Kann der Vater Bringpflicht & Sorgerecht einklagen?
Hallo, ich habe da ein kleines Problem. Der Vater meines Sohnes möchte plötzlich das Sorgerecht zu 50% sowie eine Bringpflicht einklagen. Zur Vorgeschichte:
Ich habe mich von dem Vater getrennt als unser Sohn 6 Monate alt war. Der Grund dafür war, dass ich einen neuen Mann kennen gelernt habe, der mich aus dieser Beziehung mit dem Kindesvater rausgeholt hat. Der Kindesvater war mir gegenüber gewalttätig und nahm Drogen. Ihm wurde letztes Jahr auch der Führerschein entzogen da er unter Drogeneinfluss in eine Polizeikontrolle geraten war. Nach der Trennung zog der Kindesvater weg, es entstand eine Entfernung von 600km. Ich bin dann zu meinem neuen Lebensgefährten gezogen, es gab eine Entfernung von nur mehr 300km. Dann zog der Kindesvater wieder weg und es gibt aktuell eine Entfernung von 500km. Der Vater gibt mir jetzt die Schuld für die weite Entfernung..warum auch immer... Der Vater meines Sohnes bezahlt seit über einem Jahr keinen Unterhalt mehr, reagierte weder auf meine Briefe,Mails, Anrufe noch auf die Schreiben vom Jugendamt. Vor zwei Wochen hat er sich plötzlich nach zweieinhalb Jahren gemeldet und möchte plötzlich seinen Sohn kennen lernen. Ich habe immer gesagt, das er ihn sehen kann wann immer er möchte. Als er sich vor zwei Wochen gemeldet hat, habe ich sofort mit ihm ein Treffen vereinbart, welches er aber leider abgesagt hat. Begründung: Die Zugfahrt ist ihm zu teuer. Nun gut. Ich habe ihm gesagt dass ich es traurig finde das ihm sogar die Zugfahrt zu seinem Sohn zu teuer ist. Er meinte plötzlich, ich hätte ihm gegenüber eine Bringpflicht, sprich ich soll ihm seinen Sohn bringen damit er ihn sehen kann. Was ich allerdings überhaupt nicht einsehe. Da meldet er sich völlig aus dem Nichts nach fast drei Jahren, hat sich nie für seinen Sohn interessiert, keinen Unterhalt bezahlt und jetzt soll ich ihm auch noch den Kleinen bringen? Ich muss allein schon den Kleinen auf das Treffen vorbereiten und jetzt soll das auch noch in fremder Umgebung sein? Naja und ausserdem meinte er noch, er möchte das Sorgerecht zu 50%. Was soll das denn bringen bei dieser Entfernung und vor allem bei der Vergangenheit des Kindesvaters ist mir das auch gar nicht recht. Vielleicht kann mir ja von euch jemand weiterhelfen, mir ein paar Tipps geben und mir vielleicht auch die aktuelle Rechtslage erklären? Inweiweit kann er da vorgehen und sogar sein Recht bekommen? Wie gesagt, er darf seinen Sohn sehen, wenn er will...Jederzeit..Das habe ich ihm immer gesagt, nur fahr ich nicht durch die Gegend damit er auf seinem gemütlichen Hinterteil sitzen bleiben kann. Bitte einfach mal um Hilfe und um eure Meinung.
Lg Nadja
7 Antworten
Das gemeinsame Sorgerecht wird er wohl bekommen. Das muß Dir aber nicht wirklich Sorgen machen, es ist gesetzlich geregelt, dass Du Alltagsentscheidungen nicht mit ihm absprechen mußt.
Er wird keine Bringpflicht einklagen können.
Die Kosten des Umgangs trägt der Umgangsberechtigte. Wenn Du weit weg gezogen wärest, dann hätte er evtl. eine Kostenbeiteligung oder Fahrten erklagen können - er ist aber weggezogen - Pech für ihn.
Mach Dir nicht so viele Gedanken, er wird sich vermutlich eh nicht kümmern.
§ 1687 Ausübung der gemeinsamen Sorge bei Getrenntleben
(1) Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. Entscheidungen in Angelegenheiten des täglichen Lebens sind in der Regel solche, die häufig vorkommen und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Solange sich das Kind mit Einwilligung dieses Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung bei dem anderen Elternteil aufhält, hat dieser die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten der tatsächlichen Betreuung. § 1629 Abs. 1 Satz 4 und § 1684 Abs. 2 Satz 1 gelten entsprechend.
