Überstunden. Darf der Arbeitgeber einen aus genehmigten Freizeitausgleich zurückholen?
Hallo zusammen,
ich arbeite in einer Kita und habe den letzten Tag vor der Schließzeit jetzt im Juli auf Überstunden frei, da ich an genau dem Tag in Urlaub fliege. Jetzt ist meine Sorge, dass mir diese Überstunden gestrichen werden, falls Personalmangel (bei uns leider zwischendurch und gerade in "solchen Wochen" absehbar) herrscht. Wie sieht das aus? Kann mir dieser freie Tag gestrichen werden, weil die Überstunden ja FÜR den Arbeitgeber gemacht worden sind und mir "nicht zustehen" (wie zB Urlaub)? Und wie sieht es dann aus mit den gebuchten Sachen wie Hotel, Mietwagen, Flug etc? Muss der Arbeitgeber mir diese Kosten dann ähnlich wie beim genehmigten Urlaub zurückerstatten oder gilt hier eine andere Regel? Habe Sorge, dass ich am Ende auf diesen Kosten hocken bleibe... :(
Ich würde mich freuen, wenn ich stichhaltige Antworten vllt mit verlinkten Gesetzestexten dazu kriegen würde, da ich in dieser Hinsicht nicht gerade fündig geworden bin. Vielen Dank schon mal im Voraus!
4 Antworten
Hallo,
ich geb dir jetzt mal eine Antwort, obwohl ich mir nicht 100% sicher bin (was ich deshalb sonst normal nie tue). Bei uns kam es noch nie vor, aber mir wurde gesagt, dass es bei uns wie folgt ist:
genehmigter Urlaub kann nur in absoluten Notfällen gestrichen werden, dagegen können Überstunden auch so gestrichen werden, da hier nicht die Regelungen wie bei Urlaub anzuwenden sind. Deshalb mach ich es immer so, dass ich die Tage, welche ich wirklich weg bin und auch einen Flug gebucht habe, als Urlaub nehme. Sollte ich noch paar Tage davor oder danach frei haben wollen, nehm ich die als Überstunden.
Ist der Dienstplan für den Juli schon bekannt und Dein freier Tag (Überstunden) eingetragen? Wenn ja, brauchst Du keine Sorge haben, dass Du auf Kosten sitzenbleibst.
Ein einmal ausgehängter, bekanntgemachter Einsatzplan ist für den AG und den AN verbindlich. Änderungen können nur im gegenseitigen Einvernehmen durchgeführt werden. Wenn es sich um einen Notfall handelt, kann der AN vom AG für sein Entgegenkommen verlangen (schriftlich), dass dieser für evtl. anfallende Kosten (z.B. Stornogebühren) aufkommt.
Anders sieht es aus, wenn Du nur eine mündliche Zusage für den "Überstundentag" hast. Das ist nicht verbindlich und wenn Dein AG Dir vier Tage im Voraus sagt, dass Du zu arbeiten hast, kannst Du nicht viel machen.
http://www.n-tv.de/ratgeber/Was-darf-der-Chef-verlangen-article10477501.html
Wenn dein Arbeitgeber/Vorgesetzter die Freizeit genehmigt hat, kannst du mit Sicherheit auch in Urlaub fliegen.
Er hätte zwar die Möglichkeit, einen genehmigten Urlaub oder Freizeit zu widerrufen - aber nur im Notfall, müsste dann allerdings deine Unkosten, wie z.B. Flug und Reisebuchung übernehmen.
Was in solch einem Fall aber unüblich ist.
Hallo,
ich geb dir jetzt mal eine Antwort, obwohl ich mir nicht 100% sicher bin (was ich deshalb sonst normal nie tue). Bei uns kam es noch nie vor, aber mir wurde gesagt, dass es bei uns wie folgt ist:
genehmigter Urlaub kann nur in absoluten Notfällen gestrichen werden, dagegen können Überstunden auch so gestrichen werden, da hier nicht die Regelungen wie bei Urlaub anzuwenden sind. Deshalb mach ich es immer so, dass ich die Tage, welche ich wirklich weg bin und auch einen Flug gebucht habe, als Urlaub nehme. Sollte ich noch paar Tage davor oder danach frei haben wollen, nehm ich die als Überstunden.
Allerdings könnte ich mir vorstellen, dass du ab 4 Tage vorher Safe bist, falls ihr eine Art Dienst- oder Schichtplan habt. Wenn du da bis 4 Tage vorher nicht eingeplant bist, dann könnte man damit argumentieren, dass der Arbeitgeber nur mit deiner Zustimmung noch den Dienstplan ändern kann.