Arbeitgeber schreibt einfach Urlaub, wenn Uberstunden abgebummelt werden

9 Antworten

Wenn der Urlaub für dieses Jahr schon verplant war, wurde das auch unterschrieben und genehmigt? Wenn ja, kann Urlaub nachträglich nicht in Freizeitausgleich durch Überstunden geändert werden.

Der AN hat nach § 7 Abs. 2 Bundesurlaubsgesetz Anspruch darauf, dass der Urlaub zusammenhängend gewährt wird. Da das aber meist aus betrieblichen Gründen nicht geht (und der AN das auch nicht möchte), muss der AG einmal im Jahr mindestens zwei Wochen ununterbrochenen Urlaub gewähren.

Die Handhabung von Zeitkonten ist i.d.R. vertraglich, evtl. tariflich oder (mit BR) durch eine Betriebsvereinbarung geregelt. Das Problem vieler Firmen ist, dass bei Überstunden die nicht ausbezahlt sondern "abgefeiert" werden oft am Jahresende, wenn der Urlaub verbraucht sein sollte, viele AN noch alten Urlaub haben und diesen zeitgleich nehmen wollen. Daher ist es vielen AG lieber, wenn der Urlaub zumindest z.T. genommen ist.

Bei uns im Betrieb haben wir eine entsprechende Betriebsvereinbarung. Ganze Tage aus Überstunden dürfen erst dann genommen werden, wenn pro Monat im laufenden Kalenderjahr schon ein Urlaubstag verbraucht wurde. Stundenweiser Gleitzeitabbau ist dagegen jederzeit möglich.

Seit dieser Vereinbarung hat sich die Situation am Jahresende wesentlich entspannt und es muss nicht 2/3 der AN noch schauen, wie er den alten Urlaub noch nehmen kann.

Mein Rat wäre: Auf alle Fälle einen Betriebsrat wählen. Dieser kann dann bei den MA eine Umfrage machen und mit dem AG dann über eine entsprechende Betriebsvereinbarung verhandeln, die beiden Seiten dient. Das wäre dann auch rechtssicher.

Zum Arbeitsrecht gibt es auch ein Bürgertelefon der Bundesregierung:

01805/676713 Montag - Donnerstag 8.00 bis 20.00 Uhr 0,14€ aus dem Festnetz

einfachich1611 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 08:40

Danke

Hexle2  29.04.2014, 09:02
@einfachich1611

Bitte gerne. Was ich vorher vergessen habe, die 0,14€ sind pro Minute

Dein Freundin wäre gut beraten gewesen, den geistig "voll verplanten" Jahresurlaub zu beantragen und sich per Urlaubsschein genehmigen zu lassen :-O

Einen Anspruch auf Urlaubsgewährung zum Wunschtermin hat sie nämlich nicht.

Vielmehr muss der AG Betriebsabläufe und Personaleinsatz sicher planen können: Es darf nicht sein, dass im Dezember oder März der Betrieb quasi lahmgelegt wird, weil alle ihre noch offenen Ansprüche geltend machen, bevor sie verfallen :-O

Urlaub muss zwingend im laufenden Jahr genommen und kann allenfalls aus berechtigten (!) persönlichen (Krankenstand) oder betrieblichen (Auftragslage) Gründen ausnahmnsweise (!) bis März kommenden Jahres verschoben werden; Mehrarbeitsausgleich hingegen nicht.

Insofern kenne ich kein gesetzliches Verbot, auch laufend einzelne Urlaubstage vorzugeben oder mit Freizeitausgleich zu kombinieren, sofern v. g. betriebliche Gründe dies rechtfertigen und mindestes 12 aufeinanderfolgende Werktage Erholungsurlaub gewährt werden.

Von einer dem hier einschlägigen BUrlG abweichenden Betriebsvereinbarung oder Tarifvertragsbestimmung entnehme ich dem Beitrag jedenfalls nichts.

G imager761

einfachich1611 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 08:12

der Urlaub war nicht nur geistig geplant, sondern auch in der entsprechenden Abteilung mit allen Mitarbeitern abgeklärt um die Abteilung immer ausreichend zu besetzten...was du geschrieben hast ist ja auch alles klar, aber das beantwortet nicht meine Frage...sie wollte Überstunden abbauen (zwei Tage - nicht zusammen hängend) und es wurde ihr einfach Urlaub abgezogen...einen Urlaubsschein hat sie nicht geschrieben...

Natürlich ist das nicht rechtens!!!!! Es muss ein Unterschied darin bestehen, ob ich zuerst mein Urlaubstage abbaue oder meine Überstunden! Sie wird dafür ja auch nicht dieselben Scheine ausfüllen?!

