Wie lange ist es zulässig, ohne Urlaub durchzuarbeiten?

8 Antworten

Das Bundesurlaubsgesetz regelt lediglich, dass der Urlaub in dem jahr genommen werden soll, in dem der Anspruch entsteht. In Ausnahefaellen ist aber auch eine Uebertragung auf das Folgejahr zulaessig. Es regelt aber nicht, welche zeitlichen Abstaende maximal zwischen den einzelnen Urlauben liegen duerfen. Den Rahmen hierfuer setzen also der 1. Januar als erster Tag eines Kalenderjahres und das Ende des Uebertragungszeitraums (gesetzlich der 31.3. des Folgejahres).

Somit koennen also bis zu etwas mehr als 2 Jahre zwischen den einzelnen Urlauben liegen. Z.B. koennte der Jahresurlaub 2010 bereits im Januar 2010 genommen worden sein und der Jahresurlaub 2011 dann erst im Maerz 2012.

Allerdings schreibt das Bundesurlaubsgesetz auch vor, dass bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs die Wuensche des Arbeitnehmers zu beruecksichtigen sind, sofern diesen keine uebergeordneten Belange entgegenstehen (betriebliche oder aus sozialen Gruenden vorrangige Urlaubswuensche anderer Arbeitnehmer). Daraus ergibt sich nun in Verbindung mit der Bestimmung, nach der der Urlaub im jeweils laufenden Kalenderjahr genommen werden muss, eine Verpflichtung des Arbeitgebers, dies auch zu ermoeglichen. Er wird also nicht ein ganzes Jahr lang sagen koennen: "Noe, jetzt geht's nicht" sondern dafuer Sorge tragen muessen, dass der Urlaub auch im jeweils laufenden Kalenderjahr genommen werden kann.

Allerdings darfst du deinen Urlaub nicht eigenmaechtig antreten. Lehnt der Arbeitgeber deinen Urlaubsantrag ab und du trittst ihn dennoch an, kann dir der Arbeitgeber selbst dann kuendigen, wenn er gar nicht zur Ablehnung des Urlaubsantrags berechtigt war. Ob dieser zur Ablehnung berechtigt war oder nicht, kannst du naemlich nicht entscheiden. Das kann nur das Arbeitsgericht. Willst du also unbedingt zu einem bestimmten Zeitpunkt deinen Urlaub nehmen und der Arbeitgeber lehnt dies ab, musst du die Urlaubsgenehmigung gerichtlich erstreiten.

Es ist dein gutes Recht Urlaub zu beanspruchen. Immerhin steht es ja auch so in deinem Arbeitsvertrag. Es gibt Phasen wo man aufgrund der Arbeitsbelastung o.ä. mal in einem Jahr kein Urlaub nimmt, das ist auch völlig legitim wenn Arbeitgeber und Arbeitnehmen damit einverstanden sind.

Dauerhaft auf Kosten des Arbeitnehmers kein Urlaub zu erteilen, ist arbeitsrechtlich anfechtbar.

Clrainbow774 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 11:42

Jedenfalls habe ich noch insgesamt 15 Tage Resturlaub aus den Jahren 2010 und 2011 und ich sehe das ehrlich gesagt nicht ein, weshalb ich nicht in den Urlaub gehen darf.

Kollas  23.08.2012, 12:02
@Clrainbow774

Ja, aber Urlaubstage verfallen auch. Deine 2010 Urlaubstage sind in der Regel gültig vom 01.01.2010 - 31.03.2011 auch die von 2011 müssten dann schon verfallen sein..

verreisterNutzer  23.08.2012, 12:06
@Kollas

Richtig - beide Urlaube sind bereits definitiv verfallen - selber Schuld...!

Als Arbeitnehmer muss man den Urlaub einfordern, der Arbeitgeber hat ihn zu gewähren. Näheres regelt das Bundesurlaubsgesetz (==> siehe dort) bzw. die gängige Rechtsprechung der Arbeitsgerichte.

