Wohnung durch Ruß nach Brand im Keller nicht bewohnbar wer zahlt Unterkuft?

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Die Kosten für eine Ersatzunterkunft wegen Unbewohnbarkeit der eigenen Wohnung nach einem Brandschaden können über Deine Hausratversicherung reguliert werden. Dabei ist sowohl der Zeitraum (oft "bis zu 100 Tage") als auch die Höhe (z.B. 1/1000 der Versicherungssumme) begrenzt. Die Miete kannst Du während der Dauer der Unbewohnbarkeit auf 0 mindern. Du solltest den Schaden also umgehend Deiner Hausratversicherung melden und das weitere Vorgehen dort abstimmen.

Kirka 
Beitragsersteller
 21.01.2015, 09:35

Danke :)

Versicherung sagt ich kann mir selbstverständlich eine Unterkunft suchen. (Lebensgefährte gerade im Ausland von der Arbeit her). Aber auch gar nicht so leicht etwas zu bekommen. Bei 5 Wochen wäre ja ein Ferienhaus das beste, aber so easy scheint das nicht zu sein...

Bin erst mal bei Verwandten und wenn ich bis morgen nichts habe dann nehme ich ein Hotelzimmer.

dafür ist die deine eigene Hausratversicherung zuständig, die sich dann evtl. mit dem Brandverursacher zusammen schließt und sich dort die Kosten wieder holt.Es steht euch eine angemessene Unterkunft zu, also kommt auch eine Pension/Hotel in Betracht Es geht hier ja nicht nur um das Ausziehen sondern auch um Möbel..... die beschädigt sind, Teppiche, Gardninen, Wäsche usw die ersetzt werden müssen, weil der Gestank nicht mehr rauszubekommen ist. Am besten du sprichst so schnell es geht mit eurer Hausverwaltung/Vermieter

Das sollte der Vermieter mal mit der Gebäudeversicherung abklären.

Das verstehe ich nicht. Die Wohnung wird derzeit noch bewohnt und weil ein Herr meinte, dann nun plötzlich nicht mehr? Glaube ich nicht. Zudem ist zuständig für die eigenen Gegenstände die Hausrat und für den Gebäudeschaden die vom Mieter bezahlte VGV und die ordnet auch die Ersatzunterbringung. Alles eigentlich ganz einfach. Viel Glück.

Folgeschäden müssen von der Gebäude- oder HausratV im Rahmen der Höchstgrenzen übernommen werden.

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