Eine genaue Gesetzesstelle kann ich dir leider nicht angeben, aber wende dich doch an eine Arbeitnehmerkammer! Oder aber an die Gewerkschaft! Dafür sind die schließlich da!

Vielleicht kann sich deine Freundin auch bei einem Arbeitsgericht mal darüber informieren, was sie dagegen tun kann??

einfachich1611 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 07:18

Kann man da einfach anrufen und seine Fragen stellen? Oder muss man da in der Gewerkschaft sein? Umsonst wird es ja wohl auch nicht sein...

Danke für die schnellen Antworten...an alle hier :-)

padauz777  29.04.2014, 07:34
@einfachich1611

Ich würd einfach mal versuchen anzurufen, die werden dir das dann schon sagen, ob ihr dort richtig seid, oder an wen ihr euch sonst wenden könnt!

einfachich1611 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 07:38
@padauz777

Danke, werde ich versuchen... :-)

Ja, das ist rechtens, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.. Die Ferientage dürfen eben vom Arbeitgeber nicht ausgezahlt werden. Wenn jetzt jemand mehrere Tage Überzeit hat und auch noch mehrere Ferientage, dann müssen zuerst die Ferientage weg, damit man im schlimmsten Fall die Überzeit mit einem Zuschlag auszahlen könnte..

Havege  29.04.2014, 07:37

Ja, das ist rechtens, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde

Wo kann ich genau nachlesen dass der Cheff ohne Vereinbarung anstatt Überstunden abzubauen, was vom Arbeitnehmer so angekündigt wurde, Urlaubstage abziehen darf?

Urlaub ist mit dem Arbeitnehmer abzusprechen. Das ist eine Entscheidung die keine von beiden Seiten alleine treffen kann!

KleinToastchen  29.04.2014, 08:04
@Havege

Das muss man selbst mit dem Arbeitgeber vereinbaren, wer einmal Probleme mit sowas hatte, lässt sich sowas schriftlich geben und unterschreiben.. Wann Urlaub genommen wird, dürfte der Arbeitgeber ganz alleine entscheiden - wenn der Arbeitnehmer sowieso frei genommen hat, kommt es für den Arbeitgeber nicht drauf an, ob der Arbeitnehmer unbedingt Überzeit beziehen will oder Ferientage nimmt.. Desweiteren ist es gesetzlich auch nicht verankert, dass man seine Überzeit in ganzen Tagen beziehen darf. Wenn das ein Arbeitgeber erlaubt, dann macht er das von sich aus und nicht weil er dazu verpflichtet ist.

@einfachich1611 hat denn der Arbeitgeber den gesamten Urlaub für das laufende Jahr schon bewilligt? Wenn nicht, dann muss sie selbst dafür sorgen, dass sie halt die Überzeit nicht wieder beginnt abzubauen. Wenn der Arbeitgeber das schon bewilligt hat, würde ich mal das Gespräch mit ihm suchen und mir schriftlich bescheinigen lassen, dass eine gewisse Anzahl Überstunden ganz sicher für den Urlaub genommen werden darf..

einfachich1611 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 08:15
@KleinToastchen

Danke, werde es ihr weiter leiten...

einfachich1611 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 07:33

der Urlaub für das laufende Jahr war schon total verplant...nun ist also die Frage, ob man dann zu dem gewünschten Zeitpunkt noch frei bekommt...und da dann die Überstunden abbummeln kann...

War das Überstunden abbummeln vorher vereinbart ? Wenn nicht, ist es dem AG überlassen wenn der das Ü.-Stunden abbummeln einplant. Ausgenommen, das Ganze ist im AV, auch ggf. nachträglich entsprechend vereinbart.

Wie ist das denn überhaupt geregelt ?

einfachich1611 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 07:16

Es war vorher abgeklärt, dass sie Überstunden abbaut...und dann wurde doch einfach Urlaub geschrieben :-(

jockl  29.04.2014, 07:41
@einfachich1611

Dann muss damit gelebt werden oder Arbeitsplatz gewechselt werden. Denn, gut man kann sein recht herausklagen, dann aber ist das Verhältnis gestört dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr zuzumuten ist.

einfachich1611 
Beitragsersteller
 29.04.2014, 07:49
@jockl

wenn es so einfach mit einem neuen Arbeitsplatz währe, dann hätte sie es schon gemacht...leider ist das halt nicht so :-(

jockl  29.04.2014, 08:34
@einfachich1611

Das ist mir schon klar. Aber das andere muss auch leider klar sein. Konsequenz - keine Überstunden mehr - dann gibt es auch Ärger.