Wie weit darf Mutter mit Kind wegziehen?

7 Antworten

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Hallo, ich habe da noch was für dich gefunden, was wirklich gut für dich auszusehen scheint:

Damit der Umgang nicht beeinträchtigt wird, gilt für beide Eltern die sogenannte Wohnverhaltensklausel nach § 1684 Abs. 2 BGB. Nach dieser Vorschrift haben beide Eltern „alles zu unterlassen, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Elternteil beeinträchtigt oder die Erziehung erschwert“. Damit ist es den Eltern wechselseitig untersagt, das Kind gegenüber dem jeweils anderen Elternteil negativ zu beeinflussen. Darüber hinaus haben auch Großeltern, Geschwister, Stiefeltern und andere wichtige Bezugspersonen ein Recht auf Umgang mit den Scheidungskindern, wenn dies dem Kindeswohl dient, § 1685 Abs. 1 und 2 BGB.

Alle ausführlichen Informationen zum Thema findest du hier:

Das sind die rechtlichen Gegebenheiten bei der Trennung mit Kindern

https://www.scheidung.org/kinder/

Tipp: Du solltest nicht den fatalen Fehler machen und deine Frau mit diesen neuen Erkenntnissen unter Druck setzen.

Die Freude einerseits und das erhabene Gefühl der Überlegenheit, verleitet leider viele Betroffene dazu, den Partner über seine "Pflichten" aufzuklären.

Reagiert der nicht wie erwartet eskaliert die Sache auch schon mal, was zur Folge haben kann, das die Parteien nur noch über ihre Anwälte kommunizieren und ein Gericht letztendlich entscheidet.

Wahrscheinlich bringt Nachsicht und Geduld für alle Beteiligten das beste Ergebnis.

Ein Umzug gehört nicht zu den Entscheidungen, welche die Mutter allein treffen kann. Zieht die Mutter dennoch ohne das Einverständnis des Vaters um, macht sie sich sogar der Kindesentziehung („Entziehung Minderjähriger“) schuldig und muss mit hohen Strafen rechnen.

Hat nun der Vater das Gefühl, dass durch den geplanten Umzug seine Beziehung zu dem Kind gefährdet ist oder sein Sorgerecht oder auch seine Besuchsmöglichkeitenbehindert werden, kann er die Erlaubnis für den Umzug verweigern. Besteht die Mutter dann trotzdem auf den Umzug, kann sie dies gerichtlich entscheiden lassen.

Trabzonspor6161 
Beitragsersteller
 02.01.2018, 00:24

und das Gericht wird u meiner Frau halten, weil mein Sohn noch so klein ist oder nicht?

das sind fast 400 km ich bin finanziell nicht in der lage oft genug mein sohn zu sehen

ElliFantastisch  02.01.2018, 00:26
@Trabzonspor6161

Na ja dann setzt dich mit deiner Frau zusammen und versucht eine Lösung zu finden oder nehm dir einen Anwalt. Ich bin selber Scheidungskind. Doch kann man sich darauf einigen das du vll das Kind dann jedes zweite Wochenende sehen kannst.

markusher  02.01.2018, 10:54
@Trabzonspor6161

elli die eltern sind verheiratet, somit ist ovn hause aus gemeinames sorgerecht vorhanden.

nein das gericht hält zu dem, der kontinuität geschaffen hat. deine frau versucht gerade fakten zu schaffen durch die mitnahme des kindes, durch ummeldung etc. diesen musst du zuvorkommen indem du jetzt los gehst und die ummeldung rückgängig machst und verbietest, weiterhin sofort einen anwalt für familienrecht einschaltest und klage auf rückführung des kindes stellst - wenn möglich im eilverfahren. bei geringem einkommen kannst du einen beratungsschein beantragen und verfahrenskostenhilfe.

guck auch hier rein: www.vatersein.de

Dahika  02.01.2018, 13:53
@Trabzonspor6161

Nein, dass das Gericht immer zur Mutter hält, ist völlig veraltet. Dem ist nicht mehr so.

lewei90  02.01.2018, 19:48
@Dahika

Eben, das ist nicht mehr der Fall.

Dominik986  05.01.2018, 05:07
@lewei90

Es hält nicht IMMER zur Mutter aber tendenziell wird zugunsten der Mutter entschieden. Kommt auch immer auf den Richter an, wenne ne Feministin als Richter bekommst die von ihrem Mann verlassen wurde und nen latenten Männerhass jetzt hast kannste dir ja ausmalen wie "neutral" und "Faktenbasiert" da entschieden wird. Als Mann würde ich in diesem Land kein Kind zeugen, zumindest nicht bei der derzeitigen Gesetzeslage die zahlreiche Nachteile für Männer beinhaltet.

