Muss ein Geschäftsführer Gehalt bekommen; Wie ist das Geschalt eines geschäftsführenden Gesellschafters am einfachsten zu gestalten?
Hallo verehrte Community,
ein Freund und ich planen seit einigen Wochen/Monaten den Schritt in eine nebenberufliche Selbstständigkeit. Business Plan, Finanzplan, etc. sind nahezu fertiggestellt.
Folgendes ist geplant:
- Gründung einer UG (haftungsbeschränkt)
- Online Handel über ebay
- 2 Gesellschafter mit gleichhoher Beteiligung
- beide Gesellschafter arbeiten als Geschäftsführer
- die Selbstständigkeit soll nebenberuflich ausgeübt werden. Ein Angestelltenverhältnis in Vollzeit soll für beide Gesellschafter weiter bestehen
- Die UG soll über die kommenden Jahre solide wachsen und uns ggf. in 5 - 10 Jahren die Möglichkeit verschaffen die Selbstständigkeit hauptberuflich auszuüben
Um den finanziellen und zeitlichen Aufwand für unseren "Teil vom Kuchen" zu minimieren, wollen wir unsere Ausgaben für Sozialversicherungsbeiträge und Steuern aller Art so niedrig wie möglich halten.
Wir wissen von zwei Möglichkeiten uns Geld auszuzahlen:
- Option 1: Gehaltszahlung an uns als Geschäftsführer
- Option 2: Ausschüttungen vom Gewinn am Geschäftsjahresende an uns als Gesellschafter
Wir möchten uns so wenig wie möglich mit Sozialversicherungsabgaben auf unsere Nebentätigkeit beschäftigen müssen und möchten natürlich diese und alle weiteren Abgaben an staatliche Einrichtungen gering halten. Wir wissen nur leider nicht auf welchem Weg wir das sicherstellen können.
Können/dürfen wir als Geschäftsführer auf Gehalt verzichten und uns nur unseren "Teil vom Kuchen" am Ende des Geschäftsjahres auszahlen lassen? Welche Variante haltet ihr für geeignet? Haben wir mit unserem Gehalt im Hauptberuf bereits alle zu zahlenden Sozialversicherungsabgaben geleistet?
Falls Ihr Gegenfragen habt oder wenn ich relevante Informationen noch nicht genannt habe, dann sagt einfach bescheid und ich trage die Antworten dann nach.
Wir freuen uns riesig auf Eure Unterstützung und Antworten! Vielen, vielen Dank im voraus!
5 Antworten
Vorsicht, die Auskünfte, die hier bisher abgesetzt wurden, sind unvollständig.
1. Alle Verträge, die eine Kapitalgesellschaft (UG,GmbH,AG) mit ihren Gesellschaftern macht, müssen wie unter fremden Dritten sein.
2. Gesellschaftergeschäftsführer müssen kein Gehalt bekommen, es ist auch Abrechnung nach Rechnungsstellung möglich.
3. Gesellschaftergeschäftsführer mit 50 % Beteiligung gelten als Unternehmer und zahlen sowieso keine Sozialabgaben.
4. Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen in der Anlaufphase die Geschäftsführertätigkeit ohne Bezahlung, in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter wahrnehmen.
5. Die Aussage, "man kann sich seine Vergütung ja einfach als Gewinnausschüttung zahlen" ist quatsch. weil a) dann Gewerbesteuer anfällt, bei Gehalt wäre der Gewinn gemindert und b) eine Ausschüttung doppelt besteuert wird.
6. Wenn man für die Gesellschaft wirklich arbeitet, kann der Verzicht auf Gehalt und Verzicht eine Rechnung zu schreiben, eine "verdeckte Kapitalzuführung" sein, was steuerliche Folgen hat.
Ich rate Euch eine finanzielle Hilfe des Bundes in Anspruch zu nehmen und Euch einen, oder zwei Kollegen von mir als Gründercoach zu nehmen. Das wird gut bezuschusst (50-75 %) und lohnt sich wirklich.
es gibt keinen "gesetzlichen zwang", dass geschäftsführer von unternehmen auch ein gehalt bekommen müssen. gerade in der startup-phase ist eure strategie (kein gehalt) die richtige und solange der hauptberuf besteht, müsst ihr euch über sozialversicherung keine gedanken machen.
sollte am ende des ersten jahres ein gewinn auszuschütten sein, so muss jeder seinen anteil in der jährlichen steuererklärung als "einkünfte aus selbständiger tätigkeit" versteuern, sv-beiträge fallen aber nicht an.
erst wenn es so "groß" geworden ist, dass der angestellte beruf aufgegeben wird, muss ein geschäftsführer-gehalt auch sv-mäßig bearbeitet werden, wobei dann allerdings die frage auftaucht, ob es eine "abhängige" arbeit ist (sv-pflichtig) oder eine selbständige (nicht sv-pflichtig) ist. ich würde spätestens dann mit einem steuerberater oder sv-experten reden, wie man das am besten handelt.
diese Fragen beantwortet der Steuerberater Eures Vertrauens ......
(der eingeschalten werden sollte, eine UG-Gründung ohne Steuerberater grenzt an Selbstmord ...)
Ihr könnt aufs Gehalt verzichten.
Ihr entnehmt euch am Jahresende einfach Geld aus der Gesellschaft, versteuert das und gut ist.
Lohnt sich der kommerzielle Ebayhandel überhaupt noch?
Habe vor gut 10 Jahren meine "Nebentätigkeit" bei Ebay aufgegeben da der Konkurrenzdruck immens hoch geworden ist. MIttlerweile muss es ja noch deutlich schlimmer sein. Ist da ein sinnvoller Handel mit ausreichender Marge überhaupt noch möglich?
Nein das braucht kein Mindestgehalt. Aber so ein Mini-Firmen Konzept ist Unfug.
Weil solche mini-Firmen eine schlechte Reputation haben. Und wenn sie zudem keine Mehrwertsteuer-Nummer haben, dann ist das allerhöchstens was für eine Putzfrau.
warum ?