Einkommensteuer Mahnung? Was soll das sein?
Hallo, Ich bin seid diesem Jahr kein kleinunternehmer mehr und mache brav vierteljährlich meine Umsatzsteuervoranmeldung und zahle diese immer bis zum 10 des Folgemonats.Das habe ich nun auch für den Dezember 2012 gemacht.Soweit so gut .Normalerweise mache ich dann jetzt meine Einkommenssteuererklärung wo dann der Gewinn vom Gewerbe und mein Gehalt von meiner Haupttätigkeit zusammen kommen und anhand dieser Summe zahle ich dann meine Einkommenssteuer. Doch heute bekam ich eine Mahnung über eine nicht gezahlte Einkommenssteuer 4.VJ.12 fällig bis zum 10.12.12. Worum geht es hier ? was möchte das Finanzamt von mir haben ? Vielen Dank schomal im vorraus!
4 Antworten
Oben rechts steht eine Telefon-Nr. - Ruf an, frag nach.
Vielen Vielen Dank für diesen Tip!
Habe soeben nachgeschaut und tatsächlich was gefunden.Dieses Jahr war es eine einmalige zahlung und ab 2013 soll ich dann vierteljährlich zahlen.Ich denke mal das war sowas wie Welpenschutz :-)
Genauso dürfte der Fall liegen. War bei mir (allerdings ein Jahr früher) ähnlich.
Im Zweifelsfall kann Bergi66 auch mal beim FAmt anrufen und höflich nachfragen. Die können es einem dann mit verständlichen Worten erklären.
Das ist eine sogenannte Einkommensteuervorauszahlung (§ 37 Einkommensteuergesetz).
Wenn die Nachzahlung bei einer Einkommensteuerveranlagung einen gewissen Betrag übersteigen werden vierteljährliche Vorauszahlungen festgesetzt. Entweder stehen diese in deinem letzten Einkommensteuerbescheid oder in einem gesonderten Vorauszahlungsbescheid.
Achso ich verstehe, aber wieso habe ich bei den anderen Quartalen keine Mahnung bekommen sondern nur jetzt am ende des Jahres ? Liegt es daran das die Summer evtl nich so hoch ist ? Auf der Einkommenssteuererklärung wird das ganze dann verrechnet, richtig ?
Kann es sein, dass die letzte Einkommensteuerveranlagung (also für 2010 oder 2011 erst im September 2012 oder noch später durchgeführt wurde? Dann bleibt nämlich nur noch ein Quartal (das vierte) übrig, und dann fällt die Vorauszahlung in etwa so hoch aus wie die Nachzahlung aufgrund der Veranlagung. Das kannst du aber in deinem Einkommensteuerbescheid sehen.
Die Vorauszahlungen werden im übrigen bei der Veranlagung für das jeweilige Jahr angerechnet, also die angemahnte Zahlung wird auf die Einkommensteuer für 2012 angerechnet.
Vermutlich hast Du auf dem letzten Einkommensteuerbescheid überlesen, dass Vorauszahlungen für die Einkommensteuern festgelegt wurden. Du hast die Vorauszahlung für das letzte Quartal 2012 nicht bezahlt.
Auch, wenn sich das für manche abenteuerlich anhört: Du kannst dem Finanzamt eine Einzugsermächtigung geben, dann rufen die die fälligen Beträge selbst ab und das frühestens zu ihrer Fälligkeit. Dann kannst Du so etwas nicht mehr verpassen.
Komisch ist nur das ich in den vorherigen Quartalen keine Mahnung erhalten habe.MfG
Schau deinen letzten Steuerbescheid an. Da steht sicher drauf, dass du erst für das 4. Vierteljahr 2012 Vorauszahlungen leisten musst.
Wenn der Bescheid erst im dritten Quartal ergangen ist, werden damit auch nur Vorauszahlungen für das vierte Quartal festgelegt.
Nein. Es ist einfach so, dass die Vorauszahlungen möglichst auf vier Quartale verteilt werden, soweit das möglich ist. Die Vorauszahlung für das vierte Quartal sollte deshalb eigentlich in etwa so hoch sein wie die Summe der Vorauszahlungen für die vier Quartale 2013 .