Bbeziehe Wohngeld vom Jobcenter wird dass Jobcenter meinen Vermieter anschreiben?
Hallo,
Ich beziehe seit kurzen Wohngeld. Soweit alles gut. Nur heute habe ich ein Zettel bekommen das mein Vermieter ein Mietbewilligung ausfüllen muss Weil im Mietvertrag damals 30 Euro Nebenkosten waren und seit letzten Sommer eben 40 Euro. Da steht auch was von einer wohnungsnummer... was auch im Mietvertrag nicht drin steht. Also darf das jobcenter meinen Vermieter kontaktieren wegen den Punkten?
5 Antworten
Du musst zu deinem vermieter gehen und sagen das du so eine bescheinigung dafür fürs jobcenter brauchst. mehr eigentlich nicht, die müssten eigentlich wissen was die tun müssen. Dir wird das dann gegeben/zugeschickt und du musst es dann ans jobcenter weitergeben
Nein, das musst du machen
So funktioniert das normalerweise
Ok. Weil wohnungsnummer weiss niemand und jetzt dachte ich ob nicht das jobcenter selber meinen Vermieter anschreibt
Ja dürfen sie, da sie ja die Mietkosten tragen.
Allerdings frage ich mich gerade was das Jobcenter mit Wohngeld zu tun hat.
Wohngeld kommt normalerweise vom Sozialamt/Stadt/Rathaus.
Jobcenter gibt auch Wohngeld. Also so zusagen ist das eine Aufstockung vom Arbeitslosengeld 1
Ahh ok^^ Ich kenne Wohngeld nur unabhängig vom Jobcenter.
Wieder was dazu gelernt :)
Du und nicht das Jobcenter ist Mieter der Wohnung, weshalb sollten sie dann deinen Vermieter anschreiben, du hast eine Mitwirkungspflicht, es ist also deine Aufgabe benötigte Nachweise zu besorgen.
Im übrigen ist das was du bekommst kein Wohngeld, auch wenn du eine Aufstockung zur Miete bekommst weil dein ALG - 1 nicht ausreicht um deinen Bedarf nach dem SGB - ll zu decken.
Du bekommst dann einen Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft und Heizung, kurz gesagt für deine KDU.
Denn viele verwechseln das auch wenn es um ALG - 2 und Wohngeld geht, diese beiden Sozialleistungen schließen sich nämlich gegenseitig aus, wenn man ALG - 2 bekommt sind darin die Wohnkosten schon berücksichtigt, dass Wohngeld wäre eine vorrangige Leistung.
Mit deinem ALG - 1 könntest du einen Anspruch auf Wohngeld haben, dann würdest du aber keine ALG - 2 Aufstockung bekommen, aber da benötigt man ein gewisses Mindesteinkommen und zwar von 80 % des Bedarfes nach dem SGB - ll , also von dem Bedarf den man vom Jobcenter ohne eigenes Einkommen erhalten würde.
Dein ALG - 1 wird also zu gering sein, denn sonst hätte dich das Jobcenter normalerweise selber aufgefordert Wohngeld zu beantragen.
Jobcenter und Wohngeld passt nicht zusammen.
Im Übrigen darf niemand Deinen Vermieter kontaktieren phne Dein Einverständnis.
Ok. Ja die neben es auch Wohngeld. Also des ist eine Aufstockung vom Arbeitslosengeld 1
Dann meinst Du das Arbeitsamt.
Nein. Jobcenter
Also ich habe in Moment mein Arbeitslosengeld 1 da es nicht reicht habe ich eine Aufstockung vom Jobcenter. Da das Arbeitslosengeld zu wenig ist um zu überleben.
Das Jobcenter ist für ALG - II - Empfänger zuständig, das Arbeitsamt für ALG - 1 - Empfänger.
Und ich bekomme von beiden Geld. Mein ganz normales Arbeitslosengeld 1 und zur Aufstockung Arbeitslosengeld 2
Und warum steht das nicht in der Frage? Übrigens dürftest Du dann auch kein Wohngeld bekommen.
Das Wohngeld nennt man bei dem jobcenter genau so. Das ist nur eine berechnete Aufstockung.
Also die müssen mich kontaktieren wenn sie was vom Vermieter brauchen?