Umgang mit der Kindesmutter aus besonderem Grund einschränken?

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Wenn das Kind bei dir lebt, so ist die Mutter ihm unterhaltspflichtig und hat das Umgangsrecht mit dem Kind.

Nun möchte die Mutter, dass die Besuche abwechselnd hier und an ihrem neuen Wohnort stattfinden.

Wie, wo, mit/bei wem... die Kindsmutter den Umgang gestaltet, ist aber ihr selbst überlassen. Diesbezüglich hast du kein Mitspracherecht... und sie ist dir darüber auch nicht Rechenschaft pflichtig - solange das Wohl des Kindes nicht gefährdet ist...

Unter diesen Umständen muss es aber doch Möglichkeiten geben dies zu verweigern

Nur, wenn du eine Gefährdung des Kindes nachweisen könntest, könnte der Umgang ggf. gerichtlich festgelegt, eingeschränkt o.ä..... werden

Eine weitere Frage wäre, wer dann für die Umsetzung von Besuchen zuständig ist

Alle Kosten dieses Umgangs hat sie allein zu tragen - du bist lediglich verpflichtet, das Kind für die Zeit des Umgangs ausreichend auszustatten (Kleidung, Hygieneartikel, ggf. Spielzeug... mitgeben....).

Nur, wenn die Entfernung zur Kindsmutter durch dich herbeigeführt wurde, müsstest du dich ggf. an den Kosten des Umgangs beteiligen oder der Mutter entgegenkommen (Hin- oder Rückfahrt übernehmen o.ä....)

In eine Situation wo das Kind erleben muss wie die Mutter geschlagen wird oder die Möglichkeit besteht, dass es selber auch geschlagen wird, muss man das Kind nicht raus geben. Im Gegenteil, man darf das Kind solchen Situationen nicht aussetzen.

Für die Durchsetzung braucht es meist einen guten Anwalt und einen (Kinder-)Psychiater die Stellung beziehen.

Versuche mit der Mutter vernünftig und verständnisvoll zu reden. Mütter wollen in so absurden Situationen gerne etwas bei sich haben, das nur ihnen zugetan ist, nämlich das Kind. Das endet eigentlich immer in emotionalem Missbrauch für das Kind.

Vielleicht kannst du die Mutter bewegen wieder in die Nähe zu ziehen und den Typen zu verlassen.

vogelstation  04.03.2017, 16:10

n eine Situation wo das Kind erleben muss wie die Mutter geschlagen wird oder die Möglichkeit besteht, dass es selber auch geschlagen wird, muss man das Kind nicht raus geben. Im Gegenteil, man darf das Kind solchen Situationen nicht aussetzen

in einer situation aus hörensagen und somit würde das verweigern das umgangs ihm negativ zur last gelegt werden.  in einer solchen situation kann es ihn das sorgerecht kosten, wenn er aufgrund von hören-.sagen-geschichten und eventualitäten umgang boykottiert.  das ist ihm verboten. solange das kind nicht geschlagen wird, ist nichts vorliegend, was ihm erlaubt den umgang zu reglementieren.

für einen kinderpsychiater bedarf es der ausdrücklichen zustimmung der mutter, sie hat das gemeinsame sorgerecht mit dem vater. ein gefälligkeitsgutachten oder attest einer solchen person hat vor dem gericht keine relevanz, da die mutter sich das gleiche besorgt und das besagt das gegenteil.

solange das kind also nicht grün und blau geschlagen ist, passiert erstmal garnix

Ich würde mich auf Grund der Kenntnisnahme des aggressiven Verhaltens des neuen Lebenspartner der Kindsmutter, bis auf Weiteres verweigern, ihr das Kind zu überlassen!

Klar aussprechen warum du das tust. Information ans JA und sich mit denen beraten, was deine Möglichkeiten sind.

Aber es alleine lassen dort, wäre für mich keine Option!

vogelstation  28.02.2017, 21:19

tja damit spielt er ihr das kind in die hände und sorgt dafür, dass ihn die sache das sorgerech tkosten kann. das jugendamt hat keine möglichkeiten und kann maximal zwischen den eltern vermitteln, wenn es etwas gäbe dazu.

Haemiler  28.02.2017, 21:26
@vogelstation

Das JA hat sehr wohl Möglichkeiten. Denn es geht hier um häusliche Gewalt und somit um eine ggf. Kindswohlgefährdung!

Und das kostet ihn auch nicht das Sorgerecht, denn man darf nicht vergessen, dass der andere Teil des SR bei der Mutter liegt und schließlich reden wir von ihrem neuen und gewaltbereiten LAG!

Während dem Aufenthalt dort, wäre die Mutter verantwortlich, das Kind zu schützen. Aber wie soll sie das machen, wenn sie selber schon geschlagen wird und dementsprechend Angst haben wird.

Und das Alles ist eben der Grund, warum er sich dem JA anvertrauen muss!

vogelstation  04.03.2017, 16:05
@Haemiler

schon wieder ist die antwort falsch. häusliche gewalt muss sich auf das kind beziehen. das tut es aber nicht. du interpretierst zuviel räuberpistolen.

wenn er das umgangsrecht boykottiert, kostet ihn das das sorgerecht, das heißt der teil der bei mutti liegt, den bekommt sie alleinig so sie es beantragt.

was sie während des umgangs macht, wo sie sich aufhält, wer sich um das kind kümmert etc, geht ihn nichts an.

sicher kann er zum jugendamt, aber die können nichts tun, da sie keinerlei rechtliche handhabe haben. sie können auch keine entscheidungen über den umgang treffen etc. das jugendamt kann beraten und eine meinung stützen, mehr nicht.

