UG mit Versicherungsmakler zusammen gründen
Hallo Leute,
ich möchte zusammen mit einem Kumpel eine UG gründen. Er ist Versicherungsmakler und hat somit den 34d und bald 34c. Geplant war es so, dass ich der Geschäftsführer bin. Ich habe keinen 34d und 34c. Das heißt also, wenn ich der Geschäftsführer bin, dann kann er als Gesellschafter diesen 34c und d nicht auf die Firma übertragen, das geht nur als Geschäftsführer. Ist das richtig? Oder kann man diese Lizenz(en) überhaupt nicht auf die Firma übertragen, sodass sie als Makler tätig sein darf? Was sollte hier beachtet werden?
Nach dem Musterprotokoll kann nur eine Person der GF sein, für zwei wird 25.000 Euro als Basis verwendet. Wie muss man das verstehen? Wie hoch sind dann die Kosten?
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar.
6 Antworten
Unter den derzeitig noch gültigen Bedingungen- es gibt demnächst als Ersatz für 34 c den 34 f (wahrscheinlich ab 20.10.2011)- ist eine UG haftungsbeschränkt in Höhe der Einlagen gegeben. Die Regeln der UG sind eigentlich gleich der von GmbH, d.h. es muss eine Registrierung 34d und noch 34 c durch den GF erfolgen, der entweder selbst die Kompetenz besitzt oder einen vertretungsberechtigten (Prokurist oder weiterer GF) Sachkompetenen zur Registrierung "vorweisen" kann. Die UG unterscheidet sich nur bei den Gründungskosten und der Bereitstellung von finanziellen Mitteln von der GmbH, weil in der UG dann jährlich vom Gewinn Gelder -ich glaube es sind 25% -zur Einlagenfinanzierung bis zu den 25000 € abgeführt werden müssen.
Hier geht es aber hauptsächlich darum, dass er ohne die Lizenz keine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abschließen kann. Und ohne diese gibt es keine Lizenz. Da beißt sich die Katze in den Schwanz.
Vielen Dank für die hilfreiche Antwort.
Du kannst auch mit einem Stammkapital von 1,-- EUR 2 Geschäftsführer bestellen, allerdings geht das dann nicht mehr mit dem Musterprotokoll und es bedarf eines individuellen Gesellschaftervertrags - die Kosten hierfür nennt Dir ein Steuerberater, der sich auf dem Fachgebiet auskennt.
Inwieweit § 34-Scheine auf ganze Gesellschaften übertragbar sind, sagt Dir ganz genau die Handelskammer
Nein, keiner von uns hat eine Pleite hingelegt. Und damit es auch so bleibt, hier die Fragen.
Was man hier so an den Kopf geworfen bekommt... wahnsinn...
Danke für die Antwort. Aber gibt es Erfahrungswerte? Ungefähre Kosten? Das ist ja sicherlich nicht das erste Mal, das jemand so etwas vor hat. Ich würde mich sehr freuen, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann. Werde evtl. bereits am Montag gleich bei der IHK anrufen und nachfragen.
Das ein individueller Gesellschaftsvertrag her muss ist klar, weil das Musterprotokoll nur maximal 3 Gesellschafter vorsieht. Mich würde es interessieren wie viel es dann ca. kostet? Ein wenig mehr? Viel mehr?
Ein Protokoll kann man sicherlich auch im Internet finden oder kaufen und es ggf. anpassen.
Ich bedanke mich bereits im Voraus.
Du scheinst nicht im Ansatz eine Ahnung von der Materie zu haben aber würdest dich als Geschäftsführer einsetzen lassen? Eine reine UG ohne Co & KG ergibt keinen Sinn, denn im Falle von Insolvenz etc. wäre der Kundenstamm verloren, sonstige Konsequenzen noch außen vor.
So wie Du das beschreibst, wärst Du als e. K. besser dran und wirst einfach Untervermittler, der nur für diese Gesellschaft tätig ist. Hat ungefähr den gleichen Effekt, ist aber deutlich günstiger. Wenn Du glaubst nur mit der UG die Haftung zu umgehen, keine Chance. Bezahl nen anständigen Fachanwalt für Gesellschaftsrecht mit Erfahrungen aus der Finanzdienstleistung, dass er dir sagt was zu tun und beachten ist.
