wasserschaden durch katzen?!? uebernimmt die versicherung?
hallo.
ich wohne mit meinen 2 katzen bei meinem freund in der wohnung. wir sind beide dort gemeldet, die wohnung befindet sich in einem mehrparteienhaus und gehoert der mutter meines freundes. er hat einen mietvertrag mit ihr ueber die wohnung. gestern kam ich heim und der wasserhahn im waschbecken lief auf volle pulle! meine katzen muessen es geschafft haben den aufzumachen und haben ein haargeltiegel ins becken geschmissen, dass der wasserstrahl weiter geleitet wurde und alles nass gespritzt war. der grossteil ist auf dem boden gelandet und das muss so lang gewesen sein (max 11 h) dass der ganze boden ueberflutet war! und das meine ich so wie ich es sage! der groesste schaden ist das feuchte laminat im angrenzenden flur, das ist so nass, dass beim laufen wasser aus den rillen kommt (sogar noch jetzt am naechsten morgen)... mein teures glaetteisen ist auch im a*sch (200 euro kostet das). bezahlt das irgendeine versicherung das laminat und das glaetteisen? also mit der wahren geschichte oder sollte man sich da bisschen was anderes einfallen lassen? mein freund hat haftpflicht und hausrat bei der sparkasse und ich haftpflicht bei signal iduna
11 Antworten
Ich schließe mich da mal grundsätzlich "DerHans" an. Wenn eine gemeinsame Privathaftpflicht existiert, gibt man diese der Gebäudeversicherung an (zwecks Regreß). Sollte jeder eine eigene haben, gibt man im Zweifel beide an. Auf keinen Fall den Fall anders schildern, als er passierte. Das fällt böse auf einen zurück. Allein schon in diesem Forum ist der Schaden bereits geschidert...
Schadenersatzansprüche des Vermieters gegen Euch (wenn das Laminat Teil der Mietsache ist) sind durch Eure Privathaftpflichtversicherung gedeckt, sofern dort Mietsachschäden eingeschlossen sind (das ist meistens der Fall). Schäden, die Deine Tierchen an Deinen Sachen verursacht haben (Glätteisen), sind jedoch keinesfalls versichert.
Da dieser Schaden ja letztlich im wesentlichen am Wohneigentum des Hausbesitzers entstanden ist, kommt zum Glück zumindest dafür die Privathaftpflicht des Katzenbesitzers auf. (Man macht sich zwar mit sowas nicht gerade beliebt bei der Versicherungsgesellschaft, - so sind wir z.B. wegen eines Haftpflichtschaden durch unseren Kater im Wert von knapp 400 € nach der Begleichung des Schadens gekündigt worden, aber das war auch ganz allgemein eine Vers.-Gesellschaft, die man in der Pfeife rauchen konnte, deshalb wars nicht schade drum.
Ihr bekommt also das Material ersetzt und ebenso auch die Entsorgung/Entrümpelung des alten, sowie das legen des neuen Laminates ersetzt, wenn ihr Glück habt, sogar ohne Kostennachweis der alten Ware. (wenn es da noch eine Rechnung gibt, wäre natürlich besser) Und mit dem Glätteisen, - tja, das müsst ihr einfach mal mit auf die Rechnung setzen. Ich hab ehrlich gesagt keine Ahnung, ob die Haftpflicht auch für Schäden des Katzenbesitzers aufkommt, bzw. ob es dann nicht taktisch klüger ist, wenn ihr gleich dann die Haftpflichtversicherung desjenigen bemüht, der nicht ausdrücklich auch der Besitzer der Katzen ist..
Interessante, spannende Frage.
Die Hausratversicherung zahlt die Schäden schon mal nicht, Schäden durch Haustiere sind in der Regel ausgeschlossen. Näheres müsste in den Versicherungsbedingungen stehen, die hoffentlich nicht geflutet wurden.
Zur privaten Haftpflicht: In der Regel ist es aber so, dass Schäden in der Wohnung durch Kleintiere versichert sind, Schäden die die Katze als Freigänger verursacht wiederum nicht - rennt Mietzi also über eine Straße und verursacht einen Unfall haftet die private Haftpflicht nicht - da sollte eine separate Haftpflichversicherung her.
