Fahrzeug zulassen - Tüv-Bericht oder reicht der Fahrzeugschein aus?
Hallo! Unter anderem braucht man zum Zulassen eines Fahrzeuges auch den letzten Tüv-Bericht. Ich habe ein Fahrzeug gekauft, dass noch bis Dezember 2015 Tüv hat. Den Tüv-Bericht habe ich vom Verkäufer aber nicht bekommen. Das habe ich erst gerade bemerkt, als ich Zuhause ankam. Auf dem Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil 1) steht aber unten links auf der Frontseite "Nächste HU (Monat und Jahr) 12.2015".
Reicht das aus um das Fahrzeug morgen zuzulassen oder muss ich den Verkäufer kontaktieren?
Danke für alle hilfreichen Antworten im Voraus!
6 Antworten
Der Stempel im KFZ-Schein reicht aus......
Ich hatte nie einen dabei....der TÜV -Gutachter hat den letzten Bericht im Laptop.....
Danke für deine Antwort. Hört sich ja schon mal gut für mich an. Ich werde es morgen einfach ausprobieren und berichten ob es geklappt hat.
Genau, erkundige Dich.....vllt. ist es ja auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich geregelt. ...????
Also ich habe heute morgen gar nicht erst erwähnt, dass ich keinen TüV-Bericht habe und so getan als wäre es das Normalste der Welt ein Auto ohne anzumelden. Und das war es wohl auch, ich wurde nicht einmal danach gefragt.
Ob man einen Bericht zur Zulassung braucht, hängt wohl von dem Grund ab, den pwohpwoh in seiner Antwort genannt hat:
"Der Stempel reicht nur aus, wenn der Prüfbericht der Zulassungsstelle schon mal vorgelegen hat, denn Stempel lassen sich leicht fälschen. Andernfalls braucht man eine Zweitschrift der Prüfstelle anhand der Fahrgestellnummer. Diese muss gebührwenpflichtig beantragt werden. Diese Kosten müsste der Verkäufer tragen, wenn er den Bericht nicht mehr hat."
Kann ich nachvollziehen, wenn das Auto innerhalb eines Landkreises verkauft und wieder angemeldet wird. Da der Verkäufer eine Stunde von dir entfernt wohnt, kann ich mir nicht vorstellen, dass es der selbe Landkreis ist und demzufolge der Prüfbericht der Zulassungsstelle schon einmal vorgelegen hat !?
Aber egal....es hat ja auch so geklappt !^^
Dankeschön....
Der Stempel reicht nur aus, wenn der Prüfbericht der Zulassungsstelle schon mal vorgelegen hat, denn Stempel lassen sich leicht fälschen. Andernfalls braucht man eine Zweitschrift der Prüfstelle anhand der Fahrgestellnummer. Diese muss gebührwenpflichtig beantragt werden. Diese Kosten müsste der Verkäufer tragen, wenn er den Bericht nicht mehr hat.
Das hört sich an, als wüsste jemand wovon er spricht. Der Grund klingt zumindest plausibel. Leider habe ich deine Antwort erst gelesen nachdem ich das Auto angemeldet habe. Da hätte ich mir heute morgen weniger Sorgen machen müssen. Naja, Danke für die Antwort!
Leider wird es unterschiedlich von den Zulassungsstellen gehandhabt. Normal reicht aber ein gut leserlicher Eintrag auf dem Fahrzeugschein aus. Notfalls mal an den Vorgesetzten wenden wenn ein Sachbearbeiter Probleme macht und nicht abwimmeln lassen.
Haha, einfach mal auf die Ka*ke hauen! Danke für deinen Rat :)
Aber auf die gute Art und Weise auf die ... hauen !
Falls der Verkäufer ihm nicht hat, kann der TÜV ( DEKRA ) eine Zweitschrift erstellen
Danke für die Idee! Falls alles andere scheitern sollte, dann ist es gut zu wissen, dass es auch diese Möglichkeit gibt.
Das hängt von der einzelnen Zulassungsstelle ab. Momentan ist das aber i.d.R. so, dass der HU Bericht verlangt wird, da in dem letzten Jahren vermehrt gefälschte Stempel aufgetaucht sind, Du kannst am Stempel ja sehen, welche Organisation die HU gemacht hat, dirt bekommst Du (meistens für 10 EUR Gebühr) ein Duplikat. Du brauchst dazu nicht in die Stadt zu fahren, wo die HU gemacht wurde. Wenn die HU z.B von DEKRA in Flensburg gemacht wurde, kannst Du Dir auch das Duplikat in Oberammergau abholen. Bei GTÜ / KÜS und den TÜV ist das ähnlich. Im Zweifelsfalle mußt du die HU halt neu machen, es ist ja eh nur noch ein Jahr Restlaufzeit,
Der reicht leider nicht aus. Man braucht den Bericht.