Nachträglicher Mängeln in der Nachuntersuchung (HU)
Hallo. Wenn der Prüfer beim TÜV, Dekra, etc einen Mängel in der Nachuntersuchung finden, dann darf er ihn nicht beanstanden oder? Ich habe mir einen Wagen gekauft und der Vorbesitzer war beim Tüv, aber die HU wurde nicht bestanden. Hinterher hat er es geschafft die Sitzerkennung (diese matte im Sitz wegen Airbag) zu schrotten. Jetzt leuchtet die Airbag Lampe. Klar werde ich diese reparieren, aber ich muss den Wagen erstmal unbedingt anmelden.
4 Antworten
Der Prüfer hat - vorausgesetzt er bemerkt den Mangel - seit dem 01. Juli gar keine andere Möglichkeit, als das Fz. EM zu schreiben. Da er zur Nachprüfung den Km-Stand benötigt, wird er auch aufs Armaturenbrett sehen und dort die leuchtende Airbag-Leuchte sehen.
das mit dem "ohne Mängel"- das klappt nicht, und eine Reparatur wird natürlich empfohlen.. - mir ist mal auf der Fahrt zur Nachprüfung (wegen Bremsen) der Auspuff abgefallen (der war nicht angemeckert). Es gab zwar ein ziemliches Hallo ob der Lärmentwicklung, aber da die Bremsen in Ordnung waren gabs auch die Prüfplakette und im Prüfbericht stand dann "geringe Mängel, Auspuffanlage". Sofern der Prüfer bei dir also zufällig die Kontrolllampe bemerkt, wird es vermutlich ähnlich aussehen, d.h. fahr' ruhig zur Nachprüfung. Viel Glück.
vergiss es du bekommst mit dem fehler keine plakette und ohne keine zulassung.
Klemm die Airbagleuchte doch erstmal ab !