Sorgerecht umgangsrecht Exfrau versucht mit lügen mir den Umgang mit meinem Sohn zu unterbinden?
Folgender Fall, meine Exfrau und ich haben uns vor knapp zwei Wochen endgültig getrennt, wir haben einen gemeinsamen Sohn (6jahre), hab ihn letzten Samstag das letzte Mal gesehen für 10 Minuten. Das Treffen fand im Garten der exschwiegermutter statt. Meine exschwiegermutter griff mich verbal massiv an, ich bin ruhig geblieben und ich ging mit meiner Exfrau vor das Haus um mich von meinem Sohn zu verabschieden, als ich mit der Exfrau noch kurz reden wollte, ist ihre Mutter komplett durchgedreht und schrie mich im Beisein von meinem Sohn an, der daraufhin in Tränen ausbrach!Bin dann zu meinem Vater ins Auto gestiegen und bin mit ihm weg gefahren um die Situation zu entspannen. Versuche mit meiner Exfrau den Umgang zu regeln ( Jugendamt wollte vermitteln) scheiterten, Antrag für alleinigen Umgang bei Gericht gestellt. Exfrau lässt mich nicht mit meinem Sohn telefonieren. Ich bin über die ganze Zeit besonnen geblieben und ich möchte im Sinne meines Kindes handeln. Mein Sohn möchte nicht zu mir, da es ihm nach seiner Aussage sehr gut geht wo er ist und er hätte Angst vor mir! Ich hab ihm nie einen Grund gegeben Angst zu haben, bin weder gewalttätig noch aggressiv. Ich weiß das er unter Einfluss von Oma und Mutter steht. Ich habe heute einen Brief von ihrem Anwalt bekommen. Zitate: " unsere Mandantin hat Ihnen zu keinem Zeitpunkt den Umgang mit Ihrem Sohn verwehrt, lediglich hat sie aus verständlichen Gründen mitgeteilt, dass derzeit kein unbegleiteter Umgang möglich ist!" Angebot der Exfrau: das ich meinen Sohn bei ihrer Mutter im Haus besuchen kann in Anwesenheit der beiden, diesen Vorschlag hab ich nach den Vorkommnissen des letzten Samstag natürlich abgelehnt. Einen anderen Vorschlag hat sie mir nicht angeboten.Weiteres Zitat aus dem anwaltsschreiben:"sie haben unsere Mandantin in jüngster Zeit massiv bedroht wobei auch Kind diese Bedrohungen mit erlebt hat Kind hat derzeit Angst alleine zu Ihnen zu kommen deshalb hat unsere Mandantin verständlicherweise mitgeteilt hat dass ein Umgang zu nächst nur in ihrem Beisein möglich ist." Ich habe sie nie bedroht!Habe ihr diese Woche lediglich nach ihrem Angebot Kind bei Ihnen zu besuchen erklärt, dass ich Antrag bei Gericht für Umgang mit meinem Sohn stellen werde, da sie absolut nicht mit sich reden lässt was den Umgang betrifft.Es wurde auch keine Anzeige ihrerseits gestellt, was sie mitsicherheit getan hätte wenn ich sie bedroht hätte. Weiteres Zitat:"vor diesem Hintergrund steht es ihnen frei einen Umgangskontakt mit unserer Mandantschaft zu vereinbaren jedoch muss klar gestellt sein dass sie sich in jeder Weise von Bedrohung gegenüber unserer mandantin.ihrVerhalten gibt Anlass sie auf Unterlassung und auf Gewalt Schutz rechtlicher Maßnahmen Anspruch zu nehmen. Im Sinne des gemeinsamen Kindes wird unsere Mandantschaft dies zurückstellen wobei bei der nächsten bedrohung oder sonstigen nächsten Fehlverhalten von Ihnen gws Antrag zu stellen. Sie wollen auch prüfen asr zu beantragen.
