Umfirmierung Steuer?
Vom Kleinunternehmer zur GmbH umfirmiert. Ab 1.11. GmbH. Wenn ich nun die Umsatzsteuervoranmeldung im Dezember für Oktober als Abschluss für die alte Firma mache, muss ich doch dann in Feld 39 die Sondervorauszahlung eintragen mehr nicht, ist das korrekt? Jetzt schon herzlichen Dank für eure Hilfe.
5 Antworten
Vom Kleinunternehmer zur GmbH umfirmiert
Okay.
muss ich doch dann in Feld 39 die Sondervorauszahlung eintragen
Welche Sondervorauszahlung hast du denn als Kleinunternehmer geleistet?
Bei Kleinunternehmen wird keine Umsatzsteuer erhoben, daher ist auch keine Dauerfristverlängerung und somit auch keine Sonderzahlung erforderlich.
In welchem denn dann? Den Begriff gibt es nur im Umsatzsteuerrecht.
Stimmt, habe mich da wohl nicht korrekt ausgedrückt.
Und wie wäre die korrekte Bezeichnung?
Nun - man hat ein kleines Unternehmen - umgangssprachlich Kleinunternehmer
Handelsrechtliche, ertragssteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Folgen einer Umwandlung in eine GmbH sind nicht identisch.
Umsatzsteuer
Die übernehmende GmbH tritt auf Grund der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsstellung des übertragenden Einzelunternehmens.
Umsatzsteuerrechtlich entsteht daher kein neues Unternehmen.
Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind weiter wie bisher abzugeben. Die Sondervorauszahlung ist im Dezember zu berücksichtigen.
Danke für Antwort. Es kommt noch ein neuer Geschäftsführer hinzu und Name der Firma ändert sich auch.
Wenn die unternehmerische Tätigkeit im Laufe des Jahres beendet wird, ist in der für den letzten Zeitraum einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldung die Sondervorauzahlung einzutragen.
Warum machst du eine Umsatzsteuervoranmeldung für die Zeit, als du Kleinunternehmer warst? Die ist doch da eigentlich gar nicht nötig afaik...
Steuerberater fragen. Nicht hier.
Ich vermute, daß der Fragesteller "Kleinunternehmer" nicht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne meint...