Kann ich als (Allein) Gesellschafter-Geschäftsführer ALG 2 beziehen?

5 Antworten

Das Jobcenter wird verlangen, dass Du die Anlage EKS ausfüllst und zwar so, als würde es sich um eine Einzelfirma handeln. Das sind deren Regeln und nicht die einzige, die z. B. vom Steuerrecht abweicht. So sind einige Betriebsausgaben bei denen nicht anerkannt, oder gedeckelt.

Da werden noch einige Überlegungen notwendig sein.

Mit ALG2 kannst du das ganze vergessen. Da wird jeder Cent Gewinn angerechnet. Jede Ausgabe muss vorher beantragt werden - du kannst also nicht unternehmerisch frei entscheiden und vor allem nichts längerfristig planen.

Ob UG oder Einzelunternehmen spielt dabei keine Rolle.

Besser ginge es, wenn du aktuell einen Job hast, das Gewerbe erstmal nebenbei betreibst und dich dann kündigen lässt. Dann bleibt  dein bisheriges Nebeneinkommen weiterhin anrechnungsfrei und das ALG wird komplett gezahlt.

Erst einmal ist der Weg falsch rum. Erst melden beim Jobcenter und den normalen Leistungsanspruch erhalten. Dann in die Situation kommen, dass eine Selbständigkeit geprüft wird.

Dabei steht dann die Möglichkeit da Hilfen zu beantragen. Manche Jobcenter geben zinsfrei Darlehen. Die Ausgaben dafür müssen genehmigt werden und hinterher belegt.

Allerdings bestimmt das Jobcenter, was sie für angemessen halten. Also welche Qualität gekauft werden darf. Da muss man sehr umsichtig agieren, sonst zahlt man nämlich doppelt.

Dazu kann die Existenzgründung mit einem Zuschuss gefördert werden. Der ist allerdings eine Kann-Leistung. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung.

Es gibt allerdings ab diesem Zeitpunkt einige Knüppel, die Dir zwischen die Beine geworfen werden.

Du musst eine vorausschauende EKS für den jeweiligen Leistungszeitraum abgeben. Das ist nach anderen Regeln zu machen, als eine steuerliche Gewinnermittlung.

Natürlich kann man die aus einer steuerlichen Buchhaltung ableiten.

Bei der Einreichung der EKS wird eine angebliche Angemessenheitsprüfung vorgenommen. Man kann nur prüfen wovon man eine Ahnung hat. Ist beim Jobcenter mehrheitlich nicht zu erwarten.

Generell kocht da jedes Jobcenter seine eigene Suppe. So kann es Dir passieren, dass verlangt wird, Deine EKS schließt mit Gewinn ab. Das führt allerdings zu einer Leistungskürzung.

Ferner werden Betriebsausgaben nicht nur zur Anrechnung zugelassen. Das kann sich auch auf Ausgaben für Werbung beziehen. Versuche nicht mir zu erklären wie sinnvoll es ist. Das ist eine Verwaltungspraxis mit der ich nichts zu tun habe.

Dazu müssen ab einem bestimmten Betrag extra Anträge neben der vorausschauenden EKS beantragt werden. Auto kaputt auf dem Weg zum Kunden, Werkstatt ansteuern reparieren lassen und der Ärger ist da. Keine Genehmigung für die Ausgabe, wird also als Einkommen gerechnet.

Mit der Einreichung der abschließenden EKS - selbst wenn die bei Einnahmen und Ausgaben mit der vorausschauenden EKS deckungsgleich ist - werden gerade die Ausgaben nochmal geprüft. Haben sich in der Zwischenzeit Sichtweisen im Amt geändert, dann beharren die auf Streichung von Betriebsausgaben.

Damit eine Anrechnung auf das verfügbare Einkommen.

Hartz-IV-Leistungen werden dann zurück gefordert.

Das sollte man so grob erst einmal wissen, bevor man in die Richtung überlegt.

Ich rate immer - zur Hilflosigkeit der Jobcenter - den Zuschuss für Betriebsausgaben zu verwenden, die vom Jobcenter als solche nicht anerkannt werden. Dann sind die gleich finanziert und eine Streichung wirkt sich nicht aus.

Es ist allerdings ein ziemlicher Aufwand mit den Antragsverfahren. So werden schriftliche Angebote für Investitionen gefordert. Es ist leicht einen Preis in Erfahrung zu bringen. Dieses ist aber kein Angebot. Du bist da also mit Zeit gebunden.

Zusätzlich zur Erfüllung der allgemeinen Buchhaltungsvorschriften muss man ja noch die Prognose für kommende Zeiten erstellen und für die zurückliegende Zeit eine Abrechnung erstellen. Dieses dauert in der Erstellung locker eine Woche, wenn man halbwegs die Vorschriften kennt.

Für Laien ist es mir ein Rätsel wie die das machen sollen. Unterstützung vom Jobcenter wäre mir nicht bekannt. Also im Sinne einer Beratung.

