Notarkosten / UG Auflösung Liquidation / Geschäftswert
Eine Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt) wurde nach Mustervertrag mit zwei Gesellschaftern und mit einem Stammkapital von insgesamt 600 EUR gegründet. Einer der beiden Gesellschafter ist dann auch der Geschäftsführer. Jetzt wird die UG liquidiert/aufgelöst: Der Geschäftsführer wird auch Liquidator. Bei der Notarkostenrechnung taucht plötzlich ein Geschäftswert von 60.000 EUR auf. Tippfehler oder rechtens? Hier die Rechnung:
KV 24100 Fertigung eines Entwurfes §§ 119, 97, 92 Abs. 2, 108, 105 Geschäftswert: 60.000 €
= 384,00 EUR
KV 24102 Fertigung eines Entwurfes §§ 119, 92 Abs. 2, 105, 106 Geschäftswert 60.000 €
= 96,00 EUR
KV 22114 Elektronischer Vollzug und XML-Strukturdaten § 36 Abs. 1 Geschäftswert 60.000 €
= 57,60 €
Sonstige (Umsatzsteuer, Dokumentenpauschalen, Post, Abrufkosten etc.)
= 137,19 EUR
= 674,79 EUR
3 Antworten
Bisher war nach herrschender Meinung 60.000,-- € anzunehmen, da die Liquidation (anders als die reine UG-Gründung) nicht mehr kostenprivilegiert ist. Die Liquidation ist mit 30.000 € und die Liquidatorbestellung mit 30.000 € anzunehmen - wie bei einer ganz normalen GmbH auch (die 30.000 € sind ein gesetzlich festgelegter Mindestwert).
Aber: unter anderem ist die Notarkasse in München davon mittlerweile abgerückt und vertritt (richtigerweise finde ich) nun die Ansicht, dass nur einmal 30.000 € anzunehmen sind.
Ich würde an deiner Stelle daher mal den Notar drauf ansprechen und auch diese geänderte Ansicht der Notarkasse München ansprechen. Es gibt einen sogenannten "Streifzug durch das Gerichts- und Notarkostengesetz", der auch von der Notarkasse veröffentlicht wird. Hier steht noch die alte Ansicht (60.000 €) drin - in der nächsten Auflage wird das geändert. Dieses Buch wird eigentlich in ganz Deutschland gerne als Nachschlagwerk von Notaren verwendet, sodass es deinem Notar (wenn er nicht eh aus Bayern kommt) sicherlich ein Begriff ist.
Wenn die Rechnung angepasst wird, werden es aber trotzdem noch einige hundert Euro sein...weitaus teurer als die Gründung bleibt es also allemal.
Lass Dir die Rechnung vom Notar erllären.
Allerdings habe ich im Gerichtskostengesetz gefunden, dass in Deinem Fall (Abmeldung einer juristischen Person) im Gegensatz zu der Beurkundung des Standardvertrages von einem Wert von mindestens 60.000,00 € auszugehen ist.
Dieses Gesetz gilt auch für Notare.
Wird sie Liquidiert 3 Tage nach der Gründung, oder ist da inzwischen was gelaufen?
Wie sieht es aus, was ist die Bilanzsumme? Was hat die für einen Umsatz gemacht.
DEr Wert des Interesses, als Basis der Kostenrechnung, ist nicht das Stammkapital, sondern, das, was abzuwickeln ist.