Darf der Arbeitgeber mir einfach den Urlaub streichen?

9 Antworten

Zunächst einmal ist Dein Arbeitgeber das Unternehmen für Zeitarbeit - und nicht das Unternehmen, in welchem Du arbeitest. Deinen Urlaub genehmigen und ggfs. streichen kann also nur das Unternehmen für Zeitarbeit als Dein Arbeitgeber.

Ein bereits genehmigter Urlaub kann nur in Ausnahmefällen und mit guter Begründung wieder gestrichen werden. Allein die pauschale Aussage, es sei im Moment viel zu tun, reicht dazu nicht aus.

Dein Arbeitgeber hat Dir (falls er Dir Deinen Urlaub streicht) alle Auslagen zu ersetzen, die Dir durch den zugesagten Urlaub entstanden sind bzw. entstehen werden. Das können dann zum Beispiel Stornokosten irgend welcher Reiseveranstalter sein.

Familiengerd  11.12.2015, 17:50

Ein bereits genehmigter Urlaub kann nur in Ausnahmefällen und mit guter Begründung wieder gestrichen werden. Allein die pauschale Aussage, es sei im Moment viel zu tun, reicht dazu nicht aus.

Nach allgemeiner Auffassung und aufgrund von in solcher Frage bereits geführten Prozessen (bis zum Bundesarbeitsgericht) wäre ein Grund  - theoretisch -  nur gegeben, wenn durch den Urlaub die wirtschaftliche Existenz des Betriebs konkret bedroht wäre.

Darf der Arbeitgeber (In dem Fall nicht die Zeitfirma, sondern die Firma in der ich arbeite) mir den Urlaub ein paar Tage davor streichen, obwohl er mir genehmigt wurde?

Erstens gibt es nur einen einzigen (theoretischen) Grund, weshalb Dir ein einmal genehmigter Urlaub gestrichen werden dürfte: wenn durch den Urlaub die wirtschaftliche Existenz Deines Arbeitgebers konkret bedroht wäre.

Zweitens: Wenn also überhaupt, dann könnte nur Dein Arbeitgeber (die Zeitarbeitsfirma) den Urlaub streichen, der Kundenbetrieb, in dem Du arbeitest, ist rechtlich "draußen vor", hat rechtlich damit also nichts zu tun! Die Zeitarbeitsfirma müsste für Dich in der Zeit des Urlaubs Ersatz für den Kundenbetrieb stellen.

Auch wenn Dein Urlaub rechtswidrig gestrichen wird, darfst Du ihn nicht eigenmächtig trotzdem antreten, weil - wie augsburgchris schon richtig festgestellt hat - Du damit arbeitsrechtliche Konsequenzen riskierst; ob es sich dabei dann um eine Abmahnung, eine ordentlich oder eine fristlose Kündigung Kündigung handelt, hängt von den konkreten Umständen und den (auch persönlichen) Gegebenheiten ab. "Fügst" Du Dich, hat Dein Arbietgeber Dir alle durch die Urlaubsverweigerung entstehenden Kosten zu erstatten.

Deine einzige Möglichkeit, Dich gegen eine ungerechtfertigte Streichung Deines Urlaubs zu wehren, wäre wegen der Kürze der Zeit der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das zuständige Arbeitsgericht gegen den Arbeitgeber; diesen Antrag kannst Du über die Rechtsantragstelle des Gerichts stellen.

Es ist einmal wieder - wie viel zu oft -, dass "Recht haben" und "Recht bekommen" leider zwei sehr verschiedene Dinge sind!

Familiengerd  11.12.2015, 18:20

Ergänzung:

Um es noch einmal deutlich zu sagen:

Dein Arbeitgeber ist die Zeitarbeitsfirma - und die alleine ist Dein entscheidungsbefugter Ansprech-"Partner" in Sachen Urlaub.

Konsequenzen, die sich aus Deinem Urlaub für den Kunden-/Einsatzbetrieb ergeben (Vertretung), hat Dein Arbeitgeber mit dem Kundenbetrieb zu klären! Und wenn der Kundenbetrieb Arbeitskräftebedarf hat (auch wegen Deines Urlaubs), hat sich die Zeitarbeitsfirma als Dein Arbeitgeber darum zu kümmern.

In Deinem Fall hört sich das so an, als wolle sich Dein Arbeitgeber "elegant aus der Affaire ziehen" nach dem Motto: "Wir genehmigen Dir den Urlaub ja, aber unser Kundenbetrieb ... leider ... ...!"

osakueth 
Beitragsersteller
 11.12.2015, 19:41
@Familiengerd

Also hat sowohl die Zeitarbeitsfirma, als auch der Kunde keine Chance mir den Urlaub zu nehmen? Wenn die Zeitfirma beim Kunden anruft und das mit denen klärt, steht mir nichts mehr im Wege, in den Urlaub zu gehen oder?

Familiengerd  11.12.2015, 19:56
@osakueth

Also hat sowohl die Zeitarbeitsfirma, als auch der Kunde keine Chance mir den Urlaub zu nehmen?

Rein rechtlich nicht - der Kundenbetrieb sowieso nicht!

Trotzdem darfst Du auch einen genehmigten Urlaub nicht eigenmächtig antreten, wenn der Arbeitgeber ihn Dir streicht - leider selbst dann nicht, wenn die Streichung rechtswidrig ist.

Wenn die Zeitfirma beim Kunden anruft und das mit denen klärt, steht mir nichts mehr im Wege, in den Urlaub zu gehen oder?

Richtig - sofern die Urlaubsgenehmigung Deines Arbeitgebers (der Zeitarbeitsfirma) weiterhin besteht (siehe oben).

Probleme, die sich aus der Urlaubsgenehmigung möglicherweise für den Kundenbetrieb ergeben, muss Dein Arbeitgeber mit ihm klären.

Wie sich der Kundenbetrieb dann anschließend (nach dem Urlaub) Dir gegenüber verhält (z.B. einen weiteren Einsatz von Dir ablehnt) und welche Folgen das für Dein Arbeitsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma hat (ob sie dann noch eine andere Einsatzmöglichkeit bieten kann), ist dann noch ein anderes Problem, zu dem ich selbstverständlich nichts sagen kann.

Nein. Das verstösst gegen das Arbeitsgesetzt. Es ist gesetzlich festgelegt, wie viele Tage Ferien man bekommt. Nur das Datum, an dem du Ferien machen willst, kann der Chef ablehmen

Ich hoffe das ich helfen konnte.

Das passiert Dir aber nicht nur in einer Zeitarbeitsfirma, das kann Dir in jeder Firma, je nach Arbeitsvertrag, passieren. Musst ihn halt zu einem anderen Zeitpunkt nehmen!

augsburgchris  11.12.2015, 17:26

Jeder Arbeitnehmer muss sich also auf der Nase herumtanzen lassen. Ist klar.

hätteste gesagt du bist nicht in diesem unserem Lande!!! ich sollte im Urlaub 1Tag!!!! woanders arbeiten hab ich auch gesagt das ich Termine hab an dem Tag und keine Zeit hab. Bin bei der Zeitbude seit Mai bei einer anderen Firma. werde aber auch von denen am 01.01 fest übernommen.