Auto gekauft und sofort kaputt

5 Antworten

Hallo!

Man müsste es eben dem Verkäufer nachweisen, dass er vom Schadensbild bzw. diesen ganzen Defekten gewusst hat und euch es verschwiegen hat -----> das ist aber quasi kaum möglich; hier steht Aussage gegen Aussage.

Es ist auch denkbar, dass der 12 Jahre alte BMW diesen Schaden erst in eurem Besitz bekam.. das ist kein Neuwagen, da steckt man halt nie drinne :/ Ich weiß dass das total ärgerlich sein muss und auch ins Geld geht ... ich würde es als bezahltes Lehrgeld ansehen und das Ganze so stehen lassen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
MAMAMDSMLJS 
Beitragsersteller
 29.09.2018, 23:07

Beim Auslesen vom Steuergerät wurde Datum und Uhrzeit festgehalten, wo der Mangel aufgetreten ist und das war eindeutig zum Zeitpunkt als er Eigentümer war. Das Fahrzeug ist genau 24 Stunden im Besitz von uns und anhand des Datums der Daten ist offensichtlich, dass es sich hier um Täuschung vorsätzlich handelt!

rotesand  29.09.2018, 23:09
@MAMAMDSMLJS

Ah, okay ----> danke für die Info, das stand im Eingangspost nicht, so sieht die Sachlage wieder anders aus.

Dahingehend habt ihr ja den besten Beweis. Lasst euch das schriftlich vom Autohaus geben, das den Fehlerspeicher ausgelesen hat und dann geht es ab zu Polizei, die euch erstmal berät was machbar ist. Zum Anwalt würde ich jetzt noch nicht gehen, die Beamten sollen euch erstmal erklären was ginge. Viel Erfolg und alles Gute!

peterobm  29.09.2018, 23:11
@MAMAMDSMLJS
Beim Auslesen vom Steuergerät wurde Datum und Uhrzeit festgehalten, wo der Mangel aufgetreten ist

nochmal woher will der Verkäufer von dem Schaden wissen??? wann er aufgetreten ist spielt keine Rolle - der Verkäufer hatte keine Ahnung davon - das zählt. Dass der Verkäufer davon gewusst hat und im Kaufvertrag keine Schäden eingetragen hat - musst ihm nachweisen - Schwer möglich

Verkettung unglücklicher Umstände die leider dich betreffen.

jloethe  30.09.2018, 15:58
@MAMAMDSMLJS

Kannst du das nachweisen bzw hast du einen Schriftlichen Ausdrucjk des Fehlerprotokolls ? Mit dem zum Verkäufer gehen und die rücknahme des fahrzeuges einfordern.. Im BGB steht klar das bei verträgen eine Rückabwiklung innerhalb 10 Tagen ab Kaufdatum möglich ist.. und dieses auch einfordern.. An sonsten würdest du das dem Anwalt übergeben und da lassen sich die wenigsten drauf ein.. die wissen wo sie müll gemacht haben..

Ryzen1500x  30.09.2018, 09:25

Ein privater Verkäufer wird sowas nicht entgegennehmen der wird froh sein dass er das Geld hat und alles andere ist dann wohl egal füpr den Verkäufer was dann nach den Verkauf kaputt geht.

Dass der Verkäufer daran nicht interessiert ist, ist klar.

Sicher wird er sich auch auf "gekauft wie gesehen" berufen. Ihr habt das Auto mängelfrei besichtigt und gekauft und somit die Haftung für alle Folgeschäden ausgeschlossen.

Jetzt gilt aber "gekauft wie gesehen" nicht für arglistig verschwiegene Mängel.

Nockenwellenverstellung und Lambdasonde sind durchaus Fehler, die sporadisch auftreten können. Ein OBD-Diagnosegerät gibt es für kleines Geld im Internet. Damit kann man die Fehler löschen. Dann treten sie erst nach einiger Fahrzeit wieder auf. Gelöschte Fehler verbleiben nicht im Fehlerspeicher, somit bleiben nur die Fehler gespeichert, die während der Fahrt deines Sohnes aufgetreten sind. Sind sie einmal aufgetreten, bleiben sie aber bis zur Löschung drin.

Wenn ihr jetzt nachweisen könnt, dass genau das vorliegt (Fehler war schon vorher da, wurde aber gelöscht, um ein intaktes Fahrzeug vorzutäuschen), ist das genau diese arglistige Täuschung. In dieser Nachweispflicht seid ihr leider erst mal.

