Jobcenter muss Umzug bei Allergie durch Wohnungsschimmel genehmigen?
Ich habe eine starke Schimmelallergie und diesen massivst im Badezimmer.
1. Muss das Jobcenter nun einen Umzug genehmigen, auch wenn die neuere Wohnung teurer ist?
2. Muss das Jobcenter Hotelkosten übernehmen bis ich eine neue Wohnung gefunden habe, da meine jetzige ja unbewohnbar ist?
8 Antworten
Nein, so einfach geht das nicht.
Hat sich Schimmel gebildet, ist dieser fachgerecht zu beseitigen. Hierzu ist der Vermieter zu informieren und unter Fristsetzung aufzufordern Abhilfe zu schaffen.
Es sollte auch sichergestellt sein, daß der Vermieter insoweit überhaupt in der Verantwortung ist und nicht etwa unzureichendes Lüften und Heizen die eigentliche Ursache für den Schimmelbefall sind.
Es kommt zunächst einmal auf die objektive Lage an. Im Zweifel wird nur ein Sachverständiger ermitteln können, ob Schimmelbefall vorliegt und, ob der gesundheitsgefährdend ist.
Das Jobcenter wird der an Deinem Wohnort maximal zulässigen Miete zustimmen, mehr nicht.
Wenn akute und ernsthafte Gesundheitsgefahren aus der Mietsache erwachsen muß der Vermieter ein Hotel bezahlen. Wahrscheinlich bekommst Du das Geld dafür erst nach einem in 2 Instanzen gewonnenen Zivilprozess.
Du musst erst den Vermieter informieren. Wenn du es getan hast und dieser nichts tut, darfst du umziehen, da wird das Jobcenter zustimmen. Die Miete der neuen Wohnung darf jedoch nicht die zugelassene Miete überschreiten. Wenn du da noch im Darf bist, wird das Jobcenter dann auch zustimmen.
Du darfst immer umziehen. Nur wenn du Umzugskosten oder/und Kaution beantragen musst, ist eine Zustimmung des Jobcenter erforderlich.
Die Zusicherung für den Umzug wirst du auf schriftlichen formlosen Antrag sicher bekommen, aber keine Zusicherung für die Kostenübernahme für unangemessene KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung !
Zunächst wäre dein Vermieter zuständig, diesen musst du schriftlich mit Fristsetzung auffordern diesen Schimmel zu beseitigen, macht er das nicht, dann müsste dieser die Kosten für eine andere Unterkunft tragen und nicht das Jobcenter.
nein. Vermieter, der muss das abstellen. oft ist es fehler der Mieter. Stichwort Stosslüften, wenn kein Baumangel vorliegt.
Ist Deine Schimmelallergie vom Arzt getestet worden? Evtl. auch Bettmilbenallergie. Kannst ja mal Milbopax googeln.