Wer zahlt Hotelkosten bei verschimmelter Wohnung?

6 Antworten

Die bezahlt ihr selber von der gesparten (weil nicht zu zahlenden) Miete. Ihr könnt auch mal bei eurer Hausratversicherung fragen, ob dort Hotelkosten mitversichert sind (unter der Annahme, dass auch euer Hausrat beschädigt wurde und nicht nur das Gemäuer). 

Immer der Verursacher! Da es sich ja nicht um ein Heiz- und Lüftungsproblem gehandelt hat, sondern um einen Baumangel, zahlt der Vermieter und dem kann es auch Wurscht sein, denn für sowas hat man eine Gebäudeversicherung. Die übernehmen soweit ich weiß, auch Hotelkosten (die meisten jedenfalls), sofern man nicht "supergünstig" abgeschlossen hat.

NamenSindSchwer  20.06.2017, 14:31

Und wo hat der Vermieter bitte den Schaden schuldhaft verursacht? Das wäre nur der Fall, wenn bereits vorher bekannt war, dass das Rohr schadhaft war und dennoch nicht getauscht wurde. 

Ansonsten haftet der Vermieter nicht. 

Hotelkosten sind auch üblicherweise nicht über die Gebäudeversicherung (definitiv nicht bei einem vermieteten Objekt) gedeckt, sondern über die Hausratversicherung. Von der Gebäudeversicherung wird der Eigentümer vermutlich die ihm entgangenen Mieteinnahmen erhalten (da die Mieter natürlich keine Miete zahlen müssen, wenn die Mietsache nicht nutzbar ist). 

pharao1961  20.06.2017, 14:34
@NamenSindSchwer

Wer soll denn sonst haften? Der liebe Gott? Das defekte Rohr ist fester Bestandteil des Gebäudes. Das Gebäude gehört dem Vermieter. Also haftet er.

Bei einem Brand in einem Mietshaus hat meine Gebäudeversicherung auch die Hotelkosten übernommen + entgangene Mieteinnahmen.

NamenSindSchwer  20.06.2017, 14:36
@pharao1961

Wer soll denn sonst haften? Der liebe Gott?


Nein. Es haftet in der Tat NIEMAND, wenn kein Verschulden vorliegt. Stell dir vor, auch in Deutschland muss nicht immer irgendjemand zahlen und es können Menschen auf ihrem Schaden sitzen bleiben. Für Fälle wie hier schließt man eine Hausratversicherung ab. 

pharao1961  20.06.2017, 14:49
@NamenSindSchwer

Also bei einem Wasserrohrbruch zahlt meine Gebäudeversicherung DEFINITIV. Sie zahlt nur keine Schäden die (wie war das noch...?) defekte Abwasserleitungen außerhalb des Gebäudes (oder so ähnlich). Wasserzuleitungen innerhalb des Gebäudes zahlt sie.

Ein Mieter hatte bei einem Untertischspeichergerät eine falsche Mischbatterie angeschlossen. Irgendetwas ist geplatzt - riesen Wasserschaden auf einer Holzbalkendecke. Versicherung hat anstandslos gezahlt; das Trocknen, neue Fliesen, usw...


NamenSindSchwer  20.06.2017, 15:00
@pharao1961

Öhm...kein Mensch bestreitet, dass die Gebäudeversicherung bei einem LW-Schaden die Renovierungskosten (trocknen, malern, tapezieren etc.) trägt. Gegebenenfalls wird sogar das beschädigte Teil der Rohrleitung bezahlt, wenn ein Bruchschaden vorliegt. 

Aber die Hotelkosten werden höchstwahrscheinlich nicht gezahlt, weil das in der Gebäudeversicherung in der Regel nicht zu den sog. versicherten Kosten zählt. Bei einer vermieteten WE ist dem Vertragspartner der Versicherung (also dem Eigentümer) ja nicht mal ein Schaden entstanden, weil er die Hotelkosten seines Mieters nicht zu tragen hat. 

pharao1961  20.06.2017, 15:03
@NamenSindSchwer

Er haftet aber doch für den Gebrauch seiner vermieteten Wohnung. Wenn nun die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, ist die Mietsache doch nicht mehr frei von Mängeln.

Vielleicht gibt es ja Versicherungen, die die Hotelkosten nicht zahlen, aber für mein Rechtsempfinden haftet auf jeden Fall der Vermieter für den Wohnungsersatz.

