Arbeitsrecht Reha Überstundenabbau?
Bei mir steht eine fünfwöchige Reha an. Diese wurde meinem Arbeitgeber ordentlich und fristgerecht mitgeteilt.
Nun habe ich gesehen, das er die Reha Zeit nutzt, um meine vielen Überstunden ab zu bauen. Es gibt einen Jahresdienstplan an den sich eigentlich der AG halten müßte.
Weil er jetzt weiß das ich fünf Wo im nöchsten Monat fehle hat er mir nur noch frei eingetragen so das ich automatisch von meinen Überstunden runter gefahren werde.
Wie seht Ihr diese Angelegenheit? Danke für Eurer Ratschläge.
6 Antworten
in den 5 Wochen gilst du als Arbeitsunfähig. dass heißt er muss dich dafür als krank eintragen und darf dir dafür deine Überstunden nicht abziehen.
und darf dir dafür deine Überstunden nicht abziehen
Das kommt alleine auf die zeitliche Abfolge von Planung für den Überstundenabbau und Planung für die Reha an.
Im konkreten Fragefall - Festlegung des Überstundenabbaus erst nach Mitteilung über zur Reha - trifft das selbstverständlich zu.
Es gibt einen Jahresdienstplan an den sich eigentlich der AG halten müßte.
Eben, so ist es!!
Nun habe ich gesehen, das er die Reha Zeit nutzt, um meine vielen Überstunden ab zu bauen.
Das ist dem Arbeitgeber nicht erlaubt!
Er darf nicht dann, wenn er von der zeitlichen Lage Deiner Reha erfährt, den Dienstplan so ändern, dass der Überstundenabbau in diese Zeit fällt.
Du bist während der Zeit der Reha so zu bezahlen, wie Du ohne die Reha bezahlt worden wärst. Wenn Du während der Reha-Zeit also "eigentlich" hättest arbeiten sollen, dann bist Du auch so zu bezahlen; das folgert aus dem Lohn- oder Entgeltausfallprinzip nach dem (etwas kompliziert formulierten) Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 3 "Höhe des fortzuzahlenden Entgelts" Abs. 1:
Für den in § 3 Abs. 1 oder in § 3a Absatz 1 bezeichneten Zeitraum [Anmerk.: gemeint ist der Zeitraum wegen unverschuldeter Erkrankung und Organspende] ist dem Arbeitnehmer das ihm bei der für ihn maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen.
Vielleicht solltest Du Deinem Arbeitgeber diese Bestimmung einmal "unter die Nase reiben".
Dabei ist neben dem "Geldfaktor" (also der Berücksichtigung dessen, was Du üblicherweise verdienst) der "Zeitfaktor" zu beachten, der auf die individuelle Situation für den fraglichen Zeitraum abhebt: wie Deine Arbeitssituation also aussehen würde, wenn Du nicht zur Reha müsstest, und da warst Du eben - und das ist entscheidend - ursprünglich zur Arbeit eingeteilt, für die Du also entsprechend (trotz Reha) zu bezahlen bist.
Anders wäre es allerdings dann, wenn die Zeitplanung für den Überstundenabbau feststehen würde und erst danach würde die Zeit der Reha festgelegt und mit der Zeit des Überstundenabbaus zusammenfallen: In diesem Falle hättest Du "Pech" gehabt und die Überstunden würden Dir verlorengehen (anders als beim zeitlich festgelegten Urlaub).
Wenn Du eine Reha oder Kur machst fällt das unter das Entgeltfortzahlungsgesetz. Hauptsache man hat die Maßnahme dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt.
Daher ist der Abbau der Überstunden während der Maßnahme nicht zulässig.
Ich würde den Arbeitgeber schriftlich darauf hinweisen und ihm folgenden Link schicken:
Das gilt tatsächlich nur unter der Voraussetzung, dass der Überstundenabbau nicht geplant wurde vor der Mitteilung des Reha-Zeitraums an den Arbeitgeber.
Laut Fragetext verstehe ich es so dass der Dienstplan nach der Mitteilung geändert wurde:
Nun habe ich gesehen, das er die Reha Zeit nutzt, um meine vielen Überstunden ab zu bauen. Weil er jetzt weiß das ich fünf Wo im nöchsten Monat fehle hat er mir nur noch frei eingetragen so das ich automatisch von meinen Überstunden runter gefahren werde.
Bei Deiner zweiten Anmerkung ist auch so, der Arbeitgeber hat es nachträglich geändert.
Deswegen habe ich Deine Aussage "Hauptsache man hat die Maßnahme dem Arbeitgeber rechtzeitig mitgeteilt." ja auch in den Zusammenhang "zuerst Mitteilung der Reha-Zeit, dann unerlaubt Festlegung des Stundenabbaus auf diese Zeit" gestellt.
Verstehe ich nicht .. er muss Dich für die Reha von der Arbeit freistellen und kann nicht einfach "frei" eintragen, sondern muss die Stunden rechnen als wärest Du da ....
Dankie für Deine Nachricht, das sehe ich genauso. Die praxis zeigt mir aber leider was anderes. Der AG hat mir im Juli soviele freie Tage eingetragen, das ich trotz K ins Minus gefahren werde.
Das geht so nicht.
Wenn der Arbeitgeber das nicht ändern will, wende Dich an Betriebsrat oder Gewerkschaft.
durch K kann man nicht in Minus kommen - wende Dich an den Betriebsrat
& johnnymcmuff : Glaubt Du im Ernst, es würde einen Betriebsrat geben in einem Betrieb mit solchen Praktiken?
Gerade dann kann es wichtig sein bzw. ist es wichtig einen Betriebsrat zu gründen.
Natürlich scheuen sich viele Arbeitnehmer davor genauso wie sie sich scheuen Geld für Gewerkschaftsbeiträge auszugeben.
Aber man hat ja drei Möglichkeiten:
- Man gründet einen Betriebsrat
- Man wechselt den Arbeitgeber
- Man lässt es sich weiter gefallen
Das ist natürlich richtig!
In der Reha solltest Du krank geschrieben sein. Während einer Krankheit kann man keine Überstunden abbauen.
Während einer Krankheit kann man keine Überstunden abbauen.
Das ist nicht richtig!
Das kommt alleine auf die zeitliche Abfolge von Planung für den Überstundenabbau und Eintreten einer Erkrankung (hier: Mitteilung über die Reha) an.
Im konkreten Fragefall - Festlegung des Überstundenabbaus erst nach Mitteilung über zur Reha - trifft das selbstverständlich zu.
Das gilt tatsächlich nur unter der Voraussetzung, dass der Überstundenabbau nicht geplant wurde vor der Mitteilung des Reha-Zeitraums an den Arbeitgeber. Mithin ist
tatsächlich entscheidend, wenn damit dieser Zusammenhang gemeint ist!
Wenn der Überstundenabbau zeitlich festgelegt war und die Zeit der Reha wird dem Arbeitgeber erst danach mitgeteilt und überschneidet sich mit der Zeit für den Überstundenabbau, dann hat der Arbeitnehmer schlicht Pech gehabt.
Aber selbstverständlich darf der Arbeitgeber nicht nachträglich, nachdem er die zeitliche Lage der Reha erfahren hat, den Überstundenabbau in diese Zeit legen.
Hier wird also anders verfahren als beim Urlaub im entsprechenden Fall.