Umfirmierung Steuer?

5 Antworten

Vom Kleinunternehmer zur GmbH umfirmiert

Okay.

muss ich doch dann in Feld 39 die Sondervorauszahlung eintragen

Welche Sondervorauszahlung hast du denn als Kleinunternehmer geleistet?

Bei Kleinunternehmen wird keine Umsatzsteuer erhoben, daher ist auch keine Dauerfristverlängerung und somit auch keine Sonderzahlung erforderlich.

DerSchopenhauer  15.11.2018, 13:52

Ich vermute, daß der Fragesteller "Kleinunternehmer" nicht im umsatzsteuerrechtlichen Sinne meint...

PatrickLassan  15.11.2018, 14:06
@DerSchopenhauer

In welchem denn dann? Den Begriff gibt es nur im Umsatzsteuerrecht.

Saebelzahnhase 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 14:08
@DerSchopenhauer

Stimmt, habe mich da wohl nicht korrekt ausgedrückt.

PatrickLassan  15.11.2018, 14:14
@Saebelzahnhase

Und wie wäre die korrekte Bezeichnung?

DerSchopenhauer  15.11.2018, 14:39
@PatrickLassan

Nun - man hat ein kleines Unternehmen - umgangssprachlich Kleinunternehmer

Handelsrechtliche, ertragssteuerrechtliche und umsatzsteuerrechtliche Folgen einer Umwandlung in eine GmbH sind nicht identisch.

Umsatzsteuer

Die übernehmende GmbH tritt auf Grund der (partiellen) Gesamtrechtsnachfolge in die Rechtsstellung des übertragenden Einzelunternehmens.

Umsatzsteuerrechtlich entsteht daher kein neues Unternehmen.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind weiter wie bisher abzugeben. Die Sondervorauszahlung ist im Dezember zu berücksichtigen.

Saebelzahnhase 
Beitragsersteller
 15.11.2018, 13:46

Danke für Antwort. Es kommt noch ein neuer Geschäftsführer hinzu und Name der Firma ändert sich auch.

Wenn die unternehmerische Tätigkeit im Laufe des Jahres beendet wird, ist in der für den letzten Zeitraum einzureichenden Umsatzsteuervoranmeldung die Sondervorauzahlung einzutragen.

Warum machst du eine Umsatzsteuervoranmeldung für die Zeit, als du Kleinunternehmer warst? Die ist doch da eigentlich gar nicht nötig afaik...

Steuerberater fragen. Nicht hier.