(2) Das Familiengericht kann die Befugnisse nach Absatz 1 Satz 2 und 4 einschränken oder ausschließen, wenn dies zum Wohl des Kindes erforderlich ist.
nein. die entscheidung kann er bestreiten und sagen er möchte nicht das kind in die grundschule deiner wahl kommt, sondern in die andere 2 km weiter weg, die ein besseres profil hat. dementsprechend könnte er auch klagen und seine wahl der schule, der weiterführenden schule, seinem wunsch der taufe, seinem wunsch der geldanlage etc. durchdrücken gerichtlich.
weiterhin könnte er entscheidungen innerschulisch verhindern, indem kind nicht an der klassenreise nach england teilnimmt, weil und warum auch immer. oder kind wird nicht an der op xy teilnehmen, da nicht sinnvoll etc. es gibt einige sachen die gemeinsame entscheidungen betreffen - aber sie fallen nicht ins gewicht.
mit der erteilung des gemeinsamen sorgerechtes hat er das gemeinsame abr. es heißt ja auch nicht, dass dein kind ein leben lang bei dir lebt. es könnte auch sein, dass es in 2-3 jahren sagt es will zu vati ziehen. dem musst du dich dann beugen.
es sind zwei punkte die du getrennt von einander betrachten musst.
das eine ist der umgang. hier wäre erstmal ein betreuter umgang angebracht, damit vater und kind sich kennenlernen können. seine gewalt und drogensucht, sind dabei völlig uninteressant, es sei denn er kommt völlig stoned zum umgang, dann musst du ihm das kind nicht mitgeben. aber was er dir getan hat, interessiert heute nicht.
der umgangsberechtigte holt und bringt das kind. solange betreuter umgang ist, wirst du holen und bringen in der einrichtung bei dir vor ort. informationen kann kv sich bei deinem jugendamt holen. sage ihm er soll ein termin zum elterngespräch machen im jugendamt vor ort, soll sich nach betreuten umgang informieren, du bist dann da, wenn du die infos erhältst.
wärest du 600 km weit weg gezogen von ihm, dann hätte er eine hol und bringpflicht einklagen können. aber in deinem fall hat er die distanz geschaffen und du sogar noch um 100 km gemildert durch deinen nachzug.
die zweite sache ist das gemeinsame sorgerecht. darauf hat er anspruch und die distanz ist dabei völlig unerheblich. er kann trotzdme gemeinsame entscheidungen zum wohle des kindes treffen. streite nicht darüber, lass ihn die sache anrollen und in die wege bringen. in vielen fällen hängt auch regelmäßiger umgang an der entscheidung über oder gegen gsr etc. kein streit, keine diskussion, keine wiederworte zum thema. wenn er damit anfängt, wechsel das thema. denk dir deinen teil und vielleicht informierst du dich mal in der zwischenzeit nach einem guten anwalt für familienrecht den du zur not nur noch aktivieren brauchst. lass dich nicht aus der ruhe bringen, leb wie bisher und lass ihn die laufarbeit machen.
Du hast keine "Bringpflicht".
Wenn überhaupt, soll man sich das Hinbringen und Abholen aufteilen. Das muss nicht einer alleine übernehmen.
Theoretisch hätte er gute Karten wegen eines gemeinsamen Sorgerechts. Allerdings scheint er ein Problem mit den Drogen zu haben. Wende dich ans Jugendamt, Du hast gute Gründe zu verhindern, dass dein Kind alleine zu seinem Erzeuger muss. Unter Aufsicht kann er das Kind ja sehen, wenn er möchte. Aber ich denke nicht, dass man es verantworten kann, ihm euren Sohn alleine zu überlassen, nicht mal für ein paar Tage.
Setze dich dies bezgl. mit dem Jugendamt u. einem Anwalt in Verbindung. Ich hoffe, da sind die richtigen Ansprechpartner für dich!
Das gemeinsame Sorgerecht wird er sicher ohne grössere Probleme bekommen. Das ist heute zum Glück standard. Umgang steht ihm auch so zu da er der Vater ist. Die kosten muss er als umgangsberechtigter tragen, kann er das nicht weil er zu wenig hat zahlt das auf antrag der staat.
Ob er irgendwann drogen nahm oder noch nimmt ist egal, solange er das kind damit nicht gefährdet.
Also bringt ihm im Grunde genommen das Sorgerecht gar nichts? Verstehe ich das richtig? Bei uns ist es so, dass das Kind automatisch in die Schule kommt, die am nähesten am Wohnort liegt. Zumindest Grundschule. Also fällt die Entscheidung ja schon mal weg...was bleibt dann noch? Was bringt ihm denn das Sorgerecht genau? Ich glaube sowieso das er es nur haben möchte um mich zu ärgern. Hat er mit dem Sorgerecht auch automatisch das Aufenthaltsbestimmungsrecht? Sprich, könnte er den Kleinen einfach bei mir abholen und zu sich mitnehmen?