Mutter muss ins Gefängnis, wohin mit den kindern?
Ne Mutter von zwei kindern (5 und 8 jahre) muss jetzt am 15.3. für 7 monate ins Gefängnis in einer anderen Stadt...... Sie hat das alleinige Sorgerecht der beiden kinder, aber der Vater des großen Kindes wohnt in der gleichen Stadt wie sie und haben auch guten kontakt, der "Vater" des kleinen Kindes wohnt sehr weit weg und es besteht kein Kontakt. Die Mutter sowie die Schwester der Inhaftierten wohnen ca. 300 km von Ihrem Wohnort entfernt....... Meine Frage ist jetzt, was passiert mit den Kindern? Müssen sie zu den Vätern? Hat die Oma oder Tante der Kinder irgendwelche Rechte und Glück die Kinder zu sich zu holen??? wenn ja wie läuft es finanziell weiter? Haben wir evtl auch die möglichkeit die Mutter in der Stadt in der Ihre Mutter etc wohnt inhaftieren zu lassen?Aufgrund dessen das es dann einfacher ist sie mit Kinder etc zu besuchen ?
Danke schon mal im voraus für eure Antworten....
15 Antworten
eigentlich wird darauf geachtet,das die kinder ihre mutter in der haftzeit regelmäßig besuchen können,zudem sollte es vorher mit dem jugendamt abgeklärt werden,wo die kinder genau für die 7 monaten untergebracht werden,z.B. in einer pflegefamilie in der stadt wo dir mutter in haft muss,oder ob die kinder zur oma,tante,etc. können...sowas wird aber ab den tag,wo der haftantritt feststeht eigentlich besprochen und abgeklärt,solange sich die mutter auch darauf einlässt!
Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, hat sich auch das Aufenthaltbestimmungsrecht. So kann zunächst einmal sie selbst bestimmen, wo ihre Kinder wärend ihrer Haftzeit leben sollen. Hat die Mutter keinerlei Möglichkeiten ihre Kinder ordentlich versorgt unterzubringen, bleibt nur ein Kinderheim oder eine Pflegefamilie. Die betroffene Mutter sollte sich in diesem Fall rechtzeitig mit dem Jugendamt in Verbindung setzen, damit sie noch alles zum Wohle der Kinder organisieren kann.
Sie wird ja nicht erst seit heute wissen, dass sie ins Gefängnis kommt. Einerseits sind die Haftanstalten ohnehin so voll, dass kaum jemand sofort "einreisen" muss und gerade bei Verurteilten mit Kinden wird doch die Möglichkeit gegeben, alles für die Kinder zu organisieren.
Die Mutter soll sich vor der Inhaftierung noch schnell mit dem Jugendamt in Verbindung setzen. In Zusammenarbeit mit dem Jugendamt kann man eine Lösung finden.
Zunächst wird man versuchen, die Kinder bei den Vätern unterzubringen. Ersatzweise bei anderen Familienmitgliedern, wenn diese dazu bereit sind.
Ergibt sich keine der oben genannten Möglichkeiten, bleibt nur eine Heimunterbringung. Die Mutter sollte auch damit rechnen, dass man ihr das Sorgerecht entzieht. Nach ihrer Entlaassung kann sie dann erneut einen Antrag auf das Sorgerecht stellen.
normalerweise sollte es einen sozialarbeiter geben der sich darum kümmert.die großeltern der kinder könnten auch beantragen dass diese in der familie bleiben. aber ich denke das wird bei bzw nach der urteilsprechung organisiert wer wo kommt.ob man sich ein gefängnis aussuchen kann weiss ich nicht. immerhin eine sehr traurige situation. hoffen wir dass sich die mutter bessert nachdem sie die strafe abgesessen hat, zumindest wegen der kinder.....
ausserdem wird man nicht so schnell ins gefängnis gebracht. die mutter wird bestimmt schon vorher gewusst haben dass ihr etwas bevorsteht, nur hat sie die sache nicht realisieren können/wollen oder was auch immer...traurig!
das mit den großeltern scheint mir eigentlich die beste option zu sein. naja, wenn es für sie keine zu große belastung darstellt.
klar gab es vorher eine verhandlung indem sie auf bewährung davon kam aber der staatsanwalt hatte wohl irgendwas eingelegt weil er damit nicht zufrieden war und deshalb nun die strafe
die Mutter hat trotz alledem noch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. D.h. sie darf festlegen, bei wem die Kinder für diese Zeit untergebracht werden. Allerdings sollte meiner Meinung nach in dem Fall das Jugendamt da auch ein Auge drauf haben, denn das klingt schon alles ein bisschen haarsträubend. Sollte das JA Zweifel daran haben, dass unter den zur Auswahl stehenden Personen eine geeignete ist, könnte auch festgesetzt werden, dass die Kinder solange in eine Pflegefamilie kommen. Was den Antritt der Haft in einer anderen Anstalt betrifft, ist vermutlich der Anwalt der Frau der richtige Ansprechpartner. Ich schätze aber wie Sue1108, dass das alles ein bisschen kurz vor knapp ist und sich schon längst hätte darum gekümmert werden müssen.
rechtzeitig fällt in diesem fall dann ja wohl aus.