Welche Steuerklasse hat ein Geschäftsführer einer GmbH?

4 Antworten

Auch als Gesellschafter-Geschäftsführer erzielst Du mit dem Gehalt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit - damit muß entweder Deine andere Angestelltentätigkeit mit Steuerklasse VI besteuert werden oder Dein Geschäftsführergehalt.

Das kannst Du Dir aussuchen - oft empfiehlt es sich den niedrigeren Verdienst mit Steuerklasse VI versteuern zu lassen - je nach Konstellation ist aber zudem auch eine Nachzahlung zu leisten.

Das sollte man im Vorfeld ungefähr ausrechnen, damit man weiß, was man zur Seite legen muß.

Wenn Du Deine andere Tätigkeit kündigst, hast Du mit dem Geschäftsführergehalt Steuerklasse III.

Du bist Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH. Damit bist Du selbständig und beziehst Einkünfte aus Gewerbebetrieb.

Für Deine Steuerbelastung werden alle Einkünfte addiert und die Steuer berechnet. Für den Gewerbebetrieb wird Dir das Finanzamt vermutlich einen Vorauszahlungsbescheid schicken.

Nimm Dir einen Steuerberater. Du musst ja auch Bücher führen - eine Kapitalgesellschaft muss i.d.R. bilanzieren.

wurzlsepp668  27.06.2017, 19:52

echt?

ich bin 100% Gesellschafter einer GmbH .....

Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit .....

ansonsten bitte QUELLE, dass ein Gesellschafter-Geschäftsführer gewerbliche Einkünfte tätigt .... (habe ich NOCH NIE gehört ....)

2. eine Kapitalgesellschaft muß IMMER bilanzieren, nicht nur i.d.R. ...

FordPrefect  27.06.2017, 13:15

Du bist Geschäftsführer/Gesellschafter einer GmbH. Damit bist Du selbständig und beziehst Einkünfte aus Gewerbebetrieb. 

Nein. Der OP schreibt doch explizit:

"Zahle mir nun 1500,-€/Monat Geschäftsführergehalt. Muss davon nun Soli zahlen (0,-€), Kirchensteuer (5,96€) und die Lohnsteuer."

Der GSGF bezieht also durch sein Gehalt Einkünfte aus abhängiger Beschäftigung, ist aber sozialversicherungsrechtlich Selbstständiger. Ein Statusfeststllungsverfahren wäre hier ungeachtet der anderen Fragen anzuraten.

kevin1905  27.06.2017, 13:01

Das Geschäftsführergehalt sind Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Seeheldin  27.06.2017, 13:06
@kevin1905

Nicht beim 100 %igen Gesellschafter/Geschäftsführer.

kevin1905  27.06.2017, 16:08
@Seeheldin

Nicht beim 100 %igen Gesellschafter/Geschäftsführer.

Doch auch da. Du musst die Gesellschaftereigenschaft von der des Geschäftsführers trennen, auch wenn diese durch die gleiche Person ausgefüllt werden.

Sobald der sich ein Gehalt zahlt ist dieses Gehalt als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Lohnsteuer zu unterwerfen.

Evtl. Gewinnausschüttungen, nachdem sie auf Gesellschaftsebene versteuert wurden, versteuert der Gesellschafter als Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Bleibt ja nur die VI, da in den Klassen I bis V insgesamt nur ein Arbeitsverhältnis abgerechnet werden darf.

Was passiert wenn ich als Angestellter kündige?

Dann kannst du die I nehmen.

kevin1905  27.06.2017, 16:06

Dann kannst du die I nehmen.

III sollte es heißen oder die IV, was macht der Ehegatte?

Du hast eine GmbH ohne Steuerberater gegründet?

FordPrefect  27.06.2017, 13:18

Naja, zum Gründen braucht er ihn noch nicht...