Darf der Arbeitgeber meinen ganzen Urlaub verplanen oder muss ein Teil zur freien Verfügung stehe?
Hallo ich arbeite in einer kath. Kita und unsere Leitung möchte fast unseren ganzen Urlaub mit Schließzeiten verplanen, uns würde nur noch ein Tag zur freien Verfügung stehen. Muss sie uns nicht einen gewissen Anteil/Prozentatz lassen?
4 Antworten
**§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs BUrlG
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
Vorrang haben die Wünsche des Arbeitnehmers sofern sie denn machbar sind und keine anderen Kollegen vorzuziehen sind - eben die sozialen Gesichtspunkte. Aber der AN muss bspw auch Betriebsferien berücksichtigen
Ich möchte @stelari nicht vorgreifen, aber es ist wie folgt:
Im Normalfall, d.h. in einem "normalen" Unternehmen, geht am Jahresanfang die berühmte "Urlaubsliste" herum, in die jeder seine Urlaubswünsche (hier i.d.R. den schon mit dem Ehe-/Lebenspartner geplanten Jahresurlaub) einträgt. Soweit so gut.
Diese Liste (die jedoch nicht den später noch zu stellenden konkreten Urlaubsantrag ersetzt) geht dann an den disziplinarisch Vorgesetzten (Abteilungs-/Gruppenleiter, Chef o.ä.). Dieser stellt dann oftmals Überschneidungen fest, die es zu klären gilt, da ja die Arbeitsstelle/Abteilung usw. besetzt sein muss.
Die erste Maßnahme ist dann: Die Liste geht an die Leute zurück und der Chef sagt: Da und da sind Überschneidungen. Das geht nicht - einigt euch! Oftmals werden die Urlaubszeiten dann unter den Mitarbeitern "passend gemacht", so dass die Überschneidungen weg sind. Das gelingt jedoch leider nicht in allen Fällen (Ferienzeit der Kinder, Ehemann bekommt nicht anders Urlaub usw.). Die Liste geht erneut zum Vorgesetzten, der eine erneute bzw. immer noch vorhandene Überschneidung feststellt.
In diesem Moment greift das sog. "Direktionsrecht" des Arbeitgebers, der dann vom Grundsatz her bestimmen kann und muss, wer wann in Urlaub gehen kann. Hierbei darf er natürlich nicht willkürlich vorgehen, sondern hat eine "soziale Auswahl" zu berücksichtigen, die in der Praxis jedoch nicht immer einfach ist. Beispiel: Eine Mutter mit schulpflichtigen Kindern will gleichzeitig mit einem jungen Mann ohne Familie während der Schulferien Urlaub haben. Hier würde die Mutter zu bevorzugen sein. Der junge Mann kann ja schließlich ausweichen. Aber: Das funktioniert nicht dauerhaft, denn wenn das z.B. schon zwei Jahre so gehandhabt wurde, hätte im drittem Jahr sehr wohl der junge Mann Anspruch auf den Sommerurlaub...
Es ist also nicht ganz so einfach... Gruß Nightstick
Eine feste Grenze, welchen Anteil am Jahresurlaub verplant werden dürfen, gibt es nicht. 3/5 des Jahresurlaubs wurden vom Bundesarbeitsgericht schon für zulässig erachtet.
eine Kollegin hat in der Rechtsabteilung angerufen und die haben sich sehr gewundert über das ganze...und stimmen uns zu
...in welcher Rechtsabteilung denn? In der des Arbeitgebers?
nein die vom Träger der Kita...
Interessant zu wissen!
Aber hier handelt es sich ja um sog. Schließzeiten der Kita - wahrscheinlich "auseinander gerissene" Zeitstrecken (so wie es der Kita-Leitung passt), so dass von Wünschen der Arbeitnehmers -siehe Beitrag @stelari- sicher nicht die Rede sein kann.
Unter der Voraussetzung, dass man es sich leisten kann, sich mit der Kita-Leitung anzulegen, müsste man hier eigentlich mal ein Exempel statuieren und gleich am Jahresanfang seine (zeitlich zusammenhängenden und nicht mit den Schließzeiten identischen) Urlaubszeiten beantragen. Dann auf die Ablehnungsgründe warten und ggf. (gerichtlich) dagegen vorgehen.
==> Das würde einer katholischen Kita überhaupt nicht schmecken... :-))))))
räusper ;-)
ich sag mal so anlegen mit der Leitung ist eh unser Hobby...und den Gedanken finde ich seeeehr interessant...das was die vor hat ist eh unglaublich...die meisten Kitas machen immer weniger Ferien manche gar keine (was ja nun echt auch nicht sein muss-arme Kinder denen man keine Pause gönnt) naja und sie kann gar nicht genug Schließzeiten haben...wir haben jetzt im Sommer 4 Wochen zu!!!
Dann habt ihr ja zumindest vier Wochen "an einem Stück" Urlaub, wahrscheinlich nur nicht in der Zeit, die jeder für sich persönlich gerne gehabt hätte.
Wenn der Laden dicht ist, kommt das de facto einem Betriebsurlaub gleich...
viele hätten auf die 4 Wochen verzichtet...eigentlich sollte die Kita umgebaut werden darum die 4 Wochen...naja umbebaut wird nun doch nicht und die 4 Wochen bleiben lol unglaublich...wir haben uns zuerst auch gegen die 4 Wochen gewehrt...tja naja...die Eltern fanden das auch seeeehr prickelnd lol...ich glaub wir lassen uns echt zu viel gefallen...
Ich kann abschließend nur sagen: Wenn, dann schließt Euch zusammen - alle auf einmal können die nicht rausschmeißen ==> handelt oder lasst es...!
Das müsst ihr gemeinsam planen. Es ist ja wichtig, dass die Öffnungszeiten auch bedient werden können. Es gibt ja noch genug Unwägbarleiten wie Krankheitsausfall.
gemeinsam planen heißt wir sitzen in der Teambesprechung, unsere Leitung will das so,ich sage das ist aber sehr schlecht für uns jüngere die weniger Urlaub haben...sie sagt nochmal ich will das aber so...
Ich sags mal so:
Wenn man veräppelt wird, fühlt man sich schonmal des öfteren uunheimlich schlecht.
Dann is man halt wehleidiger als sonst.
aha interessant muss ich sagen dieser tiefsinnige Einwurf...ich muss da mal drüber schlafen... und jetzt möchte ich wissen ob das denn alle so toll finden würden wenn sie bei 26! Urlaubstagen im Jahr ( bin ja kein Lehrer der alle 2bis 3 Monate Ferien hat) noch einen geschissenen Tag haben den sie nehmen können falls ihn mal benötigen...
welcher Arbeitnehmer ist den sozial zu berücksichtigen??? Wir haben einige mit Kindern und einen großen Teil von Leuten ( mich eingeschlossen) die umgezogen sind für die Arbeit und deren Familien bis zu 300 Kilometer weiter weg wohnen...und nun?