Werden die Kosten für eine Ersatzwohnung im Falle eines Wasserschadens vom Jobcenter bezahlt?
Sachverhalt:
Meine Wohnung war durch einen Wasserschaden, verursacht durch einen anderen Mieter, für ca. 4 Monate nicht bewohnbar.
In diesen 4 Monaten kam ich im Hause meiner Eltern unter. Sie stellten mir die Räumlichkeit, den Strom, Wasser (warm+kalt), etc., was sie nun zurückerstattet bekommen wollen.
Wer tritt für die Erstattung der Kosten ein, und wie bekomme ich diese?
Danke. :)
11 Antworten
.... nein, denn die Damen und Herren dürfen nur leisten für eine Wohnung.
Für kostenfreie Ersatzwohnungen incl. Umzug sorgen genau deshalb wir Vermieter durch unsere VGV (die Beiträge bezahlen ja die MIeter) ggf. mit Hilfe der Damen und Herren Bürgermeister aus dem Rathaus.
Zudem bekommst Du ja sicherlich auch Hilfe von Deiner Hausratversicherung (die Beiträge dafür bekommst Du ja vom Jobcenter).
Eigentlich ist dafür die Gebäudeversicherung des Hauses zuständig, in dem der Wasserschaden war. Die Gebäudeversicherung deckt auch alle Folgeschäden des Wasserschadens ab - so z. B. auch Mietminderungen etc.
Auch die Unterbringung der betroffenen Mieter ist Sache des Vermieters, bzw. dessen Gebäudeversicherung
Und was soll die Gebäudeversicherung hier machen?
Den Schaden inkl. Folgekosten regulieren.
Der Mieter mindert die Miete und der Vermieter kann diesen Minderungsbetrag bei seiner Gebäudeversicherung geltend machen.
Ist die Wohnung zusätzlich unbewohnbar, nimmt sich der Mieter eine angemessene Ersatzunterkunft, stellt die Kosten dem Vermieter in Rechnung und der Vermieter kann diese dann ebenfalls bei seiner Gebäudeversicherung geltend machen.
Dickes, fettes NEIN.
Dem Mieter stehen keine Kosten für eine anderweitige Unterbringung zu, wenn der Vermieter für den Schaden nicht haftet. Und das tut er halt nur dann, wenn er den Schaden schuldhaft verursacht hat, z.B. wenn bekannt war, dass die Rohre reparaturbedürftig sind aber er nichts unternommen hat.
Und selbst in dem Fall reguliert die Ansprüche der Mieters nicht die Gebäudeversicherung sondern die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Das Schuldverhältnis aus dem Mietvertrag ist mit der 100% Mietkürzung erledigt und weitere Schadenersatzansprüche hat der Mieter nicht, wenn den Vermieter kein Verschulden trifft.
Als nächstes erzählst du mir auch noch, dass die Gebäudeversicherung den Schaden am Hausrat des Mieters begleicht, oder was?
Das muss nicht das Jobcenter übernehmen, sondern der Schadensverursacher!
Hat das JC deine Wohnung beschädigt? Nein...!
Hey nVega
Nein.
Für was soll der Steuerzahler denn noch aufkommen-dafür sind Versicherungen zuständig. Das JC ist nicht für deine Eltern zuständig.
Kannst du deine außergewöhnlichen Belastungen hieb- und stichfest belegen können die bei der Versicherung eingereicht werden.
Schätzen zählt nicht-Zahlen und Fakten auf den Cent genau,keine Versicherung will was verschenken.
Da es 100% Mietminderung bei einer unbewohnbaren Wohnung gibt, bekommt das Jobcenter also den vollen Betrag wieder zurück.
Da es aber weiterhin für meine Unterkunft aufkommen muss und durch die Versicherung nur Mehrkosten (wenn ein Hotel teurer wäre als die Wohnung an sich) abgedeckt werden, ist nun die Frage ob sie in diesem Falle zumindest für die entstandenen Kosten in der Ersatzwohnung aufkommen.
Das Jobcenter bekommt also die vollständige Miete zurückerstattet, und könnte deshalb für geringfügige Kosten aufkommen, welche nur einen kleinen Prozentsatz der Miete betragen.
Da es 100% Mietminderung bei einer unbewohnbaren Wohnung gibt, bekommt das Jobcenter also den vollen Betrag wieder zurück.
Hat das JC schon zurück bekommen?
Um Mehrkosten Deiner Eltern geltend zu machen, müßtest Du diese schon einzeln nachweisen können. Oder aber Du hast einen Mietvertrag abgeschlossen, der Dir die Unterkunft samt aller Nebenkosten für die Zeit der Unbenutzbarkeit Deiner Wohnung gewährt. Weiß aber nicht, ob das JC das übernimmt, wenn es Deine Eltern sind. Kommt wohl auch auf Dein Alter an.