Dann gibt es zwei Gesetzeswege: Die Anzeige und die zivilrechtliche Klage. Die Anzeige führt zu einem Strafprozess wegen arglistiger Täuschung. Am Ende des Prozesses führt dies zu einer Verurteilung, der Verkäufer muss das Fahrzeug aber nicht zurücknehmen. Dass müsst ihr zivilrechtlich einklagen. Eine Verurteilung im strafrechtlichen Sinne bringt also erst mal nicht mehr, als Genugtuung, kann aber (muss aber nicht, da es zwei separate Prozesse sind) die Chancen auf einen entsprechenden Ausgang des Zivilverfahrens steigern.

Hatte der gute alte Murphy ("alles, was schiefgehen kann, geht auch schief") an dem Tag einfach nur schlechte Laune, gilt tatsächlich "gekauft wie gesehen" und die Reparatur bleibt euer Vergnügen.

Ich persönlich glaube nicht an solche Zufälle, da dies wie gesagt auch sporadisch auftretende Fehler sind, die man mit Löschen vor Probefahrt und Übergabe gut kaschieren kann. Das aber nachzuweisen, wird schwierig, sollte aber nicht komplett unmöglich sein.

Die Diagnosegeräte kosten 50 Euro. Ich habe selbst eines, da ich bei meinem Lexus mal eine Zeitlang AGR-Fehler löschen musste (um die verdammte Karre aus dem Notlauf mit 60km/h Spitze und Beschleunigung einer Wanderdüne zu kriegen, bis das neue AGR-Ventil da war). Vanos-Fehler (Nockenwellenverstellung) habe ich beim BMW von meinem Vater damit auch schon gelöscht, bis es repariert wurde. Die sind teilweise mehrere tausend KM nicht mehr aufgetreten und lagen in dem Fall nur an einer Messtoleranz im Sensor, die behoben werden konnte (aber auch das ist teuer, BMW ist nun mal eine Apotheke). Von daher halte ich das Szenario sogar für sehr wahrscheinlich.

Wenn im (privat) Vertrag die Gewährleistung ausgeschlossen wurde hast du Pech. Es sei denn du kannst nachweisen das man es arglistig verschwiegen hat.

2006 ist 12 Jahr her - da ist es zu erwarten das die Teil auseinanderfallen.

Ob die Fehler stimmen die ihr "ausgelesen" habt ist nicht sicher. Auch ist der "Beginn eines Lagerschaden kaum was. Also erst mal abwarten

Da es ein Privatverkauf ist gibt es keine Gewährleistung oder Rücknahme. Da ist man selber schuld geht etwas beim auto kaputt bist du dann schuld nicht der Verkäufer da du den Vertrag unterschrieben hast dass du keine Gewährleistung hast.

im Kaufvertrag wurde die Gewährleistung ausgeschlossen?

das ist Schicksal - zum Zeitpunkt waren auch keine Schäden vorhanden. Von alledem was du notiert hast, konnte der Verkäufer nix wissen. Ein Vorsatz des arglistischen Verschweigens kannst ihm nicht nachweisen.

Defakto Pech - ist leider so

MAMAMDSMLJS 
Beitragsersteller
 29.09.2018, 23:03

Beim Auslesen des Steuergerätes konnte der Fehler nachgewiesen werden mit Datum und Uhrzeit! Er, der Verkäufer hatte diesen Mangel selbst. Wie gesagt, Datum und Uhrzeit! Arglistige Täuschung!?

peterobm  29.09.2018, 23:06
@MAMAMDSMLJS
Er, der Verkäufer hatte diesen Mangel selbst.

wie kommst darauf?? davon muss der Verkäufer nix wissen; der wird keine Diagnose durchgeführt haben.

MAMAMDSMLJS 
Beitragsersteller
 29.09.2018, 23:09
@peterobm

Er hatte den Mangel bereits 2017 September. Wenn die Motorleuchte aufleuchtet, was auch bei ihm gewesen sein wird, ist das offensichtlich. Vielmehr seine Aussage heute. Pech

peterobm  29.09.2018, 23:15
@MAMAMDSMLJS

warum steht das nicht mit in der Frage?

gut andere Baustelle - du/ihr habt den Wagen probegefahren - begutachtet und trotz der Lampe das Fahrzeug gekauft??

MAMAMDSMLJS 
Beitragsersteller
 01.10.2018, 07:12
@peterobm

Die Lampe hat erst am nächsten Tag beleuchtet. Hatte sie beim Kauf beleuchtet, hätte ich das auto nicht gekauft.