UG gründen, Probleme mit Geschäftsführer wegen Schufa und EV?
Hallo Zusammen !
Folgende fiktive Fragestellung:
Herr A hat eine Geschäftsidee, die er mit seinem Freund und zukünftigem Geschäftspartner Herr B am verwirklichen ist. Herr A hat die Idee und erstmal einige Arbeit vor sich, während Herr B. zunächst nur Geldgeber ist.
Herr A hat keinerlei Kapital und wegen Altschulden im letzten Jahr eine eidesstattliche Versicherung abgeben müssen und er bezahlt diese Schulden derzeit nur mit einer kleinen Rate. Deshalb stellt sich die Frage, ob und wie man nun am besten vorgeht.
Herr A soll nämlich Geschäftsführer der neu zu gründenden UG werden, während Herr B als Geldgeber alleiniger oder mehrheitlicher Gesellschafter werden soll. Warum überhaupt UG? Es ist zwar für den Start ein ausreichendes Kapital durch Herrn B vorhanden, aber nicht noch zusätzlich 25.000 Euro, um gleich eine GmbH zu gründen. Man geht im übrigen von einem schnellen Wachstum aus und davon, dass die Geschäftsidee von Erfolg gekrönt ist, und daher nach 1-2 Jahren die erforderliche Summe für die Umwandlung in eine GmbH vorhanden ist.
Soweit, so gut !? Nun die Fragen:
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Kann Herr A überhaupt Geschäftsführer werden wegen der abgegebenen EV und schlechten Schufa?
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Können die Gläubiger von Herrn A irgendwie den Aufbau der Firma in Gefahr bringen? Durch Pfändungen gegen A (obwohl A keine Anteile an der UG hat)? A bekäme in der Anfangsphase nur ein geringes oder kein Gehalt, aber sobald die Umsätze steigen, soll das erhöht werden. A möchte nämlich definitiv seine Schulden abzahlen (Insolvenz kommt nicht in Frage für A)
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Zur Eintragung der UG im Handelsregister muss meines Wissens erst das Haftungskapital (min. 1 Euro ?) eingezahlt werden. Wie im Internet zu lesen ist, eröffnen die allerwenigsten Banken Geschäftskonten für UGs (warum auch immer). Wie soll das dann funktionieren? Zumal hier ja noch die negative Schufa-Auskunft des Geschäftsführers dazu käme.. Gibt es noch Banken, die UG-Konten eröffnen ohne Schufa-Abfragen? Es wird im Übrigen nur ein Konto auf Guthabenbasis benötigt, keinerlei Kredite. Falls jemand einen Tipp hat: Bitte nur Banken mit gutem Filialnetz, da häufig Bareinzahlungen zu tätigen wären.
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Weiterhin ist zu lesen, dass die Banken nur ein Konto eröffnen, wenn die Firma bereits im Handelsregister eingetragen ist. Aber wo zahlt man denn dann für die Eintragung vorher das Haftungskapital ein, so ganz ohne Konto? In eine fiktive "Kasse"?
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Gäbe es bessere Lösungen als die jetzt von A und B angedachte?
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Letzte Frage: Ein Bekannter des Herrn A. , selber Anwalt in einer Steuerkanzlei, rät A von der Gründung einer UG ab, da diese einen ähnlich schlechten Ruf wie die britische Ltd. hätte. Hat er Recht? Und spielt das in unserem Fall eine Rolle? Wir brauchen weder Bank- noch Händlerkredite, sämtliche Wareneinkäufe sollen in bar bezahlt werden, und investiert/expandiert wird nur, wenn genügend Gewinn vorhanden ist.
Danke fürs Lesen und hoffentlich hilfreiche Beiträge !
Es grüßt, Herr A.
2 Antworten
Eine fiktive Fragestellung, für dumm verkaufen braucht man die Leute nicht.
Auch eine EV ist kein Grund die Eintragung als Geschäftsführer zu verweigern. Allerdings sollte man sich das ganz genau überlegen. Privat ist man in Schieflage geraten, kann passieren. Doch wenn als Geschäftsführer mal ganz knapp an der Insolvenzgrenze gearbeitet werden muss und das wird kommen, dann wird es unter Umständen problematischer.
Mit den Banken ist das eben so eine Sache. Ich gehe auch nicht zu Banken die Waffengeschäfte unterstützen. Oder AKW´s finanzieren oder so komische Schachteln kaufen, wo dann zwar AAA drauf war und Luft raus kam. So gibt es mit Sicherheit auch Banken die UG´s ablehnen. Diskutieren braucht man darüber nicht. Da können alle ihre Entscheidungen fällen und ändern.
Aber es stimmt. Nicht jede Bank richtet für UGs Konten ein. Wegen der Bareinzahlung sollte man dann die Volksbanken und die Kreissparkassen fragen.
