TÜV- Prüfer erteilte dem PKW eine Plakette trotz erheblicher Mängel Was kann ich dagegen tun?
Hallo, Es geht um den folgenden Sachverhalt: Ende Oktober habe ich ein Ein Auto gekauft, das zwei Jahre neuen TÜV hatte. Ich habe das Auto nicht angemeldet, weil ich mit anderen Problemen beschäftigt war. Nach einem Monat und 100 km nach der TÜV Prüfung war ich in der Werkstatt meines Vertrauens und da wurden zwei erhebliche Mängel festgestellt:
1) Handbremse - nicht ausreichende Bremskraft, was die Folge des Klemmenden Bremssatells ist; 2) traggelenk vorne rechts ausgeschlagen. Da vom Tag der TÜV Prüfung bis zur Feststellung der Mängel 100 km gefahren wurde, geht der Meister meiner Werkstatt davon aus (auch zurecht),dass die Mängel auch vor der TÜV Prüfung und während TÜV Prüfung bereits da waren. Daraufhin habe ich den Prüfingenieur angerufen. er füllt sich kaum verantwortlich dafür.Die Werkstatt hat mir empfohlen, ein Beweissicherungsgutachten erstellen zu lassen und damit zum Gericht. Ich haette das Recht bekommen. Der Prüfer kommt von Tuev/ Dekra sondern von einer anderen Prueforganisation und ist freiberufler. Tuevbericht enthält keine Mängel Was wuerdet Ihr tun?
5 Antworten
Nun, zu allererst ist der Prüfer auch nur ein Mensch und manchmal ist die Entdeckungs des Mangels auch von der Prüfsituation abhängig. Wenn der Prüfer das fahrzeug beispielsweise auf einer 2 Säulenbühne geprüft hat, bei dem die Räder frei hängen, dann kann es sein, daß die Kraft der FEderung so stark ist, dam man das defekte Traggelenk nicht bemerkt. Wenn Dein Meister das nun auf einer Grube oder 4 Säulenbühne prüfen konnte, dann kann er u.U auch die erforderliche Kraft zum Prüfen anders aufbringen. Bei dem klemmenden Sattel kann es auch sein, daß der 1 Monat zuvor funktioniert hat und nun klemmt. - Keine Frage, es besteht auch die Möglichkeit, dass der Freiberufler ein "schwarzes Schaf" ist, Aber für einen klemmendesn Bremssattel und ein defektes Traggeleng was im Prinzip nix kostet würde ich kein Fass aufmachen. Wenn Du dem freien Sachverständigen nicht traust, dann führe den Wagen doch bei TÜV oder DEKRA vor, wenn sonst keine gravierenden Dinge dran sind, dann würde ich das unter Verschnitt buchen, vielleicht ist ja auch noch mehr dran. Wenn Du auf den AU Teil verzichtest dann kostet das ca 67 EUR
Kommt auf das Auto an! Bzw. Was da für Reparatur Kosten auf dich zukommen. (Könnten)
Denke dein KFZ Mechaniker hat es dir schon mitgeteilt.
Autohaus, oder privat Person!? Kaufvertrag!?
Musst dabei beachten! Anwalt, Sachverständiger etc. kostet Geld. Jeder muss selbst entscheiden ob der Aufwand sich lohnt...
Hallo, auf jeden Fall würde ich mir das nicht gefallen lassen ! wie Sie genau vorgehen sollen, das können Sie bestimmt mit einem Rechtsbeistand besprechen ! oder zu einer Tüv Stelle gehen ! Die helfen Ihnen bestimmt weiter ! viel Glück !
Zur Handbremse kann ich nicht unbedingt was beitragen, aber ein ausgeschlagenes Gelenk kann man schon mit einer Menge Fett türken, so daß es nicht unbedingt vom Tüvgutachter bemerkt wird bei "lascher" Prüfung. Der Vorbesitzer dürfte da aber gezielt nachgeholfen haben und ihm war der Mangel auch bewußt. Da würde ich schon an den Verkäufer rantreten, sicherlich bleibt dir der Gang zum Rechtsanwalt nicht erspart, aber ohne wird es kaum gehen. Hinnehmen würde ich das auch nicht!
In jedem Fall gehören Prüfingenieure, die "Gefälligkeitsgutachten" erstellen aus dem Verkehr gezogen. Wenn Du nachweisen kannst, dass die Mängel schon bei der durch diesen Prüfer durchgeführten HU vorhanden waren (Deine Werkstatt empfielt ja, ein Gutachten erstellen zu lassen) solltest Du Strafanzeige stellen. Wer wissentlich (wovon man bei einem KFZ-Prüfingenieur ausgehen können sollte) einem Fahrzeug mit erheblichen Mängeln zumindest (wenn schon nicht Mangelfreiheit) Verkehrstüchtigkeit bescheinigt, ist entweder ein fachlicher Totalausfall oder ein Krimineller. Und beides sollte nicht bei einer Prüforganisation, der die Leute vertrauen (können möchten) beschäftigt sein.
Eben! Dieser Mensch nimmt aus Habgier billigend in Kauf, dass andere Menschen zu Schaden oder gar zu Tode kommen....das dürfte über den Straftatbestand des Betruges hinausgehen und ggf. eine (hoffentlich langjährige) Freiheitsstrafe nach sich ziehen.
Das denke ich auch.. Ich meine, ne kaputte Birne oder Steinschlag in der Windschutzscheibe ( nicht im Sichtbeteich) koennte ich noch dulden. Aber bremsen, Lenkung, radaufhängung sind lebenswichtige Bauteile. Da verstehe ich keindn Spaß....