Bbeziehe Wohngeld vom Jobcenter wird dass Jobcenter meinen Vermieter anschreiben?

5 Antworten

Du musst zu deinem vermieter gehen und sagen das du so eine bescheinigung dafür fürs jobcenter brauchst. mehr eigentlich nicht, die müssten eigentlich wissen was die tun müssen. Dir wird das dann gegeben/zugeschickt und du musst es dann ans jobcenter weitergeben

Nein, das musst du machen

Ja dürfen sie, da sie ja die Mietkosten tragen.

Allerdings frage ich mich gerade was das Jobcenter mit Wohngeld zu tun hat.

Wohngeld kommt normalerweise vom Sozialamt/Stadt/Rathaus.

Du und nicht das Jobcenter ist Mieter der Wohnung, weshalb sollten sie dann deinen Vermieter anschreiben, du hast eine Mitwirkungspflicht, es ist also deine Aufgabe benötigte Nachweise zu besorgen.

Im übrigen ist das was du bekommst kein Wohngeld, auch wenn du eine Aufstockung zur Miete bekommst weil dein ALG - 1 nicht ausreicht um deinen Bedarf nach dem SGB - ll zu decken.

Du bekommst dann einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung, kurz gesagt für deine KDU.

Denn viele verwechseln das auch wenn es um ALG - 2 und Wohngeld geht, diese beiden Sozialleistungen schließen sich nämlich gegenseitig aus, wenn man ALG - 2 bekommt sind darin die Wohnkosten schon berücksichtigt, dass Wohngeld wäre eine vorrangige Leistung.

Mit deinem ALG - 1 könntest du einen Anspruch auf Wohngeld haben, dann würdest du aber keine ALG - 2 Aufstockung bekommen, aber da benötigt man ein gewisses Mindesteinkommen und zwar von 80 % des Bedarfes nach dem SGB - ll , also von dem Bedarf den man vom Jobcenter ohne eigenes Einkommen erhalten würde.

Dein ALG - 1 wird also zu gering sein, denn sonst hätte dich das Jobcenter normalerweise selber aufgefordert Wohngeld zu beantragen.

Jobcenter und Wohngeld passt nicht zusammen.

Im Übrigen darf niemand Deinen Vermieter kontaktieren phne Dein Einverständnis.