Kindergeld von Vater auf Mutter ummelden?
Hallo.
Mein Sohn will zu seiner Mutter ziehen, jetzt habe ich den ganzen Morgen versucht bei der familienkasse anzurufen damit das Kindergeld zukünftig meine ex Frau bekommt, mein Sohn ist 10 Jahre und wurde heute umgemeldet.
Jedoch geht die ganze zeit keiner ans Telefon und ich kenne mich da auch nicht wirklich au was für ein Formular man braucht.
Kann mir da einer behilflich sein welches Formular man braucht?
5 Antworten
Du sagst einfach nur, dass das Kindergeld Dir nicht mehr zusteht.
Beantragen muss es die Mutter selbst.
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-antrag-kindergeld_ba017202.pdf
Die Exfrau füllt den Antrag aus. Fertig.
Die Exfrau füllt den Antrag aus...
und bitte die "Anlage Kind" nicht vergesssen sowie die Unterschrift des bish. Kindergeldberechtigten (Vater) am Schluß des Hauptantrags "Antrag auf Kindergeld":
Ich bin damit einverstanden, dass das Kindergeld zugunsten der antragstellenden Person festgesetzt bzw. bewilligt wird.
Datum Unterschrift der unter Punkt 2 genannten Person bzw. deren gesetzliche Vertretung
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-anlagekind_ba013117.pdf
Hi Pedja220,
nochmals zum Hinweis dieser Berechtigtenbestimmung im Hauptantrag letzter Satz:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-antrag-kindergeld_ba017202.pdf
https://www.arbeitsagentur.de/datei/kg1-anlagekind_ba013117.pdf
Gruß siola55
Vllt. hilft dir ja das "Merkblatt Kindergeld" der Familienkasse ab den Seiten 24ff unter dem Punkt weiter:
7. Wer erhält Kindergeld, wenn mehrere Personen anspruchsberechtigt sind?
https://www.arbeitsagentur.de/datei/KG2-MerkblattKindergeld_ba015394.pdf
wie z.B.: Für ein Kind kann immer nur eine Person Kindergeld erhalten. Es wird dem Elternteil gezahlt, der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen hat. Lebt das Kind im gemeinsamen Haushalt beider Elternteile, können die Eltern untereinander durch Berechtigtenbestimmung festlegen, wer von ihnen das Kindergeld erhalten soll...
Für die Berechtigtenbestimmung kann die hierfür vorgesehene Erklärung am Schluss des Antragsvordrucks verwendet werden. Es reicht dann aus, wenn der andere Elternteil dort unterschreibt. Die Berechtigtenbestimmung bleibt wirksam, solange sie nicht widerrufen wird. Der Widerruf ist jederzeit möglich, allerdings nur für die Zukunft...
Die Möglichkeit der Berechtigtenbestimmung haben auch getrenntlebende Eltern, wenn das Kind sich in beiden Haushalten in annährend gleichem zeitlichen Umfang aufhält(sogenanntesWechselmodel).
usw.
Deine EX -muss nun für euer Kind einen ganz neuen Antrag auf Kindergeld stellen, diesen findet man auch zum ausdrucken im Internet, dazu muss sie auch eine Kopie der Meldebescheinigung legen, damit sie sehen das er auch tatsächlich da gemeldet ist.
Du wirst dann Barunterhalt an deine EX - Frau fürs Kind zahlen müssen.
Habe ich damals bei meinem Sohn nicht gebraucht, die Meldebescheinigung reichte da aus.
Das war 2012
Der Vater als bisheriger Kindergeldberechtigter muß ja verzichten auf seine Kindergeldzahlung, sonst käme es ja zu einer "Doppelzahlung"!?
Würde es nicht kommen, denn Kindergeld steht dem Elternteil zu, bei dem das Kind nachweislich im Haushalt lebt und das ist mit der Kopie der Meldebescheinigung erfüllt.
Ich habe bei meinem damaligen Antrag die Unterschrift der Kindesmutter auf jeden Fall nicht benötigt, kann natürlich sein das die Familienkasse ohne mein Wissen die Kindsmutter angeschrieben hat und sie das dann bestätigt hat.
Das Kindergeld wurde dann ab dem Monat des Antragseingangs bzw.ab dem Folgemonat vorläufig eingestellt, wenn das Kindergeld für den Monat schon ausgezahlt wurde, doppelt gibt es da natürlich nichts.
Ja klar, dann einigen wir uns auf einen Kindergeld-Neuantrag durch die Mutter!😁?
...und die Unterschrift des bish. Kindergeldberechtigten (Vater) am Schluß des Hauptantrags "Antrag auf Kindergeld" nicht vergessen:
Ich bin damit einverstanden, dass das Kindergeld zugunsten der antragstellenden Person festgesetzt bzw. bewilligt wird.
Datum Unterschrift der unter Punkt 2 genannten Person bzw. deren gesetzliche Vertretung