3 Antworten
bleib ganz ruhig jet- die keule geht los in deine richtung. mach dir notitzen zu den vorfällen, in form eines gedächtnisprotokoll. halte dich von der person fern. schreibe ihr nicht mehr, rufe sie nicht mehr an und geh ganz konsequent nur noch zu deinem anwalt. lass ihn die sache weiter treiben.
besprich dich sofort mit deinem anwalt über anzeigen wegen verleumdung. lass ihn konsequent zurückweisen, dass ein umgang nur begleitet im beisein deiner ex in deren haushalt stattfindet.
fordere das ganze register: 2-3 nachmittage jede woche mit einer übernachtung, jedes zweite we von fr-so, hälftige ferien und feiertage, drei wochen sommerurlaub über das gericht. beschwere sofort den antrag mit androhung ordnungsgeld ersatzweise haft, androhung entzug des sorgerechtes.
hier mit massiv wind aufgeblasen, der dir ganz gefährlich werden kann. überlegt mit anwalt wie ihr die sache als lügen auf den tisch der ex stappelt. der richter ist nicht blöd, solchen unsinn hört er jeden tag. zum nachteil für frauen die wirklich bedroht, geschlagen und getreten werden vom ex. lass dir hier nichts unterjubeln und wehre dich rechtlich, ohne mit der ex direkt in kontakt zu treten. versuch die sache ins eilverfahren zu geben im verfahren einer einstweiligen anordnung. damit umgang sofort umgesetzt werden kann. lass anwalt wissen, dass kind hier massiv psychisch unter druck gesetzt wird, massiv seitens der km und oma das kindeswohl gestört wird. lass dir nix gefallen, aber meide die km physisch und kontaktiere sie zu keiner zeit. darauf wartet sie nur, um dich in die falle zu schieben. agiere zügig und wohl überlegt.
es tut mir so leid, was du da durchmachen musst.
Wir können die Situation juristisch nicht beurteilen und kennen auch nicht die gesamten Aktenlage. Die Behauptungen deiner Ehefrau sind massiv.
Man kann dir nur empfehlen, dir selbst einen Rechtsanwalt zu suchen. Ohne juristischen Beistand durch einen Rechtsanwalt kannst du jetzt vieles falsch machen, das gegen dich verwendet werden kann. Das Risiko solltest du nicht eingehen.
Alles Gute!
Ich bin mir nicht sicher. Besprich das am Montag mit deiner Anwältin.
Gerichte wissen natürlich, dass "Rosenkriege" häufig auf dem Rücken der Kinder ausgefochten werden und werden nicht alles glauben. Es kommt immer auf die Beweislage an.
Ich wünsche dir viel Erfolg!
Vielen Dank
Ich frag mich immer, warum Mütter ihren Kindern das antun, dass sie ihrem Kind das Recht an ihren Vätern verwehren. Das ist eine Sauerei!
Nimm Dir den besten Anwalt für solcherlei Dinge, den Du Dir leisten kannst. Als Vater/Mann ziehst Du sonst den kürzeren. Sie stellt unwahre Behauptungen (üble Nachrede/Verleumdung) auf, dann zeig sie an (besprich das mit Deinem Anwalt).
Handle schnell.
Viel Glück
Des weitern finde es unheimlich traurig, das auf diese Schiene versucht wird mir den Umgang zu meinem Sohn zu verbieten.
Dabei sollte es nur um unser Sohn gehen!
Ja, das stimmt!
Ich habe die beste Anwältin!
Die sehr renommiert ist und auch überregional bekannt ist.
Habe am Montag ein Termin bei meiner Anwältin. Es wird schwierig sein das sie mir Bedrohung nachweisen kann, da es keine Bedrohung meinerseits gab! sie hat wahrscheinlich lediglich ihre Mutter die das aus eigeninteresse bestätigen kann.
Ich hoffe das das Gericht der Aussage der exschwiegermutter nicht allzusehr Gewicht verleihen wird.
Kann ich eine Anzeige wegen übler Nachrede stellen?