Muss ein Geschäftsführer Gehalt bekommen; Wie ist das Geschalt eines geschäftsführenden Gesellschafters am einfachsten zu gestalten?

5 Antworten

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Vorsicht, die Auskünfte, die hier bisher abgesetzt wurden, sind unvollständig.

1. Alle Verträge, die eine Kapitalgesellschaft (UG,GmbH,AG) mit ihren Gesellschaftern macht, müssen wie unter fremden Dritten sein.

2. Gesellschaftergeschäftsführer müssen kein Gehalt bekommen, es ist auch Abrechnung nach Rechnungsstellung möglich.

3. Gesellschaftergeschäftsführer mit 50 % Beteiligung gelten als Unternehmer und zahlen sowieso keine Sozialabgaben.

4. Gesellschafter-Geschäftsführer dürfen in der Anlaufphase die Geschäftsführertätigkeit ohne Bezahlung, in ihrer Eigenschaft als Gesellschafter wahrnehmen.

5. Die Aussage, "man kann sich seine Vergütung ja einfach als Gewinnausschüttung zahlen" ist quatsch. weil a) dann Gewerbesteuer anfällt, bei Gehalt wäre der Gewinn gemindert und b) eine Ausschüttung doppelt besteuert wird.

6. Wenn man für die Gesellschaft wirklich arbeitet, kann der Verzicht auf Gehalt und Verzicht eine Rechnung zu schreiben, eine "verdeckte Kapitalzuführung" sein, was steuerliche Folgen hat.

Ich rate Euch eine finanzielle Hilfe des Bundes in Anspruch zu nehmen und Euch einen, oder zwei Kollegen von mir als Gründercoach zu nehmen. Das wird gut bezuschusst (50-75 %) und lohnt sich wirklich.

es gibt keinen "gesetzlichen zwang", dass geschäftsführer von unternehmen auch ein gehalt bekommen müssen. gerade in der startup-phase ist eure strategie (kein gehalt) die richtige und solange der hauptberuf besteht, müsst ihr euch über sozialversicherung keine gedanken machen.

sollte am ende des ersten jahres ein gewinn auszuschütten sein, so muss jeder seinen anteil in der jährlichen steuererklärung als "einkünfte aus selbständiger tätigkeit" versteuern, sv-beiträge fallen aber nicht an.

erst wenn es so "groß" geworden ist, dass der angestellte beruf aufgegeben wird, muss ein geschäftsführer-gehalt auch sv-mäßig bearbeitet werden, wobei dann allerdings die frage auftaucht, ob es eine "abhängige" arbeit ist (sv-pflichtig) oder eine selbständige (nicht sv-pflichtig) ist. ich würde spätestens dann mit einem steuerberater oder sv-experten reden, wie man das am besten handelt. 

diese Fragen beantwortet der Steuerberater Eures Vertrauens ......

(der eingeschalten werden sollte, eine UG-Gründung ohne Steuerberater grenzt an Selbstmord ...)

Ihr könnt aufs Gehalt verzichten.

Ihr entnehmt euch am Jahresende einfach Geld aus der Gesellschaft, versteuert das und gut ist.

Lohnt sich der kommerzielle Ebayhandel überhaupt noch?

Habe vor gut 10 Jahren meine "Nebentätigkeit" bei Ebay aufgegeben da der Konkurrenzdruck immens hoch geworden ist. MIttlerweile muss es ja noch deutlich schlimmer sein. Ist da ein sinnvoller Handel mit ausreichender Marge überhaupt noch möglich?

Nein das braucht kein Mindestgehalt. Aber so ein Mini-Firmen Konzept ist Unfug.

Prallmann 
Beitragsersteller
 27.07.2016, 23:56

warum ?

bzervo2  29.07.2016, 20:26
@Prallmann

Weil solche mini-Firmen eine schlechte Reputation haben. Und wenn sie zudem keine Mehrwertsteuer-Nummer haben, dann ist das allerhöchstens was für eine Putzfrau.