Kleingewerbe mit zwei Geschäftsführer
Welche Rechtsform eigent sich hierzu am besten? (mit Kleingewerbe ist z.B. eine Cocktail Bar gemeint)
- Beide sollte nicht mit Privatvermögen haften
- Beide sollten gleiche Berechtigung haben (also auf dem gleichen Level stehen)
- Sollte keine GmbH oder AG sein, da hier 25.000 und 50.000 Startkapital notwenig sind ( wäre auch in diesem Fall albern)
GbR oder eine uG(Unternehmensgesellschaft) ? Oder doch etwas anderes?
4 Antworten
Was du dir vorstellst gibt es nicht, denn eine Haftung des Privatvermögens kannst du nur ausschließen, wenn eine jurustische Person gegründet wird (zB UG, GmbH, AG etc.). Sonst - such bei einer GbR - haften beide mit ihrem gesamten Vermögen !
Es wäre wohl das Sinnvollste, wenn ihr beide eine UG (haftungsbeschränkt) gründet. Das ist eine GmbH mit geringerem Eigenkapital. Ihr braucht also keine Tausende von Euros, sondern nur ein paar Hunderter für den Notar und die Eintragung ins Handelsregister.
Bei einer GbR wäre die persönliche Haftung gegeben.
Als einzige Form wäre die UG zu empfehlen. Die entsprechend der Umsätze dann später durch verpflichtende Rücklagen zu einer GmbH gewandelt wird.
Diese Rechtsform entspricht am ehesten der Kleinunternehmerregelung ohne einer persönlichen Haftung.
Wobei ich vermute, dass die im Beispiel angeführte Cocktailbar bei ernsthaften Betrieb den Umsatz sprengen müsste um nach der Kleinunternehmerregelung Ust.-befreit zu sein. Hier dürfte auch das Finanzamt nicht mitspielen.
Und dann? Wovon lebt ihr denn, wenn ihr die Voraussetzung für die Kleinunternehmerregelung erfüllt? Umsatz < 17.5 T€ abzgl. Einkauf, Betriebsausgaben (Miete, Telefon etc.)
Nimm die Gbr. Frag mich aber nun nicht warum. Aber warum überhaupt eine Gesellschaft? Kann man doch uch so machen: Einer ist Geschäftsinhaber, der ándere Geschäftsleiter im Angestellten Verhältnis
Hat dann nicht der eine Vorteile oder Nachteile? z.B. Geschäftsleiter im Angestellten Verhältnis? Darf dieser auch Pesonal einstellen und hat die gleiche berechtigung wie der Geschäftsinhaber? Bleibt der Geschäftsinhaber bei Konkurs selber auf sein Laden sitzen und der Geschäftsleiter kündigt einfach und haut ab ?