Ab wann gilt ein Zimmer als unbewohnbar?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Der Vermieter hat eine Mindesttemperatur zu gewährleisten, die je nach Gerichts-Entscheidung und je nach Raum zwischen 18 und 21°C liegt. Der Vermieter muß in dem Zeitraum vom 1. Oktober bis 30. April dafür sorgen, dass in den vermieteten Räumen eine Mindestraumtemperatur erreicht werden kann.Während des restlichen Jahres muß die Heizung in Betrieb genommen werden, wenn 3 Tage lang um 21 Uhr die Außentemperatur unter 12°C liegt. Dann muß die Heizung ebenfalls in Betrieb genommen werden. Folgende Mindesttemperaturen wurden durch Gerichtsurteile festgelegt, sie gelten zwischen 6 und 24 Uhr: Wohnzimmer 21°C , Ess- und Kinderzimmer 20°C, Badezimmer 23°C und Schlafzimmer 18°C. Die Warmwasserversorgung muß das genze Jehr über rund um die Uhr in Betrieb sein und eine Mindesttemperatur zwischen 40 un 50°C haben. Also Euer Zimmer ist nicht bewohnbar und Euer Vermieter muß sich bewegen. Entweder er isoliert die Außenwand so, daß eine vernünftige Temperatur im Zimmer miit der vorhandenen Heizung erreicht werden kann.Oder aber die Heizung muß angepasst werden. Auf alle Fälle solltet Ihr Euch von einem Mieterverein oder einem Fachanwalt beraten und helfen lassen! Ob eine Mietminderung und in welcher Höhe, kann Euch dann von denen auch gesagt werden. Deine Frage, ob Du das Zimmer auf seine Kosten renovieren lassen kannst ist ja verständlich, aber nicht unbedingt zu empfehlen. Wollt Ihr von innen Isolierung aufbringen? Das ist nicht unbedingt empfehlenswert. Die beste Variante ist und bleibt eine vernünftige Außenisolierung. Ist denn der Heizkörper eigentlich groß genug dimensioniert für das Zimmer? Wie groß ist das Zimmer? Wie groß ist Euer Heizkörper und welche Ausführung ist er. Also wieviel Heizflächen und wieviel Strahlungsflächen hat er? Die Strahlungsflächen sind die gebogenen Blechteile an den Heizflächen, Oder ist es ein Rippengheizkörper? Dann ist die Größe der einzelne Rippe und die Anzahl der Rippen entscheidend. Mit welcher Vorlauftemperatur arbeitet Eure Heizung? Anhand der Angaben kann die Größe bestimmt werden.

Kassandra1002 
Beitragsersteller
 26.02.2015, 23:17

Das Zimmer ist ca. 10qm groß und die Strahlungflächen habe ich gerade mal gezählt, die gebogenen Rippen sind 13. Ich würde auch sagen, dass der Heizkörper schon viel Wärme abgibt, da das Zimmer aber anscheinend nicht isoliert ist, kommt nirgendwo Wärme an. Der Boden ist gefliest und an den Wänden und Decken ist nur Holz wie in einer Sauna. Aber ich werde deinen Rat befolgen und mich in einem Mieterverein anmelden, denn eigentlich würde ich gerne hier wohnen bleiben, allerdings geht das für meine Tochter in diesem Zimmer nicht. Da muss was nachgebessert werden. Danke für deine Antwort.

BigLittle  27.02.2015, 01:04
@Kassandra1002

Mit dem Heizkörper haben wir uns offnensichtlich mißverstanden. Hier findest Du den Aufbau der Plattenheizkörper: https://www.unidomo.de/media/image/hk_typen.gif Diese gebogenen Bleche die an der Heizfläche angeschweisst sind nennt man Strahlungsfläche. Z.B. besteht der Typ 11 aus einer Heiz- und eine Strahlungsfläche. Hier kannst Du selber überschlagen ob der Heizkörper mit seiner Leistung ausreicht. xxx.heizungshandel.de/gesamtkatalog/heizkoerperberechnung.html Die x stehen für w, wegen der Begrenzung der Links.

Wende dich an einen Mieterverein.

Meine Wohnung ist übrigens völlig unisoliert, und trotzdem komme ich auf 20 Grad. Ist allerdings von anderen Wohnungen umgeben, also oben und unten

Kassandra1002 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 23:33

Das Zimmer ist hat zu 2 Teilen Außenwände, eine Wand zum Hausflur, der auch nicht beheitzt wird und nur eine Wand zur Restwohnung. Untendrunter ist ein leerstehender Geschäftsraum und obendrüber Dach. Die besten Bedingungen, oder? :-)

Als die Temperaturen im Minusbereich waren, waren es nie mehr als 8C

Das ist dann unbewohnbar.

Abgesehen davon verbratet Ihr so Unmengen an Heizenergie, die Ihr auch zahlen müsst.

Lasse Dich beim Mieterverein beraten.

Bevor Du die Miete minderst, musst Du dem Vermieter Gelegenheit zur Nachbesserung geben und diese auch schriftlich unter Fristsetzung anmahnen.


Vor allem in den Wintermonaten hat der Mieter das Recht, in einer warmen Wohnung zu leben. Fällt die Heizung aus oder meint der Vermieter, 17° Celcius genügten, beeinträchtigt er die Gebrauchstauglichkeit der Wohnung. Damit begründet er einen Mangel und der Mieter darf die Miete mindern.

http://www.mietminderung.org/mietminderung-zimmertemperaturen/

Hi,

gehe zu einen Mieterschutzbund in deiner Wohnnähe. Dort sind Fachleute und Anwälte die dich Beraten können und alles notwendige in die Wege leiten werden. Dafür bezahlst du nur einen Jahresbeitrag von ca. 80€.

http://www.mieterschutzbund.de/start.php?nav=11

Das ist der beste Rat den du bekommen kannst!

Bei den Temperaturen kanst du nicht nur eine mietminderung sondern auch nach eine Schadenserasatzklage wegen Körperverletzung gegen den Vermieter Einreichen.Ein haus sollte immer Wärmegedämt sein und deshalb nicht vom Laien gemacht werden.On diesem fall muß der vermieter entweder für abhielfe schaffen oder darauf verzichten dieses zimmer zu vermieten.aber sowas kann zb auch durch das Wohnungsamt festgestellt werden dann hat man auch gute Argument vor Gericht. ich würde dem vermieter sagen wen er das nicht sofort beseitiegt werde ich dan eine körperverletzungsklage einreichen da die Raumtemperatur nachts mindesten auf 18 Grad kommen muß.Auch würde ich ihn zusätlich schriftlich mit fristsetzung auffordern das Problem fachgerecht zu beseitiegen,will er das nicht dann schalte einen anwalt ein. Bitte mit Rückschein .

Kassandra1002 
Beitragsersteller
 25.02.2015, 23:37

Wohnamt, danke, das ist eine gute Idee. Ich werde ihn morgen erstmal anrufen und mit ihm reden, bisher haben wir eigentlich ein gutes Verhältnis, mal sehen, wie er reagiert.