Trotz der enormen Risiken und Kosten verstehe ich natürlich diesen Weg zu ergreifen. Man sollte allerdings jemanden haben, der das nicht nur für einen erledigt, sondern auch wirklich sich darum kümmert.

Was einem dann immer noch nicht erspart bleibt, dass sind die Besprechungstermine. Vorschau und abschließende EKS. Übrigens wollen auch diese Gespräche vorbereitet sein. Sonst hauen die einem den Kopf bildlich gesprochen auf die Tischplatte. Daher ist eine Besprechung mit dem Berater von enormer Wichtigkeit!

Also mit anderen Worten - Du willst in Wirklichkeit Deinen Laden auf Kosten der Steuerzahler finanzieren und den Gewinn einstreichen.

Wie ich ein solches Verhalten nenne darf ich leider aus Gründen der Forumsrichtlinien nicht schreiben.

Dennis1989H 
Beitragsersteller
 25.01.2016, 11:06

Also mit anderen Worten – Du hast keine Ahnung worum es gerade geht, aber musst trotzdem schön deine Klappe aufreißen und Bullshit von dir geben...

Wenn du es genau gelesen hättest (oder es zumindest verstanden hättest) ging es eben genau darum, um langfristig nicht mehr auf Kosten der Allgemeinheit leben zu müssen.

In der Anfangszeit wird eben noch nicht mit Hohen Gewinnen gerechnet und statt sich diese Gewinne privat einzustreichen, soll es wieder für die Firma investiert werden, in dem z.B. neue Geräte und Materialien finanziert werden und/oder die Produktpalette erweitert wird.

Denn so lässt sich am besten eine eigenständige und vor allem Dauerfinanzierung gewährleisten.
Für den Steuerzahler bzw. die Allgemeinheit ist dies auch deutlich besser.

Werden sämtliche Gewinne privat eingestrichen, kann man zwar kurzfristig die Kosten der ARGE senken, da vielleicht 2 oder 3 Monate kein ALG2 oder zumindest deutlich weniger gezahlt werden muss, dafür geht dann nach 4-5 Monaten die Firma pleite und man landet wieder für unbestimmte Zeit im ALG 2 Bezug. Denn stell dir vor, ich Gründe kein neues VW oder Media Markt, dass wir hier uns im Millionenbereich bewegen.

Zahlt die ARGE hingegen 12 Monate oder ein bisschen länger AUFSTOCKEND ALG 2, so dass die wenigen Gewinne die in der Anfangszeit nach Abzug der Rücklagen (die gesetzlich vorgeschrieben sind du Experte) und der Steuern überbleiben für Neuanschaffungen und Finanzierung der Firma genutzt werden kann, kommt man wahrscheinlich nicht nur dauerhaft vom ALG 2 weg, sondern schafft höchst wahrscheinlich noch neue Arbeitsplätze, die den Steuerzahler nochmal zusätzlich entlasten.

Es ist aber wirklich erstaunlich, dass man egal wo man eine Frage liest oder selber stellt, es immer 1 oder 2 XXX geben muss, die anstatt die Frage sachlich zu beantworten, einen dummen Spruch raus hauen müssen, der von Doofheit und Hochmut nur so stinkt.

Das was ich dir dazu am liebsten Antworten würde, darf ich leider aufgrund der Gesetzeslage nicht.

Schnoofy  25.01.2016, 11:56
@Dennis1989H

Du hast keine Ahnung worum es gerade geht, aber musst trotzdem schön deine Klappe aufreißen und Bullshit von dir geben...

Wenn dein Geschäftsmodell auch mit einer solchen Terminologie funktioniert wünsche ich Dir jetzt schon viel Erfolg. Du wirst ihn brauchen können.

Warum sollte der Staat deine Firma subventionieren? Nichts anderes ist deine Idee.

Georg63  26.01.2016, 03:10

Besser Existenzgründer mit paar tausend subventionieren als Banken mit zig Milliarden.

Dennis1989H 
Beitragsersteller
 25.01.2016, 11:23

Noch so einer... Manche Leute haben wirklich nichts anderes zu tun, als ihre unnötigen Kommentare abzugeben. Antwortet sachlich auf die Frage oder lasst es eben sein. Aber eurer unnötiges Geschwätz braucht wirklich niemand.

Und nur um mal nicht ganz unwissend zurück zu lassen..
Was meinst du, warum es durch den Staat, die Arbeitsagentur und das Jobcenter so viele Fördermöglichkeiten gibt? Weil es sich für den Staat lohnt! Denn anstatt einfach normal Geld aus dem SGB zu bezahlen, werden Menschen und Ideen unterstützt, sie langfristig sich und andere (durch die Schaffung von Arbeitsplätzen) aus dem SGB Bezug heraus bringt. In anderen Geschäftsformen ist dies auch recht leicht beim Jobcenter, aber die UG haftungsbeschränkt ist noch relativ jung und das Sozialgesetzbuch dem noch nicht angepasst.