NamenSindSchwer  20.06.2017, 15:47
@pharao1961

Du wirfst hier einige Begriffe durcheinander...

Wenn nun die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist, ist die Mietsache doch nicht mehr frei von Mängeln.

Vollkommen richtig. Aber das ist mit der Einstellung der Mietzahlung vollständig ausgeglichen. In der Frage geht es ja um zusätzliche Entschädigung.

Der Vermieter hat die Pflicht dem Mieter die Mietsache zur Verfügung zu stellen und der Mieter muss Miete zahlen (§535 BGB).

Entsteht während der Mietzeit an der Mietsache ein Mangel kann der Mieter die Miete kürzen oder die Zahlung ganz einstellen (§536 BGB). Und damit ist das Thema auch vom Tisch. Was der Mieter dann mit der gesparten Miete macht ist sein Bier. Kann ins Luxus Hotel ziehen und muss die Differenz dann halt selber zahlen oder kommt bei Verwandten unter und hat so vl. sogar noch was übrig. 

Weitere Schadenersatzansprüche KÖNNEN möglich sein. Siehe hierzu §536a BGB. Voraussetzungen hierfür:

- Vermieter hat den Mangel schuldhaft zu vertreten. Das ist das was ich weiter oben geschrieben habe. Wenn KEIN Verschulden vorliegt, keine weitere Haftung. Wenn der Vermieter von einem schadhaften Rohr wusste und dieses nicht ausgetauscht hat, dann würde er tatsächlich für die Hotelkosten aufkommen müssen, da er dann haftet.

- oder falls der Vermieter mit der Beseitigung des Mangels in Verzug kommt.

Der zweite Punkt ist interessanter. Irgendwo schrieb der FS glaube ich, dass der Schaden schon eine Weile besteht (klar, Schimmel entsteht nicht von heute auf morgen). Aber: So lange wird der FS ja nicht schon im Hotel wohnen, offensichtlich steht der "Auszug" jetzt erst an. Mit der eigentlichen Frage (den Hotelkosten) hat die verzögerte Beseitigung (falls es denn überhaupt eine ist) also nichts zu tun. Es fehlt also die Kausalität zwischen der Forderung (Hotelkosten) und dem Verschulden. Auch bei rechtzeitiger Beseitigung des Mangels wären die Hotelkosten entstanden. 

Unter Umständen wären zusätzliche Schadenersatzansprüche möglich, wenn die verzögerte Beseitigung irgendwelche anderen Schäden vorgerufen hat (z.B. Schäden an Möbeln aufgrund des Schimmels). Oder auch wenn der FS nun ins Hotel zieht und sich der Vermieter erst in einem Monat um die Renovierung kümmert. Dann kann man sicherlich argumentieren, dass ein Teil der Hotelkosten vom Vermieter zu tragen ist, da diese ja dann aufgrund Verschulden des Vermieters (verzögerter Baubeginn) höher ausfallen als nötig. 

Ansonsten: Der Vermieter muss NICHT für die Kosten der anderweitigen Unterbringung aufkommen. 

pharao1961  20.06.2017, 16:29
@NamenSindSchwer

Es stand aber doch nix da, dass die Mietzahlung völlig einbehalten wurde. In dem Fall zahlt der Vermieter natürlich nicht AUCH NOCH die Hotelkosten. Ich bin davon ausgegangen, dass die Mietkosten weiter gezahlt werden. Es war in der Frage jedenfalls nichts von Mieteinbehalt geschrieben.

Wenn die Wohnung unbewohnbar ist, dann könnt Ihr die Miete um 100% mindern.

Mit der eingesparten Miete könnt Ihr dann eine Ersatzunterkunft bezahlen.

Alternativ würde ich hier das Gespräch mit der Hausratversicherung suchen. Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass die Versicherung die Kosten der Ersatzunterkunft (zumindest teilweise) übernehmen kann.

wer ist denn für den schaden verantwortlich?

wenn der VM, dann muss er auch eine alternative unterkunft stellen.

wenn ein dritter, dann dieser, wenn ihr, dann ihr...

MuckiAsk 
Beitragsersteller
 20.06.2017, 14:20

Schuld sind wir an dem Schaden nicht. Der Vermieter hat seit Monaten die Infos mit dem Schimmel. Also wer haftet für die Hotelkosten ?

Vllt Gesetzestext ?

FragenShop  20.06.2017, 14:26
@MuckiAsk

meine antwort nicht verstanden?

Die Kosten werden auf euch sitzen bleiben.