Freizeitausgleich/Überstundenfrei kurzfristig aufhebar aufgrund von Personalmangel?

4 Antworten

Du hast da einen Beruf gewählt in dem Bereitschaftsdienst zur üblichen Gepflogenheit des Berufes gehört und auch für Notfälle nötig ist. Es ist richtig, dass es üblicher Weise nicht verlangt werden kann auf Anrufe des AG in der Freizeit z reagieren, WENN man in einem Beruf arbeitet bei dem solche Notsituationen nicht vorkommen.

Ich gehe davon aus dass es in deinem Beruf nicht nötig ist diese Bereitschaft in den Vertrag auf zu nehmen weil es bereits eine gesetzliche Regelung dafür gibt.

Um mögliche gesetzliche Regelungen, die speziell für deinen Beruf, zudem speziell für Azubis, heraus zu finden, könntest du mal in der Berufsschule den Lehrer fragen der für Arbeitsrecht zuständig ist, oder Kontakt zu einer Vereinigung von Arbeitnehmern deines Berufszweiges aufnehmen.

da ich ja keine rufbereitschaft habe die durch irgend einen vertrag geregelt ist muss ich doch auf keinen anruf/whats app nachricht oder sonstiges reagieren oder ?

Das siehst Du richtig. Stell Dir vor, Du fährst an Deinem freien Tag weg (oder schon am Abend vorher). Der AG kann dann nicht erwarten, dass Du Deinen Ausflug abbrichst und sofort zur Arbeit kommst.

Wäre Rufbereitschaft vereinbart, müsste sie bezahlt werden. Ansonsten bist Du nicht verpflichtet, in Deiner Freizeit telefonisch erreichbar zu sein. Schalt Dein Handy ab. Wenn der AG anruft, hörst Du halt Deine Mailbox erst am Abend ab ;-).

Wenn du Wert darauf legst, auch später noch in dem Beruf zu arbeiten, solltest du dir weniger Gedanken um rechtliche Dinge machen und mehr an Kollegialität und Sozialkompetenz denken!

SchlawienerSued  07.10.2014, 12:51

Wenn alle Arbeitnehmer so gedacht und gehandelt hätten wie du, dann hätten wir heute noch die 80 Stundenwoche, Kinderarbeit, 0 Lohnfortzahlung bei Krankheit und nur unbezahlten Urlaub.

Ich würde bei einem Arbeitgeber nicht einmal arbeiten wollen der geltende Gesetze bricht! Genau so wenig wie ich mit einem Betrüger zusammen arbeiten wollen würde.

Zur Sozialkompetenz gehört die allgemein geltenden Gesetze einzuhalten und ggf. anzuzeigen wenn man von Gesetzesverstößen erfährt. Und nicht diese Gesetzesbrüche zu decken und mit zu begehen!!!!

ErsterSchnee  07.10.2014, 13:53
@SchlawienerSued

"Helfen" ist ein Fremdwort für dich, oder?

Teechen01 
Beitragsersteller
 07.10.2014, 12:24

wenn ich wert darauf lege in dem beruf zu bleiben sollte ich mir um meine körperliche und geistige gesundheit deutlich mehr gedanken machen als zu versuchen es meinen kollegen recht zu machen ;) du kennst meine situation nicht, lieb dein tipp, aber nicht anwendbar.

Da stellt sich die Frage wie genau das alles genommen wird. Ist der Freizeitausgleich offiziell genehmigt und das ohne die Klausel "du musst aber erreichbar sein", dann ist das durchaus mit Urlaub gleichzusetzen. Ist es eher inoffiziell weil die Stunden sowieso nicht genau dokumentiert werden, dann ist das natürlich schwierig, weil du genau genommen einfach nur nach mündlicher Absprache nicht zur Arbeit erscheinst. Der Arbeitgeber darf natürlich generell den Freizeitausgleich genauso wie den Urlaub erst mal nicht genehmigen oder für einen bestimmten Zeitraum verbieten wenn das aus betrieblicher Sicht gerechtfertigt ist. Zudem ist auch die Frage, ob du dem zugestimmt hast. Denn wenn der Arbeitgeber sagt ja, du kannst deinen Freizeitausgleich in diesem Zeitraum machen solange du in Notfällen erreichbar bist und du stimmst dem zu, dann ist das halt so. Genauso wenn du zwar nicht zustimmst aber nach dieser Aussage dann ohne der telefonischen Erreichbarkeit zu widersprechen den Freizeitausgleich durchziehst, denn das ist eine stillschweigende Zustimmung.