Haemiler  04.03.2017, 21:51
@vogelstation

Ich weiß ja nicht woher du dein Wissen beziehst und deshalb meinst, alles was ich äußere als unwahr darzustellen.

Ich war lange genug mit einer JA-MA sehr eng befreundet und da habe ich sehr viel mitbekommen. Daher weiß ich schon, von was ich hier erzähle! 

Und das Kindswohl ist massiv gefährdet, wenn die Mutter unter häuslicher Gewalt zu leiden hat. Denn es geht bei der Kindswohlgefährdung nicht ausschließlich um selbst erlebte körperliche Gewalt, sondern auch um psychische Verletzungen, die beispielsweise durch Erleben von fortlaufender Gewalt der Mutter gegenüber!

Er soll es nicht einfach verweigern, sondern eben die vorherrschende Situation dem JA mitteilen und seine Bedenken dort mitteilen!

Und es geht ihn sehr wohl was an, mit wem das Kind Umgang hat. Vor allem wenn von dem Umgang akute Gefahren ausgehen!  

Und jetzt lass es gut sein und hör auf Menschen die hier aus Erfahrungen heraus etwas zu berichten haben, ständig die Unwahrheit zu unterstellen!

Mag sein, dass deine Weisheit keine Grenzen kennt, aber ich erfinde nichts und weiß was ich hier erzähle!

die mutter hat umgangsrecht. dies in der regel mind. alle zwei wochen von fr-mo./hälftige ferien und feiertage/drei wochen sommerurlaub. wo sie den umgang durchführt, mit wem, wer das kind betreut oder wo es sich in der zeit aufhält ist ihre sache und das bestimmt sie ihm rahmen ihrer alleinigen alltagssorge.

wenn sie also der meinung ist am we hin und her zu fahren oder zu fliegen, dann ist das ihre sache und sie weiß wie sie damit umzugehen hat. ob dort vor ort irgendwelche leute sind die rumschreien, ist ebenfalls ihre sache und nicht nachweisbar, ob das so ist oder nicht.

die kosten des umgangs und fahrtkosten trägt der umgangsberechtigte, es sei denn du hast die 700 km an distanz geschaffen, dann kann sie versuchen dich an den kosten zu beteiligen, indem du die hälfte der strecke fährst oder die ganze oder eben die kosten trägst. das könnte sie von mgl. unterhaltszahlungen abziehen lassen, so sie denn zahlt und überhaupt leistungsfähig ist. - wie sie also ihren umgang gestaltet bleibt ihr überlassen.

ob das kind für immer bei dir aufwachsen wird, ist auch nicht in stein gemeißelt. das kann sich irgendwann ändern, wenn sie der meinung ist, dass kind wäre doch besser aufgehoben. dein "vertrag" ist also solange gültig, wie ihr euch darüber einig seit.

Dieses Problem wird nicht ohne Mitwirkung von Juristen lösbar sein. Zunächst einmal ist ja das Verhalten des neuen Partners der Kindesmutter nur durch Wissen aus zweiter Hand zu werten. Solange es keine Polizei bekannte Auseinandersetzung zwischen beiden gegeben hat, wird auch kein Gericht hier etwas für die Kindesmutter nachteiliges beurteilen. Bis auf Weiteres wird alles so bleiben müssen wie es ist. Natürlich könnte man versuchen, dass wegen der Entfernung dem Kindeswohl nicht Rechnung getragen wird, da die Erholungsphase - insbesondere zu (späteren) Schulzeiten - nicht ausreichen ist. Im Moment hilft vermutlich nur ein vernünftiges Reden miteinander, bei dem zweckmäßig auch die Großeltern mit einbezogen werden.  

Jimini2492 
Beitragsersteller
 27.02.2017, 14:27

Die Informationen habe ich von ihr direkt erhalten. Dies erfolgte über Nachrichten. Somit hätte ich dann einen schriftlichen Nachweis. Würde das nicht fürs erste genügen? Ich kann den Kleinen doch nicht einfach dort lassen, wenn die berechtigte Sorge besteht, dass ihm dort auch was passieren könnte.

DabbelJuh  27.02.2017, 14:46
@Jimini2492

Das ist dennoch nur Hörensagen. Immerhin ist sie die Mutter, und genauso um das Wohl besorgt (zumindest wird die Juristerei das so sehen) wie Du. Sie - als absolut gleichberechtigte Erziehungsberechtigte - beurteilt die Situation offensichtlich anders. Ich weiß sehr wohl, dass das emotional sehr anders gesehen wird.  Aber die Alternative würde unter Umständen heißen, dass das eigene Sorgerecht wegen (unter Umständen) ungerechtfertigtem Kindesentzug sehr stark eingeschränkt wird. Könnten denn die Großeltern ggfs. ein Zeugnis hinsichtlich der Gewalttätigkeit des neuen Partners der Mutter ablegen? Mit Verlaub, aber nur durch glaubwürdige Zeugenaussage könnte überhaupt etwas erreicht werden. Bitte nicht falsch verstehen. Aber alles braucht seine Beweise. Die Mutter könnte ja sogar aus Eigeninteresse verschieden Dinge falsch dargestellt haben. (mir geht`s dreckig, nimm mich zurück...... )