Telefongespräch in Wohngruppe mit der Mutter soll mitgehört werden?
Guten Tag,
meine Freundin hat vor Jahren und widrigen Umständen Krankheits bedingt ihr Sorgerecht für ihren Sohn abgegeben und seit dem keinen Kontakt mehr.
Der Sohn ist nun fast 13 Jahre alt und seit mehreren Jahren in einer Betreuungseinrichtung bzw. einer Wohngruppe. Die Wohngruppe hat nun zu meiner Freundin Kontakt aufgenommen und so kam es zu einem Telefonat zwischen meiner Freundin und der Betreuerin und direkt im Anschluss mit dem Sohn.
Die Betreuerin wollte sich daraufhin noch einmal melden um wöchentliche Telefonate zu vereinbaren doch nichts geschah.
Nun bekam Sie einen Brief von ihrem Ex-Mann, der ihr mitteilte dass Sie alle 2 Wochen anrufen kann aber diese Gespräche von einer Betreuerin oder einem Betreuer bei laut gestelltem Telefon mitgehört werden.
Nun zur Frage:
- Muss bei abgegebenem Sorgerecht selbst ein Telefonat mit dem Vater abgesprochen werden obwohl der Sohn nicht beim Vater wohnt?
- Ist es normal dass die Betreuer die Gespräche bzw. die Worte der Mutter mithören sollen und/oder dürfen, auch wenn es dazu keinen Anlass gibt?
Nach so vielen Jahren ist der Druck immens und dass andere mithören erhöht den Druck ungemein, zumal es hier nie zu Fehlverhalten oder anderen Dingen seitens meiner Freundin gekommen ist.
P.S. Sorry dass dies so missverständlich ist ... die Wohngruppenbetreuerin hat Kontakt aufgenommen und so kam es zum Erstgespräch zwischen Mutter und Sohn. Vorher bestand ein regelmäßiger Briefkontakt zur Mutter, daher auch die Frage was sich seitdem geändert haben soll, was ein Mithören nötig macht.
Ich hoffe ihr könnt mir da Tipps geben,
Bartold
6 Antworten
Die Betreuer der Wohngruppe tragen für den Sohn. deiner Freundin die Verantwortung.
Ist ja eigentlich schon klar, dass nach Jahren ohne Kontakt, der Umgang begleitet wird.
Bedenke bitte, dass eine Abgabe des Kindes nicht auf harmlosen Gründen geschieht.
Als Aussenstehender sollte man vorsichtig sein mit dem was man glaubt zu wissen..
sie soll besser zum Anwalt gehen für Familienrecht. Der soll dahin dann schreiben, dass und warum es nicht ok ist, wenn die Betreuer die Gespräche mithören. Der 13 jährige Sohn ist kein Baby mehr und darf auch selbst entscheiden, mit wem er reden will und das auch alleine tun. Seid ihr bei Köln in der Nähe? Der Anwalt Herr Dieter Hullmann ist sehr nett und gut.
weil es so wirkt als ob sie emotional damit überfordert ist und es besser ist, einen Anwalt zu fragen. Der Jugendliche darf in dem Alter auch selbst mit entscheiden, wo er leben will, aber ich würde es erst alles rechtlich klären vorher. Es hat ja Gründe, weshalb er in die Einrichtung kam usw. Können wir von hier aus nicht beuteilen, aber ein RA im Rücken gibt Sicherheit.
Das Kind wohnt doch gar nicht beim Vater - wieso soll er denn da was zu bestimmen haben?
Umgangsrecht besteht weiterhin - das hat mit dem Sorgerecht absolut null zu tun! Wenn das Kind den Umgang möchte wie auch die Mutter darf ihr da keine Steine in den Weg legen.
Natürlich ist es auch nachvollziehbar dass nach Jahren wo kein Kontakt bestand erstmal bissi vorsichtiger an die Sache ran gegangen wird.
Aber das Kind wohnt in der Wohngruppe. U wenn deiner Freundin was am Kind liegt soll sie sich mit den Betreuern kurz schließen bezüglich den Telefonaten. Standartgemäß haben die Kids ja Handys und auch in der Wohngruppe ihre Zeiten..... da wird auch nicht kontrolliert mit wem die Kids Kontakt haben.
Vielleicht gibts ja hier im Falle ne ganz ungemütliche Vorgeschichte die den Vater dazu veranlasst den Kontakt zu beschränken..aber da die Wohngruppe die Mutter anrief geh ich mal von aus dass der Junge das wünscht - die machen das nicht aus Spaß - ihm fehlt wohl die Mutter.
Deine Freundin soll sich strak überlegen ob sie wirklich den Kontakt auch regelmäßig halten will u den Bub nicht hängen lassen.
Die Freundin hat wohl eine schwere Erkrankung durchlebt. Wie weit diese Erkrankung bis heute Auswirkungen zeitigt ist laut Deiner Darstellung unbekannt.
Grundsätzlich gilt:
Das Wohl DES KINDES steht an erster Stelle.
Der Junge befindet sich in einer annehmbar schwierigen Phase der Pubertät. Und nun beginnt die Mutter mit der Kontaktaufnahme. Eine Mutter, die das Kind nicht kennt.
Selbstverständlich ist es im Interesse ALLER Beteiligten, wenn da zunächst ein FACHMENSCH die ersten Gespräche mithört. Denn nur so kann dieser FACHMENSCH auch der Mutter manchen hilfreichen und dienlichen Tipp geben bezüglich des beginnenden Umgangs mit ihrem Kind.
Ich lese hier den Rat, sich an einen Anwalt zu wenden. Was soll da ein Anwalt? Noch mal:
Das Wohl DES KINDES steht an erster Stelle. Zunächst mal Punkt.
Zum natürlichen Wohl des KINDES gehört unbestritten regelmäßiger Kontakt zu den Eltern.
Die Fragebeschreibung lässt allerdings den Schluss zu, dass das Kind als eine Art Eigentum der Mutter angesehen wird ohne eigene Rechte.
Wenn denn ein Anwalt eingeschaltet wird wird auch er sich an die Darstellung der FACHMENSCHEN der betreuenden Wohngruppe zu halten haben. Im Bedarfsfall wird das das zuständige Familiengericht auch schriftlich geben. Zum Wohle des KINDES.
ihr exmann hat in der geschichte überhaupt nichts zu melden. sie sollte sich hier an den betreuer der wohngruppe wenden u. mit dem besprechen wie sie den kontakt aufbaut. ob man erstmal wirklich einmal die woche anruft oder mehr und dann wird sich zeigen ob ein betreuer zuhört.
vielleicht ist das auch garnicht verkehrt, damit derjenige der mit dem sohn sitzt das gespräch ein wenig lenken kann: bspweise: mensch erzähl doch mal vom wochenende oder erzähl mal wie es in der schule läuft. in der regel wissen kinder nicht immer was sie so am telefon erzählen sollen.
von da aus kann die mutter mit den betreuern die weiteren umgangszeiten planen. sie hat umgangsrecht und die kann der vater ihr nicht verwehren. zudem er mit der geschichte eh nix zu tun hat, da das kind garnicht bei ihm lebt. also ist er hier auch kein ansprechpartner und sie wendet sich an die leute die mit dem kind leben.
wenn der vater hier lange theater macht, dann soll sich die mutter an einen anwalt wenden und den vater in die schranken weisen.
warum kann sie mit dem betreuer der einrichtung nicht selbst sprechen?