Danke für deinen Kommentar. Ich, bzw. wir sind keine Profis in Sachen Firmengründung, richtig. Deshalb hier die Frage(n). Wäre alles klar, würde ich nicht fragen...
Dennoch danke für den Denkanstoß mit UG & CO KG. Sicherlich auch interessant.
Entschuldige bitte, ich wollte nicht harsch klingen. Es ärgert mich nur, wenn ich den Eindruck gewinne, dass die Gutnützigkeit eines Menschen - i. d. F. deine Unerfahrung - womöglich von Dritten ausgenutzt wird.
Wenn du keine eigene Lizenz hast, kannst du nur als versicherungspflichtiger Angestellter bei deinem Freund arbeiten. Dann trägt seine Vermögensschadenshaftpflicht das Risiko mit. Du arbeitest dann als sein Erfüllungsgehilfe.
Das sollte er als Versicherungsmakler aber auch wissen.
Das Dargestellte riecht nach Problemen, die schon da sind!!!
Als völlig "Unbedarfter" und ohne Kenntnis der Materie würde ich da NICHT einsteigen!!!
Sie sollten sich über die IHK mal die Haftungsmöglichkeiten aufzeigen lassen. Sie hängen dmenach schneller am Fliegenfänger wie Sie denken können.
was soll da sfür ein Makler sein, egal ob nun VS-Makler oder Immob.-Makler,d er eine VÖLIG AHNUNGSLOSEN zum Geschäftsführer machen will?
Sie wären von dem ABHÄNGIG, sowohl finanziell als auch fachlich.
Es ist aus meiner Sicht sehr sehr fraglich, ob das durch die IHK abgesegnet würde.
Auf zur IHK und aufklären lassen. Gleichfalls den Gesellschaftervertrag vom Steuerberater oder Anwalt überprüfen lassen.
Viel Erfolg.
Sorry, vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt und/oder zu wenig beschrieben.
Der Versicherungsmakler, mit dem ich zusammen arbeiten möchte, kennt sich sehr gut in diesem Bereich aus. Wir möchten deshalb gemeinsam eine Firma gründen, weil beim Zusammenlegen unserer Kompetenzen und Kontakte, uns mehr Türen geöffnet werden.
In Sachen Geldanlagen kennen wir uns ebenfalls aus, wobei mein Partner hier ebenfalls ein wenig mehr Erfahrung hat. Für technisches, organisatorisches, internet, marketing, etc. bin ich zuständig und kenne mich hier aus.
Worin wir uns nicht so gut auskennen, ist die Firmengründung. Ich habe mich zwar schon informiert, aber fand einige kleine Punkte nicht, wie z. B. Mehrkosten bei zwei GF bei UG oder das UG & Co KG auch eine gute Lösung ist. Mein Partner ist von mir mehr abhängig als ich von ihm.
Eine Audienz bei der IHK ist auch geplant und wird hoffentlich diese Woche stattfinden.
Sind gute Informationsquellen zur Gründung einer UG & Co KG bekannt?
Ich hoffe, ich konnte nun ein wenig mehr Klarheit in die Sache reinbringen und sorry für die Verwirrung.
Ich danke euch allen für die Mühe.
Hallo XTREM24, Deine letzte Äußerung kann ich absolut nachvollziehen. Ich kann meistens nur den Kopf schütteln, wenn ich hier die Antworten der Experten (oder die, die sich dafür halten) lese. Genau so wundere ich mich darüber, wie man eine solche Frage hier klären will. Macht Euch ein Konzept und besprecht das vorzugsweise mit einem Fachanwalt. Der wird Euch sicherlich seine Konditionen für seine Beratung vorher nennen können. Alles Andere ist wischi waschi und für eine Firmengründung sicherlich nicht geeignet. Gutes Gelingen
Das ganze scheitert an der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung die zwingend nachgewiesen werden muss. Wenbn hier ein Strohmann vorgeschoben wird, kann man nur vuten, dass einer der beiden Herren bereits eine Pleite hingelegt hat.erm