Kann ein genehmigter Urlaub eines Auszubildenden gestrichen werdenwegen Abteilungswechsel?

4 Antworten

Sagen wir mal so - einen bereits (fest) genehmigten Urlaub zu streichen ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Wenn Du also zum Beispiel in dieser Zeit schon Urlaub geplant (gebucht) hast oder Eintrittskarten für Veranstaltungen gekauft hast und Du dies nun nicht nutzen kannst, hat der Arbeitgeber Dir diese Kosten zu erstatten. Außerdem muss Dir der Arbeitgeber wegen der Berufsschule einen Urlaub innerhalb der Schulferien genehmigen. Außerdem müssen betriebliche Belange (z.B. plötzliche Krankheit anderer Mitarbeiter) vorliegen, die Deine Anwesenheit rechtfertigen Gibt es hier also Gründe, die Dein Arbeitgeber hier nicht berücksichtigt hat?

Falls das nur ein "normaler" Abteilungswechsel im Rahmen der Ausbildung sein sollte, dann wäre die Massnahme nicht rechtens, aber falls Du selbst diesen Wechsel initiiert hättest, Du also unbedingt in diese andere Abteilung wechseln wolltest, dann solltest Du überlegen, was Dir wichtiger ist - die Traumabteilung oder der Urlaub.

Ein einmal genehmigter Urlaub kann nur bei dringenden betrieblichen Erfordernissen widerrufen werden; z.B.: ein für den Betrieb überlebenswichtiger Auftrag könnte nicht ausgeführt werden, wenn der fragliche Arbeitnehmer seinen genehmigten Urlaub antreten würde

Ein Abteilungswechsel für sich alleine rechtfertigt absolut keinen Widerruf eines bereits genehmigten Urlaubs.

Allerdings darfst Du in diesem Fall den bereits genehmigten Urlaub nicht eigenmächtig dennoch antreten, weil dies nach der Rechtsprechung arbeitsrechtliche Konsequenzne bis zur Kündigung zur Folge haben kann. Du musst dann Deinen Urlaubsanspruch gerichtlich durchsetzen.

Bleibt es bei dem Widerruf, hat der Arbeitgeber Dir alle Kosten (z.B. Stornogebühren für eine bereits gebuchte Reise) erstatten, die Dir dadurch eventuell entstehen.

Onkel1887  13.10.2013, 20:46

Bei einem Azubi dürfte es schwer werden betriebliche Erfordernisse anzuführen.

Familiengerd  13.10.2013, 22:35
@Onkel1887

Das ist natürlich völlig richtig!

Ich bin bei der allgemein gehaltenen Antwort nicht auf die noch restriktivere Auslegung der Rechtsprechung zu Gunsten von Auszubildenden eingegangen.

Für Azubis ist der Urlaub während der Berufsschulferien bevorzugt zu gewähren. Natürlich darf bereits genehmigter Urlaub nicht einfach so wieder abgesagt werden.