Clrainbow774 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 12:12
@verreisterNutzer

Das hat zwar der Telefonanwalt auch gesagt, aber auf meiner Gehaltsabrechnung steht denfinitiv, dass ich 45 Tage Urlaub habe.

verreisterNutzer  23.08.2012, 12:32
@Clrainbow774

Wenn es darüber zum Streitfall käme, wird der Arbeitgeber die Gehaltsabrechnung (mit dem Argument des Irrtums) korrigieren. Damit würde er sogar durchkommen, da die Aufsummierung der Urlaubstage gesetzlich unzulässig war.

Allerdings würde ich auch nicht freiwillig darauf verzichten. Wenn Du großes Glück (und entsprechendes Verhandlungsgeschick) hast, leierst Du dem Arbeitgeber diese Urlaubstage jetzt sofort "aus dem Kreuz". Gehe hin, fülle einen Urlaubsschein aus und lasse Dich nicht wieder abweisen! Weise jedoch nicht auf die Urlaubstage in der Abrechnung hin - kontrolliere nur, ob sie entsprechend verringert werden.

Viel Erfolg!

Du kannst theoretisch fast zwei Jahre ohne Urlaub durcharbeiten, wenn du im Januar Urlaub hattest und den nächsten Urlaub im Dezember des kommenden Jahres nimmst. In Ausnahmefällen kann dieser Urlaub sogar bis in den März des darauffolgenden Jahres verschoben werden. Dein AG kann von dir verlangen weiter zu arbeiten, wenn du dich weigerst kann er dich entlassen.

Clrainbow774 
Beitragsersteller
 23.08.2012, 12:05

Tja, ich habe soeben mit einem Fachanwalt für Arbeitsrecht gesprochen. Mir steht der Urlaub zu, ich bin sogar verpflichtet ihn zu nehmen, außerdem: Der Arbeitgeber kann nachweisen, dass nur ich den Job machen kann. Das wird wohl etwas schwer werden, denn er hat genug andere Mitarbeiter. Man muss sich nicht alles bieten lassen.

Memmenie  23.08.2012, 11:37

muss aber dann auch mit konsequenzen via arbeitsgericht rechnen. Solche machenschaften müssten härter bestraft werden.

Hallo,

was da geschieht ist nich in Ordnung. Wieviele Mitarbeiter sind im Betrieb ?

Kann es sein, daß es nur du und den Chef gibt ?

Also, dir stehen mindestens 18 Werktage als Urlaub / Jahr zu.

Ich würde darum bitten, mindestens 2 Wochen Auszeit zu nehmen.

Wenn es so weiter geht, dann empfehle ich dir, Ausschau nach einer anderen

Arbeitstelle zu halten.

Emmy

ralosaviv  23.08.2012, 13:37
Also, dir stehen mindestens 18 Werktage als Urlaub / Jahr zu. 

Nein. 24!

emily2001  23.08.2012, 18:32
@ralosaviv

Also,

die 24-Tage Regelung gilt bei einer 6-Tage Woche (Arbeit am Samstag)

Wenn der Arbeitnehmer eine 5-Tägige Arbeitswoche hat, gelten 20 Tage Urlaubszeit.

Früher waren es 18 Tage...

Emmy

DerCAM  24.08.2012, 02:02
@emily2001

Emily, da du ja selbst von Werktagen schreibst, ist es voellig egal, an wieviel Tagen in der Woche gearbeitet wird. Es bleibt immer bei 24 Werktagen Mindestanspruch.

Praktischerweise erklaert uns naemlich das Bundesurlaubsgesetz im § 3 Abs. 2 sehr praezise, was Werktage sind: "Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind."

als Arbeitnehmer hast du das recht auf einen erholungsurlaub. Das sollte man dir nicht verweigern. Es können allerding betriebliche gründe gegen einen urlaub sprechen. Das darf allerdings nicht an der tagesordnung sein.Und wenn er dich kündigt, kannst du einen kündigungschutzklage einreichen.Er muss auch begründen warum er dich kündigt ( betriebsbedingt, personenbedingt ect) Ein arbeitgeber hat ja auch was positives davon wenn die mitarbeiter ausgeruht und frisch sind.