TÜV/HU ohne Mängel erteilt, aber Querlenker defekt?
Hallo,
ich habe vor 2 Tagen einen
Passat 3B von einem privaten Verkäufer erworben. Habe mir den Wagen
genau angesehen und Probe gefahren. Macht einen sehr gepflegten
Eindruck (nichts verschlissen, keine Kratzer, Beulen, neue Bremsen
und dergleichen mehr). Außerdem liegt ein NEUER HU-Bericht von
Februar 2011 vor, in dem das Fahrzeug OHNE MÄNGEL vorgeführt wurde.
Bin dann zur Inspektion zu ATU gefahren (mache ich immer so wegen der
Mobilitätsgarantie, außerdem war sowieso Ölservice fällig). Dort
wurden diverse Mängel festgestellt (Stoßdämpfer defekt, Querlenker
ausgeschlagen, Bremsschläuche so gut wie kaputt,...). Ein gerade vor
Ort befindlicher unabhängiger Prüfer von der DEKRA hat gesagt, dass
mit diesen Mängeln die Plakette NIEMALS hätte erteilt werden dürfen
und mußte ihm versprechen, dass ich mich bei der Prüfstelle melde,
bei der die Prüfung gemacht wurde. Jetzt meine Frage: Wenn die HU in
betrügerischer Absicht bzw. aus "Gefälligkeit" erteilt wurde was kann
passieren?
1. Wird mein Fahrzeug evtl. stillgelegt?
2. Muß ich den
unehrlichen DEKRA-Prüfer in Regress nehmen (Betrug), den Verkäufer
(arglistige Täuschung) oder beide?
3. Was muss ich noch
beachten?
Für jeden Tipp und Hilfe bin ich sehr dankbar. Vielen Dank
und Gruß, René
Vaillant
3 Antworten
Tja da wurde wohl ein bissl was gedreht. Stimmt die Kilometerzahl denn auch? Da wir auch öfter gedreht um den preis zu treiben. Ja ich rate dir auf jeden fall anzuzeigen. Ansonsten wirst du recht wenig chancen auf dein geld haben. Du wurdest ja arglistig getäuscht, was den vertrag nichtig macht.Vom kaufvertrag auf jeden fall zurück treten. Womöglich einen anwalt nehmen.
Zu meiner begründung: Du musst den schweine das handwerk legen. Schließlich hat man dir ein auto angedreht das dich durchaus in lebensgefahr hätte bringen können. Und damit das keinem mehr passiert solltest du eine anzeige machen.
Ich würde mich mit dem Prüfer mal in verbindung setzen der die Plakette erteilt hat (der Name steht ja auf dem Prüfbericht)und bei der Dekra würde ich nachfragen was Du machen kannst und was auf dich zukommt!
Übrigends, so selten ist das nicht das man eine Prüfplakette trotz Mängel bekommt, ich habe bei meinem Peugeot damals die Plakette erhalten und hatte eine angebrochene Hinterachse!!
hm das ist sone sache bei privatkäufen, da gilt immer gekauft wie gesehen und der verkäufer verlässt sich ja auch drauf dass der tüv ordentlich prüft, es sei denn das war wirklich gefälligkeit, aber das musst du mal nachweisen......