Wasserschaden beim Nachbarn welche Versicherung?
Hallo,
ich habe als Vermieter einer Wohnung eine Beschwerde vom Nachbarn bezüglich einem Wasserschaden im Bad erhalten. Da die Wasserflecken sehr nah am Abflussdrohr entstanden sind, vermute ich ein Problem am Rohr. In meiner Wohnung gibt es keine Komplikationen mit den Wasserleitungen.
BILDER IM ANHANG
Wer trägt die Kosten ? Wer trägt die Schuld ? Und wer muss für die Kosten aufkommen ?
MfG
7 Antworten
Der Nachbar zu deiner vermietenden Wohnung hat einen Wasserschaden. In deiner vermieteten Wohnung ist aber kein Schaden?! So weit richtig?
Dann soll der Nachbar dies seinem Vermieter melden (wenn er nicht selber Eigentümer ist) und der meldet es dem Hausverwalter, der es wiederum der Gebäudeversicherung meldet.
Es muss später nur darauf geachtet werden, dass die Regulierungszahlungen an den Wohnungseigentümer gehen und nicht an die WEG.
http://www.haus-grund.org/201612-wasserschaden.html
"Schuld" muss daran Niemand haben. Rohre gehen halt auch so kaputt mal kaputt wegen Alterschwäche, Materialermüdung etc.... Es muss nur dringend eine Leckortung vorgenommen werden, damit es nicht demnächst noch in weiteren Wohnungen zu Wasserschäden kommt...
Nur zur Bestätigung: siehe Kessie1
- Wer trägt Kosten: Gebäudeversicherung der ETG
- Schuld: keiner oder die Zeit. Nach den Bildern ist das Haus schon ein paar Generationen alt
- Wer kommt für Kosten auf: siehe 1.
kleine Empfehlung: Sowohl Du als auch Dein Nachbar sollten das WEG lesen. Das ist interessant und hilft Euch bei vielen Fällen gleich direkt weiter. https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/
Ggfs. lohnt es sich, die SW-Leitung auch gleich zu erneuern/modernisieren. Das sollte der Fachmann gleich mit prüfen.
der vermieter muss mängel beseitigen, was für eine summe habt ihr denn für kosmetische reperatur im mietvertrag zu stehen?
kleinere mängel kann man auch an den mieter abwenden, aber keine baulichen mängel soweit ich weis
klar hilft lesen, hab auch nie behauptet das er ein mieter wäre.
er fragt wer muss, ich sage vermieter.
hättest mal auch weiter lesen sollen und dann verstehen müssen, bevor de hier groß rum kakkst
Hallo: Der MIetvertrag hat hier gar nix verloren. Das hat mit Schönheitsrep. nichts zu tun. Ahnung haste keine, mein Freund.
aber du
Jede Menge (Berufserfahrung) und Du?
ehemaliger mieter, auch erfahungen gesammelt. aber wenn du hier schon so viel ahnung hast, dann kannst du ja auch direkt fundieren was du so alles weist ne, musst du nicht so neuklug die leute hier deklassieren ne :) kannst du dich richtig fachversiert und toll wichtig machen hier, ne
Meine Frau betreibt seit 10 Jahren eine Hausverwaltung - sie verwaltet 500 Wohnungen und ich helfe ihr schon immer gerne beim rechtlichen Kram.
Ok, das ist natürlich nichts im Vergleich zum Mieter-Sein! Damit kann ich nicht dienen, ich wohne im Eigenheim mit 235m² und Seeblick.
oh ich im wald, auch schön. Wer aber nicht mehr ahnung hat, sollte mal den ball flach halten. Wer mehr ahnung hat, fundiert es.
Wer meint, ein Wasserschaden in der Nachbarwohnung sei eine Sache von Schönheitsreparaturen, dem "fundiere" ich gar nichts, denn der ist sowas von ahnungslos und daneben, dass es sich besser zu Themen äußert, von denen er etwas versteht.
WEG richtig? Die Abwasserrohre sind i.d.R an dieser Stelle Gemeinschaftseigentum.
Das meldet man der Hausverwaltung. Die wird das der Gebäudeversicherung melden (Leitungswasser-Schaden) und eine Leckortung beauftragen - dann weitersehen.
Das Ablaufrohr ist eindeutig an mehreren Stellen durchgerostet. Lass den Schaden begutachten und lass Dir einen Kostenvoranschlag erstellen. Den schickst Du an die Gebäudeversicherung zur Genehmigung und dann kann das repariert werden.
Der Fragesteller ist der Vermieter. Lesen hilft.