Guck mal bei "das Männermagazin" ist nen blog von nem "Unterhaltspreller" der schon 3 Ehen hinter sich hat. Ums kurz nach machen die meisten Frauen verhalten sich nach einer Trennung nicht fair und fordern ne Art Schadenersatz für ihre ach so verletzen Gefühle. Die Gesetze sind leider auch nicht wirklich auf deiner Seite ABER die meisten Frauen sind halt einfach geldgeil. Sie wird 100pro auf dich zukommen wenn es darum geht dass du für ihren und den Unterhalt deines Sohnes aufkommst. Hier gibts natürlich Mittel und Wege wie man sich davor "drücken" kann, ganz legal was man als Druckmittel gegen die Frau einsetzen kann wenn sie sich selber unfair verhält. "Einfach mitgenommen" hört sich aber nicht danach an als wolle deine Frau da irgendwas sachlich und vernünftig lösen. Wird warscheinlich wie so viele Scheidungen enden: Du darfst den Sohn kaum sehen, sie erzählt ihm Blödsinn über dich und wieviel km du zu ihm fahren musst ist ihr auch egal, aber zahlen darfst du sicherlich, da sind die Frauen völlig schmerzfrei bei sowas. Ganz ehrlich jeder Mann der Heiratet ohne nen Knallharten Ehevertrag ist leider ein Idiot.

Gibt es eine Sorgerecht Vereinbarung? Wenn ja würde ich diese mal abklären. Bei geteilten Sorgerecht kann man sich einen Anwalt nehmen und das schriftlich abklären wie oft und wie lange du das Kind sehen darfst.

Trabzonspor6161 
Beitragsersteller
 02.01.2018, 00:19

das Problem ist, dass meine Frau einfach weggegangen ist mit mein Sohn.Da ist noch nichts weder Anwalt noch was anderes..Keiner von uns beiden sind beim Anwalt gewesen.Wir hatten Streit und Sie ist weggefahren..!

lewei90  02.01.2018, 00:20
@Trabzonspor6161

Was ihr gutes Recht ist!

Dann wende dich jetzt an einen Anwalt, damit das alles geklärt wird.

ElliFantastisch  02.01.2018, 00:23
@lewei90

Nein ist es nicht. Der Vater hat recht zu wissen wo SEIN Kind ist

markusher  02.01.2018, 15:35
@ElliFantastisch

er hat nicht nur das recht zu wissen wo das gemeinsame kind ist, er hat auch das recht, dass das gemeinsame kind sofort wieder nach hause gebracht wird. aber erstmal sollte er ganz vorsichtig abtasten ob die km eine nacht- und nebelaktion durchgeführt hat und derzeit bockig ist oder ob dies der erste schritt in richtung ausbruch und umzug wirklich ist.

lewei90  02.01.2018, 19:47
@markusher

Eben, darum ist ANWALT das Stichwort!!!

markusher  06.01.2018, 15:28
@lewei90

eben den ANWALT kan er dann immer noch einschalten oder kannst du nicht lesen?

Wenn sie das Sorgerecht alleine hat ist es egal. Du hast aber das Recht, dass Kind alle 2 Wochenden sehen. Solange ein Richter/Notar nichts anderes beschlossen hat. Aber so weit ich weiß darf sie mit dem Kind hin wo sie will.

cocoline11  02.01.2018, 00:21

Ich würde zum Jugendamt gehen. Die können dir bestimmt weiter helfen und dir sagen, was du machen kannst. Sonst zum Anwalt gehen.

Dominik986  05.01.2018, 04:55
@cocoline11

Problem nur dass bei Jugendämter meist auch nen Haufen Frauen sitzen die solche Fälle zu oft auch nicht objektiv beurteilen und entscheiden sondern persönlich. Leider sitzen dort auch viel zu oft Männerhassende Frauen

Trabzonspor6161 
Beitragsersteller
 02.01.2018, 00:19

das Problem ist, dass meine Frau einfach weggegangen ist mit mein Sohn.Da ist noch nichts weder Anwalt noch was anderes..Keiner von uns beiden sind beim Anwalt gewesen.Wir hatten Streit und Sie ist weggefahren..!

ElliFantastisch  02.01.2018, 00:21
@Trabzonspor6161

Darf Sie nicht das ist Kindesentzug du hast das Recht drauf zu wissen wo dein Kind ist. Kann man auch Entführung nennen^^ Sie sollte bisschen aufpassen sonst wird ihr das Sorgerecht evtl entzogen.