Die Versicherungsbedingungen der Signal Iduna (gefunden auf der Webseite), § 3 Persönliche Haftpflichtrisiken:
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers […] als Halter oder Hüter von zahmen Haustieren, gezähmten Kleintieren und Bienen - nicht jedoch von Hunden, Rindern, Pferden, sonstigen Reit- und Zugtieren, wilden Tieren sowie von Tieren, die zu gewerblichen oder landwirtschaftlichen Zwecken gehalten werden. […] Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche der Tierhalter oder -eigentümer sowie Fuhrwerkseigentümer, es sei denn, es handelt sich um Personenschäden.
Möglicherweise weichen die Bedingungen in Deiner Police von denen auf der Signal-Iduna-Webseite im Detail ab, daher bitte dort noch einmal nachlesen.
Wenn das also über Deine Versicherung laufen soll ist das Glätteisen futsch und wird nicht ersetzt. Allerdings schätze ich einfach mal, dass der Wasserschaden am Laminat und unter Umständen den darunter liegenden Räumen, der Bausubstanz etc. höher ist als die genannten 200 €, so dass es sich vermutlich nicht lohnen wird das über die Haftpflichtversicherung des Freundes laufen zu lassen - das wäre auch das einzige, was man "sich da ein bisschen anderes einfallen" lassen könnte, schließlich wurde die Katze ja bisher in der gemeinsamen Wohnung im Einverständnis aller gehalten. Abgesehen davon würde ich das "sich da bisschen was anderes einfallen lassen" sein lassen. Es sollte immer davon ausgegangen werden dass sich den Schaden ein Sachverständiger der Versicherung anschauen will, und wenn man sich dann verplappert und dieser misstrauisch wird kann es nicht nur passieren dass gar nicht gezahlt wird sondern dass man neben dem Verlust der Versicherung noch einer Anklage wegen Betrugs entgegensehen kann.
Der eigentliche Schaden ist durch "bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser" entstanden. Das ist über die Gebäude- und Hausratversicherung gedeckt. Die Gebäudeversicherung nimmt, wenn möglich den Verursacher in Regress.
Nein, mit der wahren Geschichte bekommst Du da nichts, weil Katzen nicht haftpflichtversichert sind. Hast Du denn über Deine Hausratversicherung, oder die Deiner Mutter keine Privat-Haftpflicht, die ist eigentlich in der Hausratpolice mit angegeben. Dann würdest Du was kriegen, aber nur über die Haftpflicht-Versicherung, guck mal in die Police, die tritt dann in Kraft, wenn DU jemandem einen Schaden zufügst (unbewußt) wie hier z.B. Wasserhahn aus Unaufmerksamkeit nicht richtig zugedreht, durch Hereinrutschen eines Waschlappens oder dgl. wurde der Abfluß verstopft. Es muß aber der Schaden ANDERER sein, z.B. der Mieter unter Dir, Deinen eigenen Schaden bekommst Du da auch nicht. Oder, Du hattest Besuch, z.B. Deine Mutter, dann müßte sie das über Ihre Haftpflicht melden. Jetzt sehe ich gerade, daß Ihr eine Haftpflicht habt. Also, Deinen Schaden muß jemand übernehmen, der NICHT in Deiner Wohnung wohnt. Hoffe, Du hast Glück, manche Versicherungen tun sich schwer mit dem Zahlen, die kassieren alle lieber.......aber vielleicht habt Ihr einen guten Vertreter.
gut, ich lasse mich belehren, ich weiß absolut nicht, daß es eine Haftpflicht für Katzen gibt. Ich denke sowieso, daß es auch ein Gummiband ist, daß man je nach "Wissen" ziehen kann, aber OK, ich nehme alles zurück.
Das ist total daneben @ eklezeitalter
[…] weil Katzen nicht haftpflichtversichert sind.
Ich hatte aus den Versicherungsbedingungen der Versicherungsgesellschaftzitiert, bei der die Fragestellerin versichert ist. Das hast Du bestimmt nur überlesen, sonst wäre der Satz nicht zustande gekommen.
@ekelzeitalter Lass es sein Antworten zu schreiben zu deren Thema du kein Wissen hast. Mit Versicherung und Haftungsrecht kennst du dich wirklich nicht aus!