UG mit zwei Geschäftsführern gründen – Kosten?
Hallo,
ich plane derzeit eine Gründung einer UG. Diese soll neben mir einen weiteren Geschäftsführer beinhalten, womit eine Gründung nach Musterprotokoll meines Wissens nach nicht möglich ist.
Nun interessiert mich jedoch, was eine Gründung einer UG mit einer individuellen Satzung mit zwei Geschäftsführern in etwa kostet? Mit welchen Kosten haben wir in etwa zu rechnen?
Vielen Dank im Voraus!
7 Antworten
Die Gründung einer UG nach Musterprotokoll kostet beim Notar ca. 70,- - 80,-Euro. Mit einem 2. Geschäftsführer und Gesellschafter ca. 20,- bis 30,- Euro mehr. Dann noch 151,- für das Handelsregister und in Berlin 35,- für die Gewerbeanmeldung.
Die Antworten hier überschneiden sich teilweise, da durcheinandergewürfelt wird ob das Musterprotokoll (und damit die günstigeren Kosten) Anwendung finden, oder nicht.
Meiner Meinung nach kannst du es nicht anwenden, hier habe ich die Info her, evtl. ganz gut um den gesamten Prozess im Blick zu haben:
https://youtube.com/watch?v=m4vMzCDiq2I
Viel Erfolg!
Hallo Tiempo,
die reine Gründung einer UG ist nicht teuer. Wenn Du einen Preiswissen möchtest, ruf bei einem Notar an und stell diesem deine Frage. Hier wirst Du die Kosten erfahren.
Allerdings ist der Notar nicht da um zu beraten, daher stellt er auch nicht Fragen über die sinnhaftigkeit der Gründung einer UG und ob ihr vorab alle Gründungsrelevaten Dinge erledigt habt!
Ihr solltest euch grundsätzlich dieFrage stellen, warum ihr eine UG gründet wollt und ob eine GbR nicht auch ausreicht!
Im Außenverhältnis heißt UG:
Der oder die Gründer haben kein Geld für eine GmbH sind aber auch nicht bereit für ihr Handeln zu haften!
Das ist ein Grund, warum viele nicht mit UG´s arbeiten wollen!
Mein Tipp: Lasst euch vorab intensivberaten!
Da du eine individuelle Satzung haben möchtest, ist die Kostenprivilegierung bei einer UG-Gründung nach Musterprotokoll nicht möglich. Es fallen also dieselben Kosten wie bei einer normalen GmbH-Gründung an.
Diese betragen beim Notar insgesamt ca. 750 € zzgl. Schreibauslagen (Gründung durch einen Gesellschafter und Bestellung von zwei Geschäftsführern).
Hier könntest du noch einmal ca. 75 € (Betreuungsgebühr) sparen, wenn du den Notar nicht damit beauftragst, dass er die Eintragung zum Handelsregister erst dann vornimmt, wenn ihm ein Einzahlungsbeleg hinsichtlich des eingezahlten Stammkapitals vorliegt. Vielmehr kannst du mit ihm vereinbaren, dass er die Unterlagen erst an das Handelsregister schicken soll, wenn du einfach dein OK gibst. Letztendlich ist es dasselbe, nur mit dem Unterschied, dass der Notar bei der zweiten Variante keine Betreuungsgebühr erheben darf.
Nur zum Vergleich...die Gründung der UG nach Musterprotokoll würde ca. 150 € kosten.
Ca 4000 bis 5000€
Je nach dem wer das für euch erledigt.
LG Alex
Richtig ist , damit du auch mit 10 % davon hinkommen würdest
auf lange Sicht wäre dies ein wirklicher Fehler
lass dich mal ausführlich beraten.
LG Alex
Notare die beraten? Ist ja nicht mein ständiger Umgang, aber immer wenn ich Notaren freie Hand gelassen habe, dann hatte ich hinterher ganz komische Sachen zu erledigen. Und von der Beratung haben sich alle freisprechen lassen. Also Sepps Kommentar deckt sich mit meinen Erlebnissen.
Dann lass dich mal von einem Steuerberater beraten.
Im allgemeinen ist es viel besser eine gewisse Grundeinlage zu haben.
zumindest dann wenn du diese auf längere Sicht anlegen möchtest.
LG Alex
träum weiter ....