Eigenbedarfskündigung vertreten durch GmbH?
Wenn der Vermieter (Privatperson) im Mietvertrag durch eine GmbH vertreten wird, können die trotzdem Eigenbedarf anmelden ?
6 Antworten
Der Vermieter kann für sich Eigenbedarf über seinen beauftragten Verwalter oder z.B. auch über einen beauftagten Anwalt anmelden.
Naja, der Vermieter meldet ja Eigenbedarf an.
Nur weil eine GmbH die Vertretung übernimmt, hat das erstmal nichts zu bedeuten. Sie handelt ja in Vertretung und sofern das aus dem Vertrag hervorgeht, wird der Vertrag ja zwischen dir und dem Vermieter geschlossen, nicht zwischen dir und der GmbH
Nein, so lese ich die Spielregeln.
Die GmbH kann kein Eigenbedarf anmelden, sind sie doch gar nicht der Vermieter.
Sicherlich, denn die GmbH vertritt den Vermieter nur und ist nicht Eigentümer der Wohnung.
Ja, sicher.
Der Vermieter meldet den ja an.