TÜV Plakette erhalten trotz Mängelbericht
Hallo,
ich habe die TÜV Plakette erhalten, obwohl im Prüfbericht erhebliche Mängel festgestellt wurden, mit dem Hinweis, dass eine Wiedervorführung erforderlich ist.
Muss ich jetzt nachbessern lassen oder nicht?
Kompletter Sachverhalt Ich war heute mit meinem Auto bei der Dekra, um den TÜV zu machen. Während der Prüfung war ich die ganze Zeit anwesend. Der Prüfer wies mich auf einen geringfügigen Marderbiss hin und auf ausgetretenes Öl. Meinte aber, dies sei noch in Ordnung. Beide Abblendlichter waren etwas zu tief eingestellt, was er selbst mit einem Schraubenzieher beseitigte. AU war komplett OK. Anschließend klebte er mir die Plakette auf gab mir die Rechnung und den Prüfbericht und verabschiedete sich mit den Worten: "Bis in 2 Jahren."
Den Bericht habe ich erst zu Hause gelesen, dort steht nun folgendes:
"Sehr geehrter Kunde, an Ihrem Fahrzeug wurden erhebliche Mängel festgestellt. Eine Wiedervorführung ist innerhalb eines Monats erforderlich. Festgestellte Mängel:
*Abblendlicht links Einstellung wesentlich zu niedrig (E)
-Abblendlicht rechts Eisntellung wesentlich zu niedrig (E)
-Elektrische Leitung vorn leichter Isolationssschaden (G)
-Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (G)
-Umweltbelastung: Getriebe ölfeucht (G)
Die mit * gekennzeichneten Mängel wurden um 10:15 Uhr festgestellt und um 10:41 Uhr behoben"
Was ist jetzt wichtiger der Prüfbericht oder die Plakette?
5 Antworten
Ich würde sagen dass die Erheblichen Mängel mit einem * Markiert waren. Die zu niedrig eingestellten Scheinwerfer hat der Prüfer dann richtig gestellt. Es blieben dann eigentlich nur noch geringe Mängel übrig, die Kennzeichnung ist das G und E dahinter und das Auto hat die HU (TÜV ist eine Prüforganisation und nicht das was umgangssprachlich gemeint ist) bestanden. Du müsstest im Fz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) auch den entsprechenden Stempel erhalten haben und die nächste HU-Fälligkeit da eingetragen bekommen haben.
Warscheinlich liegt das Problem in der kürzlich geänderten Prüfsoftware, der Computer hat nicht übernommen dass die erheblichen Mängel an Ort und Stelle behoben wurden und hat einen falschen Prüfbericht ausgedruckt den der Prüfer auch nicht gelesen hat. Du solltest also nochmals zurück, den Prüfer darauf ansprechen und ihn darum bitten Dir einen korrigierten Prüfbericht auszudrucken. Falls Du irgendwann die Rechtmässigkeit der gültigen HU belegen musst kannst du sonst regelrecht Probleme bekommen.
Absolut korrekte, richtige und sinnvolle Antwort.
Hallo Cris84,
tja... Das ist schon äußerst seltsam. "Wichtiger" ist natürlich der Prüfbericht. Nur wirst du mit der originalen Dekra-Plakette wohl kaum Ärger kriegen bei Verkehrskontrollen o. ä. Jedoch hast du spätestens dann ein Problem, wenn du den Wagen mit gültiger HU veräußern willst oder ihn nach dem Abmelden wiederzulassen willst.
Und festgestellte Mängel - erheblicher oder geringfügiger Natur - musst du immer umgehend beheben.
Hatte mal sowas ähnliches und bin trotzdem zur Nachuntersuchung gefahren da hat mir der Prüfer gesagt daß ich doch eine Plakette habe warum ich da wäre , habe trotzem gesagt er soll nachschauen und mein Bericht ändern aber ich hätte es auch bleiben lassen können. Also lass es es ist gut so wie es ist :-)
wenn der stern über dem zweiten zu niedrig eingestellten Scheinwerfer fehlt, wurde hier einfach vergessen den Mangel zu deaktivieren. Fahr nochmal hin und lass dir das bestätigen, sonst hast du keine gültige HU!
Schönen Gruß
ist doch egal du kanst es weiter fahren oder verkaufen was wilst du noch sei froh