Sorgerechtsverfügung - was sind die Notar-Kosten?
Hey Ich möchte gerne für meine Kinder ( das eine ist 3 Jahre, das andere wird im Juni geboren, eine Sorgerechtsverfügung ausstellen lassen für den Fall das mir etwas zustoßen sollte. Kann mir jemand sagen was das in etwa kosten wird? Ich habe nun einen Termin für Mittwoch früh und die Dame am Telefon konnte mir nicht sagen was das in etwa ( inkl. Dem Gespräch dann kosten wird. Kostet das pro Kind wenn ich zwei verschiedene Leute als Sorgeberechtigte aussuche? Mein älteres Kind soll in dem Fall zu meiner Schwester und das jüngere zu meiner Freundin? Hat da jemand Ahnung oder Erfahrung? Danke
5 Antworten
es reicht wenn du eine sorgerechtsverfügung selber schreibst und beim jugendamt hinterlegst. allerdings ist diese verfügung nur dein wunsch. daran muss sich das jugendamt nicht halten. du kannst ein kind nicht "vererben". die kinder haben sicher auch einen vater. der wäre der nächste wenn du sterben solltest. erst dann könnne pflegeeltern gesucht werden
"der zweite Vater ist unbekannt und will mit dem Kind nichts zutun haben "
das hört sich da eher danach an das du ihn nicht angeben willst. wenn er unbekannt ist kannst du nicht wissen ob er das kind versorgen will und kann.
ist der kindesvater unbekannt und die kindesmutter fällt aus wird eine pflegestelle gesucht werden. da geht es darum was für das kind am besten ist.
Auf diese Frage habe ich unten viele falsche Antworten gelesen! Das ist kein Thema für juristische Laien!
Eine Seite, die das Thema wirklich erklärt ist z.B. https://www.rechtsanwalt.com/sorgerechtsverfuegung-wie-regele-ich-das-sorgerecht-fuer-mein-kind/
Dabei lernt man, wie wichtig es ein eine solche erstellen zu lassen! Und noch einige ergänzende Verfügungen, die jeder haben sollte.
Man kann alles in einer halben Stunde erledigen lassen - die bieten mehrere Pakete an...
Eine Vormundbenennung kann von dir nur im Wege eines Testaments wirksam erfolgen. Voraussetzung dafür ist, dass du das alleinige Sorgerecht hast oder haben wirst. Die Kosten hierfür betragen ca. 110 € mit allen Auslagen und MwSt. Als Geschäftswert werden stets 5.000,00 € (= standardmäßig der Mindestgeschäftswert) pro Kind angesetzt.
Wenn du jetzt allerdings nicht verstirbst, sondern nur geschäftsunfähig wirst (Unfall, Koma...), dann hilft ein Testament nicht viel weiter, da es erst im Todesfall seine Wirkung entfaltet.
Eine gesetzliche Möglichkeit einen Vormund zu bestimmen, solange man noch lebt, gibt es dagegen nicht. Allerdings behilft man sich in der Praxis damit, dass man eine Vollmacht zur Ausübung des Sorgerechts zugunsten des gewünschten Sorgeberechtigten aufsetzt. Gleichzeitig wird dabei in diesem Dokument das Familiengericht angeregt, diese Person auch als Vormund zu bestellen, wenn dies erforderlich wird. Ob das Gericht sich daran hält ist eine andere Sache, aber zumindest hast du im Voraus das möglichste schon getan.
Sofern der Vater der Kinder lebt (wovon ich mal ausgehe, da eines der Kinder noch gar nicht geboren ist), prüft das Gericht auch erst ob nicht ihm das Sorgerecht (vorübergehend) zugesprochen werden kann, sofern es dem Kindeswohl dient. Um dies möglichst zu vermeiden (eine Garantie kann dir dazu keiner geben), solltest du in der genannten Vollmacht und Anregung an das Familiengericht wichtige Gründe nennen, warum es nicht dem Kindeswohl entspricht. Die Kosten für diese Vollmacht + Anregung betragen ca. 95 € mit allen Auslagen und MwSt.
diese verfügung beinhaltet nur was die mutter wünscht, mehr nicht. "vererben2 kann sie ein kind nicht. wenn der vater bekannt ist wird er das sorgerecht bekommen.
Dann lies mal § 1777 BGB: http://dejure.org/gesetze/BGB/1777.html
Wenn die Mutter das alleinige Sorgerecht hat, dann kann sie durchaus wirksam einen Vormund benennen. Das Familiengericht hat sich an diese Bestimmung zu halten.
Nein der 1. Vater wird es nicht bekommen da er nicht in der Lage dazu ist und der zweite Vater ist unbekannt
das hängt von deinem vermögen ab, das wir nicht kennen. ruf einfach dort an, die ReNo wird dir helfen..
du kannst keine sorgeberechtigten aussuchen. die kinder haben eltern: dich als mutter - vermute ich und einen vater.
wenn dir also etwas zustößt oder du nicht in der lage bist dich um die kinder zu kümmern, dann kommt der vater ins spiel.
eine sorgerechtsverfügung ist das papier nicht wert auf dem es steht. ein familiengericht würde es nichtmal zur kenntnis nehmen, wenn ein vater für das kind zu verfügung steht.
du kannst dein testament machen und hinein setzen, dass du möchtest, dass sich deine schwester etc. kümmert, bis der vater gefunden wurde oder der vater die dinge fertig hat, die benötigt werden für beide kinder.
er wird das sorgerecht ja sicher haben.
Nein keiner von beiden hat das Sorgerecht, der erste Vater wird das Kind nicht bekommen aufgrund dessen das er nicht in der Lage dazu ist und der zweite Vater ist unbekannt und will von dem Kind gar nichts mehr wissen
Der erste Vater würde das Kind nicht bekommen aufgrund der Tatsache das er nicht in der Lage dazu ist und der zweite Vater ist unbekannt und will mit dem Kind nichts zutun haben