Nutzungsausfall nach Brand
Hallo,
vielleicht kann mir einer weiter helfen:
Wenn man eine Hausratversicherung abgeschlossen hat mit dem Zusatz für den Fall eines Brandes:
"Kosten für die Unterbringung - mit Frühstück - bis 2 Promille der Versicherungssumme oder 35 Euro pauschal pro Tag, wenn Ihre Wohnung durch den Schaden unbewohnbar ist. Dies gilt für höchstens 150 Tage"
Und man kann im gleichen Haus wo es brannte mit in einer Wohnung in der Zeit der Renovierung wohnen (es ist nicht die Wohnung des Mieters wo es brannte), darf dann der Versicherer einfach den Tagessatz kürzen (nur noch 15 € pro Tag) mit der Begründung:
Das Gebäude ist ausreichend groß und verfügt meines Wissens nach über Ausweichmöglichkeiten außerhalb der betroffenen Räume. Insofern kann nur eine Pauschale in Ansatz gebracht werden . Diese liegt bei ca 15 €/ Tag.
Wäre schön, wenn mir hier jemand weiterhelfen kann.. Ist auch erst einmal rein interessehalber, weil ich immer davon ausgegangen bin, wenn man so etwas abschließt, dass es unabhängig davon ist, wo man in der Zeit wohnt, da die Wohnung ja nunmal nicht nutzbar ist..
Vielen Dank im Voraus Liebe Grüße
3 Antworten
Hotelkosten kann man mit einer Rechnung nachweisen. Erfolgt die Unterbringung bei Bekannten / Freunden etc., entstehen dort kaum zusätzliche Kosten. Daher wird lediglich eine Pauschale von bis zu 15,00 €/Nacht in Ansatz gebracht, um mögliche zusätzliche Kosten (Mehrverbrauch Wasser, Müll etc.) damit abzudecken. Dieses Vorgehen des Versicherers ist rechtlich in Ordnung und allgemein üblich.
Der Frage und der Beschreibung dazu besagt doch schon alles. Es brannte doch nicht in der hausratversicherten Wohnung und somit kommt nur der gekürzte Tagessatz zur Geltung.
Wenn man Versicherungen abschließt darf man nur davon ausgehen was in den AGB´s steht.
Das klärst du am besten mit deinem Versicherungsmakler, der wird dir weiterhelfen.