UG Gründung: Notar in gleicher Stadt?

2 Antworten

Man kann sich doch vertreten lassen. Dein Notar in Hamburg wird doch mit Dir als Treuhänder oder mit einer Vollmacht ausgestattet die Unterschriften abnehmen. Wie die Vollmacht aussehen kann oder ob vielleicht sogar eine Treuhänderschaft nötig/hilfreich sein kann, dass solltest Du mit dem Notar diskutieren.

Denn es geht ja auch um die Abhaltung der Gesellschafterversammlungen um über den Abschluss zu beschließen. Ich bin mir nicht sicher ob da eine Telefonkonferenz ausreicht.

Zur Absicherung Deiner Mitgesellschafter sollte man auch überlegen, ob Du weisungsgebunden bist. Dann könnte man z.B. per Telefon die Dinge besprechen, ein Protokoll an jeden faxen und die unterzeichnen dieses Protokoll dann, wo natürlich drin stehen muss, wie Du abzustimmen hast.

Danach kommt dann die Gesellschafterversammlung. Wo Du dann formal die Tagesordnungspunkte mit den jeweiligen Beschlussfassungen durchführst.

Also das wäre mein Vorgehen, um einfach auch Missverständnisse zu vermeiden. Ob das rechtlich so sinnvoll oder möglich ist, dass solltest Du mit dem Notar Eurer Wahl besprechen.

Andere Möglichkeit wären drei Unternehmen, die kooperieren, dafür aber rechtlich selbständig sind. Da könnten dann fröhlich Rechnungen für Leistungen erteilt werden. Das wäre jetzt unter Umständen eine Frage an den Steuerberater, welchen Charme diese Variante hätte.

Legalissues 
Beitragsersteller
 05.08.2014, 12:00

hi,

wir wollen möglichst kostengünstig und asap gründen, daher die standard ug mit musterprotokoll, 3 GS, 1GF starten.

wenn die anderen beiden mir vollmachten zukommen lassen würde das ungefähr 400 - 500 euro mehrkosten mit sich ziehen. das haben wir schon in erwägung gezogen.

wenn wir drei ugs gründen (einer der gründer ist aus litauen, dh er würde wohl eine andere firmenform wählen) währen wir in total auch bei mind. 750€.

da wir in absehbarer zeit aber alle zusammen kommen, allerdings nicht am ort des unternehemnssitzes wollten wir dort vor ort einen notar aufsuchen und die sache hinter uns bringen.

naduh  05.08.2014, 14:30
@Legalissues

Ja, und das ist doch auch möglich. Und die Gründung mittels Musterprotokoll ist aufgrund der Kostenprivilegierung sehr günstig, somit erspart ihr euch einen hohen Gründungsaufwand und natürlich ists auch schneller (Musterprotokoll beinhaltet nämlich bereits Bestellung des Geschäftsführers, Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste, die man ansonsten bei "normaler Gründung" separat erstellen lassen müsste; allerdings Nachteil Musterprotokoll: Man darf inhaltlich partout nicht von dem vom Gesetz vorgegebenen Protokollinhalt abweichen!) Im übrigen wg. Musterprotokoll, s. § 1 Abs. 2a GmbHG Im übrigen wird euch ein sachkundiger Notar alle weiteren Fragen beantworten.

Mit welchem Stammkapital wollt ihr die UG denn gründen? Bitte bedenkt auch, dass ein niedriges Stammkapital negatives Image gegenüber Geschäftspartnern und Kreditinstituten hat UND dass bei sehr geringem Stammkapital (z. B. 1 €) ihr bereits nach Eintragung der Gesellschaft ins Handelsregister bei Eintreffen der ersten Notar- und Gerichtskostenrechnung "insolvent" wärt, weil der Gründungsaufwand das Stammkapital übersteigen würde. Dafür sieht z. B. das Musterprotokoll nach § 1 Abs. 2a GmbHG vor, dass die das Stammkapital übersteigenden Gründungskosten von den Gesellschaftern zu tragen sind. Und noch ein Tipp: Sollte euer Stammkapital, das ihr einbringen wollt, 12.500 € oder mehr sein, ist vielleicht zu überlegen, nicht sofort eine GmbH zu gründen. Diese schreibt zwar zwingend ein Mindeststammkapital von 25.000,00 € vor, es genügt aber zunächst einmal für die Eintragung einer GmbH, auf das Stammkapital nur die Hälfte zu erbringen. Das sollte man dann vielleicht in Erwägung ziehen, weil eine GmbH im Gegensatz zu einer UG doch vorteilhafter ist. Im übrigen ergibt sich alles wissenswertes zur UG aus § 5a GmbHG!!!

Viel Erfolg!

Dirk-D. Hansmann  05.08.2014, 15:25
@Legalissues

Vielleicht sollte man dann seine Frage klarer stellen. Ich finde es nämlich nicht witzig geklärte Fragen zu beantworten. Das ist für mich einfach unnötig, da ist spielen mit den Hunden unterhaltsamer. Schließlich ist das hier Hobby und nicht Erwerbsarbeit. Und meine Auffassung von gegenseitiger Unterstützung ist so nicht getroffen. Vielleicht beim nächsten mal beachten!?

Legalissues 
Beitragsersteller
 05.08.2014, 16:54
@Dirk-D. Hansmann

wovon redest du?

meine frage war, ob man freie wahl bzgl notar hat - nicht mehr, nicht weniger.

Natürlich. Ihr könnt dafür jeden Notar aufzusuchen, den ihr euch wünscht. Es ist einzig und allein für den Notar wichtig, dass ER innerhalb seines Amtsbezirks tätig wird (s. §§ 10 ff. BNotO), was er ja tut, wenn ihr ihn für die Beurkundung in seiner Kanzlei aufsucht.

Ihr könnt also eure UG vor jedem x-beliebigen deutschen Notar gründen, wenn IHR dafür den Notar aufsucht.

Es könnte nur nicht jeder x-beliebige Notar beurkunden, wenn er für die Gründung zu EUCH kommen und dafür seinen Amtsbezirk verlassen müsste (dies dürfte er nur unter bestimmten Voraussetzungen).