Kurze, klare Antwort zu Deiner Frage: Nein!
Darf ich davon ausgehen, dass Du die Miete für Deine reguläre Wohnung vom Jobcenter bekommst? Oder sie wird direkt an den Vermieter gezahlt?
Hast Du dann Deinen 4-monatigen Aufenthalt bei den Eltern auch dem Jobcenter gemeldet, damit es in dieser Zeit keine Miete mehr zahlt? Ich glaube nicht. Liege ich richtig?
Wenn also das Jobcenter an den Vermieter bezahlt hat, hat dieser Geld in dieser Zeit zu Unrecht erlangt. Das Jobcenter hätte in dieser Zeit die Dir die Beihilfe weiter zahlen müssen und Du davon Deine Eltern.
Ich nehme an, der Wasserschaden war ein Leitungswasserschaden. Dafür ist der Vermieter versichert über eine Wohngebäudeversicherung. Diese trägt nicht nur die Kosten der Sanierung des Gebäudes, was z. B. die Bautrockung einschließt. Und sie trägt auch Mietausfall und ggf. Kosten für Ersatzunterbringung.
Die Rechnung geht nun so:
4 Monate nicht in der Wohnung wohnen = 4x Miete erspart.
Eltern vermieten an Dich vorübergehend Wohnraum incl. aller Kosten. Dazu haben sie bestimmt mit Dir einen Mietvertrag vereinbart. Wenn nicht, dann solltet ihr das noch nachträglich tun.
Der Kostenansatz könnte in etwa so lauten:
Möbliertes Zimmer 15 m² a 15 € pro Monat = 225 € je Monat = € 900,-. Die Miete enthält auch Strom/Wasser/Heizkosten/Küchenbenutzung, also alles. Diesen Betrag würdest Du Deinen Eltern schulden.
Dein Mieter bekommt seinen Mietausfall von der Versicherung erstattet.
Die eingesparte Miete für die 4 Monate musst Du von den o. g. 900 € logischerweise abziehen. Übrig bleibt das, was die Versicherung Dir für die Ersatzunterkunft zahlen muss. Hast Du mehr Miete gespart, als bei den Eltern angefallen ist, gibt es gegenüber der Versicherung keinen Anspruch für die Ersatzunterkunft.Das Jobcenter hat hoffentlich in dieser Zeit weiter an Dich gezahlt.
Hat das Jobcenter in dieser Zeit die Beihilfe aber nicht an Dich überwiesen, sondern direkt an den Vermieter, so hat dieser den o. g. Betrag an Deine Eltern zu zahlen und wenn er vom JC mehr bekommen hat, als die Eltern verlangen, muss er die Differenz an das JC zurück erstatten. Er darf schließlich nicht zweimal kassieren.
Das ist mal eine fundierte und gute Anwort bis auf einen Punkt (in dem ich mich schon in den anderen Kommentaren streite).
Bitte nenne mir hier den Anbieter, der in der Gebäudeversicherung für ein vermietetes MFH die Hotel-/Unterbringungskosten der Mieter erstattet. Mir ist keiner bekannt.
Und sie [die Gebäudeversicherung] trägt auch Mietausfall und ggf. Kosten für Ersatzunterbringung.
Conti, Bayerische Versicherungskammer, LVM
Mit diesen hatten wir in Sachen Wohngebäude schon zu tun und auch über dieses Thema gesprochen, wenn auch noch nicht gebraucht.
Hier aus den Bedingungen der LVM:
Hotelkosten und die Kosten zur Betreuung von Haustieren nach einem Schadensfall bis 150 Euro pro Tag für maximal 200 TageSorry aber das stimmt einfach nicht. Hier ist Bedingungen lesen angesagt.
Aus den VGB2017 der LVM:
7. Hotelkosten und Kosten für die Betreuung von Haustieren
b.) Voraussetzung für den Ersatz der Kosten ist, dass
aa.) Die vom Versicherungsnehmer selbstgenutzte Wohnung unbewohnbar ist [...]
Aus den Bedingungen der Conti:
Diese Regelungen sind der absolute Standard aber umfassen eben genau den hier geschilderten Fall nicht. Ich hab nicht umsonst gezielt nach Hotelkosten für Mieter im vermieteten MFH gefragt. Diese Kosten versichert schlichtweg keiner. Bzw. wenn dann werden nur Hotelkosten ODER Mietausfall erstattet, niemals beides.
Der Mietausfall ist ja aber ein Schaden welcher dem Vermieter entstanden ist. Diesen reguliert (sofern mitversichert) tatsächlich die Gebäudeversicherung. Aber halt an den Vermieter.
Der Mieter kann von der gesparten Miete eine anderweitige Unterkunft finanzieren. Falls diese teurer als die gesparte Miete ist, kommt für die Differenz die Gebäudeversicherung nicht auf.