Polizeikontrolle - Hauptuntersuchung seit 6 Monaten abgelaufen. Was muss ich nun mit dem Mängelbericht tun?
Nabend!
Folgendes Problem. Um erstmal alle zu beruhigen... ja, ich war bisschen zu blöd...
Ich habe mir vor 2 Jahren ein Gebrauchtwagen gekauft. Der Händler wollte mir die HU bei übergabe neu machen. Das war im November. Ich habe demnach immer damit gerechnet, dass ich genau bis dieses Jahr im November Tüv habe. Blöd von mir war, dass ich natürlich nicht auf den Fahrzeugschein geguckt hatte um dies zu prüfen.
Wie dem auch sei geriet ich am vergangenen Samstag in eine Polizeikontrolle, bei der festegestellt wurde, dass die HU nun schon seit 6 Monaten abgelaufen war. Dies wusste ich wirklich nicht. TÜV wollte ich demnächst aus dem Gedächnis heraus schon machen lassen.
Nun habe ich einen Mängelbericht bekommen mit dem Hinweis: abgelaufene HU 06/2015.
Der Beamte meinte zu mir, dass ich mich schnellstens um die HU kümmern solle! Natürlich werde ich dies machen. Er meinte zu mir, dass ich den Mängelbericht von einer Werkstatt/ einem Prüfer abstempeln lassen solle und diesen dann an die Zulassungsstelle schicken muss, bzw. diesen zur Wache bringen soll.
Bin ich in der Annahme richtig, dass ich nun die HU machen lasse, den durchschlag vom Mängelbericht mitnehme, der mir bestätigt wurde, dass die HU erneuert wurde und bringe diesen dann zur Zulassungsstelle/Wache?
Ich habe gerade versucht mich durchzulesen, doch da streiten sich offenbar die Meinungen. Die einen schreiben, dass ich den Prüfbericht und die Mängelkarte zur Zulassungsstelle schicken MUSS, die anderen sagen, da im Mängelbericht nur steht, dass die HU abgelaufen ist und dies der Mängel ist, dass der Stempel der Werkstatt/ des Prüfers ausreicht?
Hintergrund ist, dass ich die Hauptuntersuchung machen lassen werde, aber nicht von mir selbst. Mein Auto wird offiziell von einem Kumpel eingesammelt und der macht dann die Hauptuntersuchung in der Werkstatt seiner Familie und will mir dann, damit es so schnell wie nur möglich den ausgefüllten Mängelbericht zukommen lassen, damit ich diesen dann abgeben kann. Er selber wird mein Auto noch ein paar Tage fahren und dies nicht in unmittelbarer Nähe.
Was ist nun Phase?
Danke Euch!
4 Antworten
Das Mängelberichtsverfahren ist nichts anderes wie eine schriftlich Mitteilung an die sachlich zuständige Verkehrsbehörde. Das Original des Mängelberichts geht direkt an die Zulassungsstelle (wird von der Polizei versandt) , das Duplikat erhält der Verkehrsteilnehmer. Nachdem der Mangel behoben wurde, ist die Karte zurück an die Zulassungstelle zu senden. Hierzu gibt es eine Frist von 7 Tagen.
Das Mängelberichtsverfahren ist der Vorgriff auf § 5 FZV bzw. § 17 StVZO. Geht das Duplikat nicht fristgerecht bei der Zulassungsstelle ein, erhält der Eigentümer oder Halter nochmals eine Frist, gleichzeitig wird ihm angedroht, dass der Betrieb seines Fahrzeug beschränkt bzw. untersagt wird (Zwangsentsempelung möglich).
Bei "kleineren" Mängel wird der Beamte auch mal die Karte nicht versenden, dann erfolgt die Vorführung nach Mängelbeseitung bei der Polizei (sollte der Ausnahmefall sein).
Bin ich in der Annahme richtig, dass ich nun die HU machen lasse, den durchschlag vom Mängelbericht mitnehme, der mir bestätigt wurde, dass die HU erneuert wurde und bringe diesen dann zur Zulassungsstelle/Wache?
Ja, Du nimmst die Karte mit zur HU.
Bei bestandener HU, stempelt der Prüfingenieur die Karte ab und bestätigt die HU, dann schickst Du sie zu Deiner Zulassungsstelle. I.d.R. ist dort eine Frist von 10 Kalendertagen vermerkt.
Trödel nicht, wenn Dein Auto durchfällt, mußt Du es reparieren lassen, damit der Prüfingenieur das bescheinigen kann.
Im Zweifelsfalle, kannst Du die Zulassungsstelle anrufen und bann bekommt man eine Nachfrist.
Das kommt darauf an, was der Beamte angekreuzt hat.
Manche Polizei-Dienststellen kreuzen "Polizei" an, andere "Zulassungsstelle". Bei uns kreuzen die immer "Zulassungsstelle" an, Dann kannst Du oben ne Briefmarke draufkleben und die Karte per Post schicken, ich dem Fall würde ich die aber vorher kopieren und faxen, falls die Karte mal weg kommt.
Fakt ist, wenn Du nicht sofort in dem vorgegebenen Zeitraum reagierst und entweder HU neu machst und die Bescheingung zur Zulassungsstelle bringst oder alternativ das Fahrzeug selbst abmeldest, die Zulassungsstelle das Fahrzeug entwerten lässt, Deine Plaketten also abkratzen wird. Kostet im Übrigen Geld! Und weiterhin bedenke, machst Du einen Unfall, ist unter Umständen die Versicherung von der Zahlung befreit bzw. nimmt Dich mit bis zu € 5000,00 in Regress! Viel Spaß!
Warum den TÜV aus dem Gedächtnis heraus machen lassen? Schau auf die Plakette, da kannst Du ablesen, wann der nächste TÜV fällig ist.
Was mich aber wundert: Du hast den Wagen November 2013 gekauft?
Der TÜV ist lt. Polizei im Juni 2015 abgelaufen?
Dann hätte der Wagen beim Kauf im November 2013 noch eineinhalb Jahre TÜV gehabt. Warum soll der Händler dann die Hauptuntersuchung neu veranlassen, wenn noch 1 1/2 Jahre drauf sind?
Danke für deine Antwort. An der HU bin ich voll dran! Da trödel ich nicht, da ich das Auto so gut wie immer benötige. Deshalb ist das alles schon in Arbeit. Aber reicht es aus, wenn der Prüfer die Mängelkarte abgestempelt hat, ich meinen Fahrzeugschein (mit dem Stempel der aktuellen HU) einpacke und mit diesen beiden Dokumenten zur Wache fahre, die der Beamte mir genannt hatte? Ich habe halt nur ein wenig zeitlichen Druck und die Wache liegt im Prinzip auf meinem Arbeitsweg und die Zulassungsstelle eben nicht.