Vororganschaftliche Mehr-/Minderabführung?
Folgender Sachverhalt:
X-GmbH gliedert ihren Geschäftsbetrieb auf die Y-GmbH handels- und steuerrechtlich zum Buchwert aus. Die Y-GmbH wird innerhalb von sieben Jahren nach dieser Ausgliederung von der A-GmbH erworben, womit die stillen Reserven aus der Ausgliederung rückwirkend aufzudecken sind. Abschließend wird zwischen der Y- und A-GmbH eine ertragsteuerliche Organschaft gegründet. M. E. handelt es sich hinsichtlich der Aufstockung und damit nun höhere Abschreibungen in der Steuerbilanz um vororganschaftliche Sachverhalte.
Gibt es da eine Einschätzung oder gar andere Meinung?
Vielen Dank 😌
1 Antwort
Ja, die Aufstockung ist ein vororganschaftlicher Sachverhalt. Das dem Betrag der Aufstockung entsprechende Einkommen war von der Y-GmbH in vororganschaftlicher Zeit bereits versteuert worden. Die sich aus der steuerlichen Mehrabschreibung in der Zeit der Organschaft ergebenden (handelsrechtlichen) Mehrabführungen sollten dann gem. § 14 Abs. 3 S. 1 KStG als Gewinnausschüttung der Y-GmbH an die A-GmbH zu beurteilen sein. Wegen § 8b Abs. 1 S. 1 KStG und § 9 Nr. 2a GewStG sollten diese bei der A-GmbH allerdings zu 95% steuerfrei bleiben, soweit die A-GmbH über ausschüttbaren Gewinn verfügt. Soweit letzteres nicht der Fall ist, käme alternativ noch eine steuerfreie Einlagenrückgewähr in Betracht. Aber das würde hier wohl den Rahmen sprengen … :-)
Das stimmt. Das wäre zu viel. Aber vielen Dank bereits für die Antwort! Hatten in einer Diskussion nur diverse Meinungen. Aber hab mich weiterhin nicht von meiner abbringen lassen 😉