Eigenbedarfskündigung vertreten durch GmbH?
Wenn der Vermieter (Privatperson) im Mietvertrag durch eine GmbH vertreten wird, können die trotzdem Eigenbedarf anmelden ?
6 Antworten
Der Vermieter kann für sich Eigenbedarf über seinen beauftragten Verwalter oder z.B. auch über einen beauftagten Anwalt anmelden.
Naja, der Vermieter meldet ja Eigenbedarf an.
Nur weil eine GmbH die Vertretung übernimmt, hat das erstmal nichts zu bedeuten. Sie handelt ja in Vertretung und sofern das aus dem Vertrag hervorgeht, wird der Vertrag ja zwischen dir und dem Vermieter geschlossen, nicht zwischen dir und der GmbH
Natürlich. Aber die Vertretung wird in der Fragestellung bereits vorweggenommen, deswegen dachte ich es sei unsinnig die nochmal zu prüfen. Es ergibt Sinn, dass ein Vermieter, wenn er eine GmbH beauftragt sich mit der Vermietung seiner Wohnung zu befassen, denen auch entsprechend erlaubt Mietverträge abzuschließen, dementsprechend ging ich davon aus, dass die Bevollmächtigt sind und die Vermietung der Wohnung auch im Rahmen dieser Vollmacht erfolgt.
Sonst würde der Vermieter vermutlich auch nicht wegen Eigenbedarfs kündigen, sondern vor der Tür stehen und den Mieter anstarren von wegen 'wer sind Sie und was machen Sie in meiner Wohnung'...
Der Fa ht hier eine "GmbH" als Vertretung genannt. Eine Hausverwaltung als GmbH ist vermutlich mit der entsprechnenden Vollmacht des Eigentümers ausgestattet, Ein Metallbau-GmbH kann zwar auch vertreten aber ohne Vollmacht sein..
Korrektur: Der FS hat hier.....
Nein, so lese ich die Spielregeln.
Die GmbH kann kein Eigenbedarf anmelden, sind sie doch gar nicht der Vermieter.
Sicherlich, denn die GmbH vertritt den Vermieter nur und ist nicht Eigentümer der Wohnung.
Ja, sicher.
Der Vermieter meldet den ja an.
Eine Vertretung m u s s durch Vollmacht untersetzt sein !