Ein polizeibeamter hat mein fahrzeug stillgelegt vor ort?
Ein polizeibeamter hat mein fahrzeug an ort und stelle zwangsstillgeleg wegen grober Mängel. Lies uns dann dennoch weiterfahren, trotz entfernter plaketten! Prüfung fand bergab statt! Fahrzeug zu tief und Räder passen nicht obwohl alles eingetragen ist. Den mangelschein hält er zurück, da es laut seiner aussage nicht notwendig ist das fahrzeug wieder zuzulassen. Brauche hilfe da meine arbeit daran hängt. Heut haben sich ein Sachverständiger und ein dekra beamter das fahrzeug angeschaut und nicht gefunden was die stilllegung begründet. Deieser herr der polizei meinte er schreibt uns den Prüfer vor.
Was tun?
3 Antworten
Da liegt wohl ein gewaltiger Denkfehler des lieben Beamten vor.
Das sollte Gegenstand einer Dienstaufsichtsbeschwerde sein, die sicherlich zur Folge haben dürfte, das er eine Haftpflicht braucht, oder selber zahlt.
Wenn Sachverständige ( TÜV / Dekra-Prüfer ) das Fahrzeug für GUT befunden haben, und keine technischen Mängel oder Gefahrenpunkte gefunden haben, hat der Polizeibeamte mit seinem Bildundsstand sich schön gedeckt zu halten - seine Maßnahmen waren daher völlig überzogen und anmaßend - nicht zulässig.
Seine Aussage und Empfinden sind nicht das Maß aller Dinge, sondern nur eine Vermutung eines Laien - durch seine berufliche Ausbildung und Praxiserfahrung billigt man ihm HÖCHSTENS etwas mehr Kompetenz zu wie dem Autofahrer - mehr bestimmt nicht.
Die Polizei als Kontroll-Organ ist auch nicht berechtigt, HU-Abnahmen durchzuführen - in Fällen wo grobe Sicherheitsmängel VERMUTET oder UNTERSTELLT werden, können sie nur nach vorgegebenen Bestimmungen handeln, und der TÜV / DEKRA ist gefordert.
Also - sofort ran und alle Kosten u.d.g. belegen !!
Einen Prüfer VORSCHREIBEN ??? NIEMALS !!!!!!
DER LEBT WOHL HINTERM MOND oder möchte hochwichtig seine Dummheit verschleiern ?
S O F O R T einen Anwalt hinzuziehen !!
War das wirklich ein Polizeibeamter? Das hört sich eher nach einem Fake an.
3. Festgestellte Fahrzeugmängel
Im Rahmen einer
Kontrolle durch die Polizei oder bei der Hauptuntersuchung ist
festgestellt worden, dass Ihr Fahrzeug Mängel aufweist, die seine
Verkehrssicherheit beeinträchtigen. Hierüber wird die Zulassungsstelle
informiert.
Sie werden dann durch die Zulassungsstelle
schriftlich aufgefordert, die Mängel innerhalb von zwei Wochen
beseitigen zu lassen und dies der Zulassungsstelle nachzuweisen.
Nachweise können zum Beispiel sein: ein Sachverständigengutachten, der
Reparaturbericht einer Meisterwerkstatt, die Mängelerledigungskarte der
Polizei.
Sollten Sie die Mängelbeseitigung nicht innerhalb der
gesetzten Frist nachweisen, ordnet die Zulassungsstelle die zwangsweise
Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeuges per Ordnungsverfügung an.
Sollten
nicht nur Mängel, sondern die Verkehrsunsicherheit eines Fahrzeugs
festgestellt werden, entfällt die oben genannte Aufforderung zur
Mängelbeseitigung innerhalb von zwei Wochen. Es wird direkt eine
Ordnungsverfügung erlassen und das Fahrzeug zwangsweise außer Betrieb
gesetzt.
Der Nachweis zur Mängelbehebung kann in diesen Fällen nur
durch einen neuen Prüfbericht über eine Hauptuntersuchung geführt
werden.
Da hat sich scheint es jemand einen sehr schlechten Witz erlaubt.
Denn ohne irgendein Papier kannst Du nicht einmal nachweisen, mit wem Du es zu tun hattest.