet, dass sie unter gewissen Gründen Mieter fristgerecht kündigen können. Ob es dem Mieter in der Zeit gelingt etwas zu finden oder nicht liegt nicht mehr beim Vermieter sondern beim Mieter. Vermieter gehen so oder so schon ein Risiko ein, wenn man bedenkt zu welchen Extremen es manchmal ausartet und wie stressig es für die dann wird.
Wende dich gerne sofort an das Jobcenter, lass dir einen kostenlosen Beratungsschein für eine Rechtshilfe ausstellen. Bei Härtefall kann der Vermieter dir nicht so schnell kündigen. Lass dich nicht einschüchtern durch Drohungen mit Anwalt. Bekommst du vom Jobcenter keine Hilfe bei der Wohnungssuche? Du kannst auch bei Caritas anrufen und fragen ob sie dir einen Rat geben können, die helfen zumindest bei organisatorischen, ausfüllen von Anträgen und was notwendig ist um Obdachlosigkeit zu verhindern. Versuch eine Wohnung bei einer Wohnungsgesellschaft oder Wohnungsgenossenschaft zu finden, da kann dir Kündigung wegen Eigenbedarf nicht wieder passieren.
Danke für die Liebe Antwort!
Caritas, Diakonie, usw. Habe ich schon alle um Hilfe gefragt, aber momentan hat keiner was für mich. Alle Wohnungen bei denen ich mich beworben habe, wurden mir abgesagt. Meistens weil ich eine Negative Schufa habe und arbeitslos (Corona kiesen-bedingte Kündigung) bin. Selbst Unternehmen wie die LEG oder Wohnbau-Münsterland haben wir aus diesen Gründen abgesagt. Einen WBS-Schein habe ich natürlich auch. Dennoch nimmt bzw. will mich keiner. Bleibt mir echt nur noch die Obdachlosigkeit!?
Ja, mit der Einschränkung, das man ihnen ein Obdachlosenasyl zuweisen wird, in dem Sie gemeinsam mit Leidensgenossen nächtigen können!
Also unter diesen Bedingungen muss die Härtefall Reglung greifen, hoffe ich jedenfalls. Was ist mit Verwandten? Hat da keiner ein Zimmer frei? Das ist halt leider wieder so ein Beispiel für typisch Deutschland, der tolle Sozialstaat der ständig versagt. Das einzige was mir noch einfällt, pachte einen Kleingarten, falls es da was günstiges gibt. Es ist zwar nicht erlaubt dort zu wohnen aber darf dann eben keiner bemerken das du dich dort dauerhaft aufhältst. Sozial Psychiatrischer Dienst, vielleicht sind die schlauer als Caritas und co?
Du kannst/solltest auf jeden Fall die rechtlichen Mittel die dir hier genannt worden sind nutzen.
Und für eine Unterbringung solltest du dich bitte ans zuständige Sozialamt wenden. Verwunderlich das das JC dich nicht dahin geschickt hat.