Wer Verträge mit der UG als Bank macht, also ein Guthabenkonto vereinbart, der nimmt auch die Einlage entgegen und stellt sie auf dem Konto Wert, damit die Eintragung vorgenommen werden kann. Der Geschäftsführer mit seinem Schufa-Eintrag ist unerheblich. Vertragspartner ist die UG - die ist ein unbeschriebenes Blatt.
Unternehmensgründungen sind keine Dieselmotoren, die durch Selbstentzündung anfangen zu arbeiten. Also diese Logik "wir nehmen kleines Geld" und bauen dann aus den Erträgen so weit auf, bis wir beide davon leben können, dass ist eine Illusion.
Bereits in der ersten Wirtschaftskrise wird sich das zeigen. Ohne die Branche zu kennen - Es gibt noch mehr Risiken.
Das funktioniert nicht einmal mit einem Dienstleistungsunternehmen und das hat keinen Wareneinsatz.
Was der Anwalt zum "Ruf" einer Rechtsform sagt ist zwar inhaltlich richtig, ich finde es aber egal. Es kommt darauf an, in welchen Größenordnungen sich die Geschäfte bewegen werden. Bei einer UG in der Regel im Existenzkampfbereich, dann reicht das auch. Wer mit Dax-Unternehmen Versorgungsverträge schließen will, der braucht da schon etwas mehr. Mehr Kapital, sonst überlebt man die Zahlungsziele nicht. Mehr Jahre Existenz am Markt, weil die nicht mit neuen Unternehmen Verträge machen. Einen erarbeiteten Ruf, sonst kommt man nicht zu den Geschäftspartnern. Und noch vieles mehr. Übrigens wäre denen dann vermutlich auch die Rechtsform egal.
Und zum Thema Kredite: Was sagt der Bekannte denn zur GmbH? Denn die bekommt ohne selbstschuldnerische Bürgschaft des Gesellschafter-Geschäftsführers mit ausreichend Privatvermögen auch keinen Kredit. Und wenn Umsatz oder Ergebnis sinken werden trotzdem die Darlehensverträge zurück gefahren oder wenn möglich gekündigt. Also der "Ruf" der Rechtsform ist unter dem Strich nur so eine Sache zwischen "Insidern" im drumrum gerede.
Was wirklich einen guten Ruf macht: Ziele nennen, interessierten Kreisen andeuten wie sie erreicht werden (z.B. bei der Bank - trotz Guthabenkonto), die Person dabei ruhig erstaunen und das dann eben umsetzen.
Dazu braucht man einen guten Businessplan. Dazu muss man eine Markterkundung betrieben haben, die Risiken auch aufgedeckt hat. Das kostet Zeit und macht viel Arbeit. Um dieses zu minimieren kann man sich dabei führen lassen.
Unter dem Strich sind sich von den etwa 230.000 Gewerbeanmeldungen etwa 100% sicher, dass die Idee stimmt und die Person richtig ist.
Zur gleichen Zeit werden 230.000 Unternehmen abgemeldet.
Die Einschätzung der Meisten war falsch, denn nach eigenen Schätzungen und Recherchen: Über 50% der Unternehmen überleben die Gründungsphase nicht. Die frühere Behauptung von Politik und Wissenschaft, die den Grund dafür im fehlenden Eigenkapital sah ist endlich beerdigt.
Klar, wer Geld hat, der kann sich Fehler erlauben, die kosten eben Geld. Inzwischen hat sich dieser Gedanke in der Wissenschaft verfangen, bin ich auch etwas stolz drauf, weil ich war lange mit der Auffassung allein, konnte allerdings mit einigen Leuten darüber sprechen.
Heute ist klar: Die Unternehmen leiden nicht so sehr an dem Geld, dass zu wenig da ist, sondern viel mehr an der unzureichenden Vorbereitung. Das macht Sorgen, da wird Geld verbrannt, was nicht weiter schlimm scheint, denn es geht volkswirtschaftlich ohnehin zu den ganz großen Haufen und verbrennt also "nur" für die Gründungspersonen.
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Natürlich kann A geschäftsführer werden, ausser er hätte Konkursstraftaten begangen, oder ein Gewerbeverbot.
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Wenn A keine anteile hat nein. Man könnte nur sein Gehalt pfänden.
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gehe zur Deutschen Bank, die machen das.
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Nein, den Banken reicht für die Kontoeröffnung der Notarvertrag, weil sie wissen, dass nur mit dem Nachweis der Einzahlung eingetragen wird.
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Bei der geschilderten konstellation, A = Idee, B = Kapital, halte ich die Idee für OK. für ene GmbH braucht man aber keine 25.000,- sondern nur 12.500,- weil 50 % einzahlung reihct.
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Wenn der gute Kollege das für nicht optimal hält, dann solle er einen besseren Vorschlag machen.
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Braucht A den B wirklich?. Wenn die Idee so toll ist, könnte er es mit Crowdfunding probieren.